Hier ein Link zum aktuellen Handbuch:
http://www.landesarchaeologen.de/verban ... rhandbuch/
Ebinger1 hat geschrieben:Hier ein Link zum aktuellen Handbuch:
http://www.landesarchaeologen.de/verban ... rhandbuch/
blockwart_ABC hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Hier ein Link zum aktuellen Handbuch:
http://www.landesarchaeologen.de/verban ... rhandbuch/
Aha! Warum interessiert dich so ein archäologisches Lehrbuch? Ich dachte du suchst nicht nach Kulturdenkmälern!!!!
Ebinger1 hat geschrieben:blockwart_ABC hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Hier ein Link zum aktuellen Handbuch:
http://www.landesarchaeologen.de/verban ... rhandbuch/
Aha! Warum interessiert dich so ein archäologisches Lehrbuch? Ich dachte du suchst nicht nach Kulturdenkmälern!!!!
Ich glaube Du hast einen Trend verschlafen...
der geht hin zum Zweitbuch.
Aber mal ganz im Ernst:
Natürlich beschäftige ich mich intensiv mit Archäologie, der Lage von bekannten Bodendenkmälern, Grabungsschutzgebieten, der Bestimmung von Funden, der sachgemäßen Reinigung, Konservierung, Restaurierung & Co.
So kann ich verhindern das mir irgend ein Vollpfosten irgendwann einmal vorwerfen will, ich würde billigend in Kauf nehmen auf ein Bodendenkmal zu stoßen.
...und wenn ich bei meiner Suche etwas von besonderer kulturhistorischer Bedeutung finde, obwohl mir dazu bisher noch kein Amtsarchäologe eine rechtsverbindliche Definition liefern konnte / wollte, möchte ich doch in der Lage sein zu bestimmen was ich da gefunden habe.
Es wäre mir eine Freude, nach meinem Anwalt, der Presse, einem guten Cateringservice, auch das zuständige Denkmalamt mit einzuladen.
So etwas sollte man doch feiern
Ebinger1 hat geschrieben:Dann zeig mir doch bitte mal den / die §§ im Denkmalschutzgesetz in denen die "billigende Inkaufnahme" ein Bodendenkmal aufzufinden unter Strafe gestellt / verboten ist...
und dann zeige mir bitte mal all die Bauarbeiter, Bauern, Forstwirte, Landschaftsgärtner,...
die es nicht billigend in Kauf nehmen auf ein Bodendenkmal zu stoßen und aus diesem Grund eine NFG besitzen
blockwart_ABC hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:Dann zeig mir doch bitte mal den / die §§ im Denkmalschutzgesetz in denen die "billigende Inkaufnahme" ein Bodendenkmal aufzufinden unter Strafe gestellt / verboten ist...
und dann zeige mir bitte mal all die Bauarbeiter, Bauern, Forstwirte, Landschaftsgärtner,...
die es nicht billigend in Kauf nehmen auf ein Bodendenkmal zu stoßen und aus diesem Grund eine NFG besitzen
Die von dir angeführten Personen arbeiten in der Regel nicht mit einem MD.
Hier ist keine gezielte Suche gegeben. Wenn du jedoch mit einem MD suchst, aber angibst keine beweglichen Kulturdenkmäler finden zu wollen, so erscheint dies sehr unglaubwürdig. Besonders vor dem Hintergrund deines nachweisbaren Interesses an Archäologie und Geschichte.
Bitte führe keine Paragraphen in dieser Diskussion mehr an. Es zeigt sich leider, dass dir das notwendige Fachwissen fehlt
um rechtlich Komplexe Sachverhalte verstehen und analysieren zu können.
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