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Grabungsmesser/Waffengesetz ?

Tipps für das optimale Grabungswerkzeug.

Beitragvon spürnase55 » Mi 22. Feb 2017, 10:56

Hallo erstmal,
ich bin ja noch ein neuer Sondler, aber dennoch beschäftigt mich eine wichtige Frage:
ist es nach dem deutschen Waffengesetz erlaubt, ein Grabungsmesser z.b. Withes Premium ( Klingenlänge 18,5 cm)mit sich zu führen ?
ich bin mir da nicht ganz sicher, was denkt ihr darüber ?
Gruß Andi
spürnase55 Offline


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Beitragvon Gunis » Mi 22. Feb 2017, 13:38

Gilt als Werkzeug , ich denke nicht dass da jemand rumzickt.
Gunis Offline

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Beitragvon Thomas Schwarz » Mi 22. Feb 2017, 13:49

Korrekt! Ansonsten dürfte man auch keine Machete mitführen
Aktuell sind wieder Seminare für Sondengänger im Angebot. Weitere Infos dazu auf meiner Eifelsucher-Homepage im Shop unter "Seminare und Dienstleistungen"
Thomas Schwarz Offline

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Beitragvon HStoermer » Do 23. Feb 2017, 15:06

Mein Gott! Was habt ihr für Probleme :roll: :gruebel:
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Beitragvon groby » Do 23. Feb 2017, 17:56

HStoermer hat geschrieben:Mein Gott! Was habt ihr für Probleme :roll: :gruebel:

Nun ja, stell Dir vor, wir beide würden uns bei Anbruch der Dämmerung am Waldessaum treffen,
Du womöglich in Flecktarn, in der einen Hand ´ne Machete, in der Anderen ein Teil das aussieht wie ´ne Motorsense ... :gruebel:
Da würde ich zur Eigensicherung erst mal die Flinte von der Schulter nehmen ... :weisheit: ....................... ( :ironie )

MfG groby ... :mrgreen:
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Beitragvon spürnase55 » Do 23. Feb 2017, 21:00

Hier in diesem Forum scheinen manche Leute ernsthafte Themen einfach auf die leichte Schulter zu nehmen,
ich will hier keinem zu nahe treten, aber ich habe eigentlich schon damit gerechnet, dass hier Leute
unterwegs sind, mit denen man auch mal über ernste Themen reden kann, und von denen konstruktive Beiträge kommen.
Nix für ungut, aber solche Kindereien langweilen mich, vielleicht bin ich aber auch einfach eine Spassbremse.....
Auf gute Funde, Andi
spürnase55 Offline


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Beitragvon HStoermer » Do 23. Feb 2017, 21:22

Was meinst du wie mich solche Personen wie dich langweilen!
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Beitragvon Dalmat » Do 23. Feb 2017, 22:09

Thomas Schwarz hat geschrieben:Korrekt! Ansonsten dürfte man auch keine Machete mitführen


:shock: Läufst du mit einer Machete?

Gruß Dalmat
Egal wie traurig Du bist,auf der Spule blinkt immer ein Licht für Dich.Ausser die Spule ist leer,dann nicht.
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Beitragvon sondler72 » Sa 25. Feb 2017, 11:28

Grabungsmesser verboten. :jump:
Alles Quatsch. Kannst du mit draußen herum führen. Ich habe eine Machete im Auto liegen, bevor ich das tat bin ich freiwillig zu de Freunde und habe mich erkundigt. Diese waren erstmal Ahnungslos und mußten sich selbst erst erkundigen. Da wurde mir Wortwörtlich gesagt "Kannst du mitführen ist nicht verboten. Selbst ein Samurei Schwert sei nicht verboten aber Klappmesser, Springmesser ua. sind verboten"
Das ist aber schon über zehn Jahre her.
Heute in der jetzigen Situation sieht das anders aus wenn man mit einem Schwert auf dem Buckel rum läuft.
Trotzdem ein Grabungsmesser ist keine Waffe und fällt da raus. Werkzeug.

Hier mal was zum Nachlesen.

http://deutscheswaffenrecht.de/
Gruß, Sondler72

"Der Gülleacker noch so stinkt darunter der Fund schon winkt"
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Beitragvon SmilingJack » Di 28. Feb 2017, 11:05

Moin Zusammen,

Als Schütze habe ich mehr mit dem deutschen Waffenrecht WaffG zutun als mir lieb ist.
Wichtig ist bei solchen Gegenständen wie einem Grabungsmesser m.E. das s.g. berechtigte Interesse / vorgesehener Verwendungszweck. Soll heißen wenn Du mit dem Werkzeug Grabungsmesser buddeln willst ist das OK.

Wie so oft ist es letztlich Ermessen des Beamten - Ich sehe das aber unkritisch solange du nicht mit dem Teil durch die Innenstadt läufst.

VG Smiling
~ honorem ei, qui meritur ~
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