impact hat geschrieben:@ Candy Bulloc
vielleicht solltest du dich besser aus Diskussionen raußhaltet, wo du nicht genug Infos zu hast.
B. wurde immerhin schon 2mal verurteilt und die Revision, wenn nicht schon abgelehn steht noch aus.
jeder Fund eines Sondengängers, mal unabhängig von Denkmalschutzgesetz mit einer Höhe von über 10Euro muß nach dem BGB gemeldet werden. Da sonst eine Fundunterschlagung= Strafrecht.
Auch bei funden von Militaria könnte es noch Erben geben, oder die BRD als Nachfolgestaat hat noch Ansprüche an dem Fund.
impact hat geschrieben:@ Candy Bulloc
vielleicht solltest du dich besser aus Diskussionen raußhaltet, wo du nicht genug Infos zu hast.
Dies würdest du anders beurteilen, wenn du mich zu meinem wöchentlichen Friseurtermin im der Domstadt Speyer begleiten würdest.
Da erhält man immer noch die besten Informationen.
impact hat geschrieben:@ Candy Bulloc
B. wurde immerhin schon 2mal verurteilt und die Revision, wenn nicht schon abgelehn steht noch aus.
Was heißt denn hier : "wenn nicht schon abgelehnt".....
Bedeutet dies, DU weißt es nicht genau.
Du bist nicht informiert ? Also uninformiert ?
Naja,....
Dann darf ich dir trotzdem ein Lob aussprechen.
Aber nur ein kleines.
Dafür dass du nichts weißt, hast du gut über den Stand der Dinge berichtet.
Also wie schon gesagt, einfach eimal mitgehen zum Friseur.
Dann bist du wieder auf dem neuesten Stand der Dinge.
Liebe Grüße