Weltklasse! EuroTek (LTE) für europäische Suchbedingungen optimiert!
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

  • Information
Hier klicken und informieren:
>>> Die besten Metalldetektoren im Vergleich (Stand 2023) <<<

Raubgräber ...?

Hier finden sich alle sondengängerpolitischen Diskussionen die nichts direkt mit der fachlichen Komponente zu tun haben.

Beitragvon waldläufer » Do 17. Okt 2013, 22:04

Hr.Kaleu hat geschrieben:
waldläufer hat geschrieben:
Hr.Kaleu hat geschrieben:Ein RAUBGRÄBER ist also scheinbar einer der einen Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung (graben) begeht, oder :?:
:ironie

So viel Gewalt auf Baustellen, bei der Verlegung von Leitungen, in den deutschen Gartengemeinschaften... :shock: :cry:


Hab das :ironie smilie vergessen :angst:


Ich auch.Habs trotzdem verstanden.
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
waldläufer Offline

Benutzeravatar
Spezialist (Rang 6 von 7)
 
Beiträge: 672
Registriert: Mi 14. Aug 2013, 23:29

Information


Beitragvon waldläufer » Do 17. Okt 2013, 22:13

Ebinger1 hat geschrieben:Raubgräber...!
Eine solche Diskriminierung, welche fast schon als Volksverhetzung einzustufen ist, sollten wir uns so nicht bieten lassen.


Was wieder und immer wieder die Frage nach einer Lobby aufwirft, die es aber nur aus einer Einheit (Sonler hört die Signale... :lol: :lol: :lol: )heraus geben wird. Die Versuche, diese zu erreichen, sind, was ich so lese, immer mehr oder weniger gescheitert. :cry:
Die Archäologen allerdings sind sich größten teils einig, haben den Gestzgeber auf ihrer Seite- ich würde mal sagen mindestens 2:0 für die. :shock:
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
waldläufer Offline

Benutzeravatar
Spezialist (Rang 6 von 7)
 
Beiträge: 672
Registriert: Mi 14. Aug 2013, 23:29

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Do 17. Okt 2013, 22:45

Ich denke wichtiger als ein Verein ist es erst einmal auf die Probleme aufmerksam zu machen und unsere rechtliche Situation zu verdeutlichen.
Wenn man die Gesetze einmal etwas genauer unter die Lupe nimmt, dann erkennt man schnell das wir uns nicht in der Situation der unterlegenen Bittsteller befinden. Die einschlägigen Gesetze bieten uns mehr Möglichkeiten als wir uns das oft aus den eigenen Reihen zugestehen lassen wollen...

:offtopic
Es gibt viele Gründe warum keiner der bisherigen Vereinsgründungen gescheitert sind.

Der grösste Risikofaktor ist dabei meiner Meinung nach der Dienstleistungsanspruch der an solche Vereine von den einzelnen Mitgliedern gestellt wird.

War es ein US Präsident der sagte:

Frag nicht was Dein Verein für Dich tun kann... frag was Du für Deinen Verein tun kannst.
:mrgreen:

Oder habe ich da absichtlich falsch zitiert?

Aber wenn man sich diesen Grundsatz ein wenig zu Herzen nimmt... dann klappt es auch mit einem Verein.
Nun, das ist aber nicht das Thema in diesem Beitrag...
:offtopic Ende
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon waldläufer » Fr 18. Okt 2013, 22:50

Ebinger1 hat geschrieben:Zuerst einmal aber eine genaue Betrachtung zum Begriff Raub:

Dieser ist exakt im § 249 des StGB gekärt.

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.


§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar. :angst:

Da die meisten Länder ein Schatzregal haben, erklären sie per Gesetz alles im Boden Schlummernde zu Ihrem Eigentum.
Wer sich daran vergreift, ist also ein Dieb. :thumbdown
Den Ausdruck "Diebstahlgräber" finde ich aber auch nicht gerade prickelnd.

Allerdings würde ich gern mal sehen, was die für Augen machen, wenn ich ihnen meinen Schrott, den ich so nebenbei mit entsorge, vor die Tür lege. :D
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
waldläufer Offline

Benutzeravatar
Spezialist (Rang 6 von 7)
 
Beiträge: 672
Registriert: Mi 14. Aug 2013, 23:29

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Sa 19. Okt 2013, 10:33

waldläufer hat geschrieben:
Da die meisten Länder ein Schatzregal haben, erklären sie per Gesetz alles im Boden Schlummernde zu Ihrem Eigentum.
Wer sich daran vergreift, ist also ein Dieb. :thumbdown
Den Ausdruck "Diebstahlgräber" finde ich aber auch nicht gerade prickelnd.


Auch das ist sehr Schwammig geregelt...
In einigen Bundesländern, z.B. NRW, entscheidet die Denkmapflege ab es sich bei einem hist. Fund um ein bewegliches Kulturdenkmal handelt oder nicht.

Bei einem aufgefundenen Objekt welches sich der Finder aneignet handelt es sich aber eher um Fundunterschlagung.

§ 246 BGB
Unterschlagung

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Der Begriff zueignet setzt aber eine Aneignung (z.B. die undokumentierte Vermischung von Funden) voraus.

Zu beachten wäre auch die unverzügliche Meldepflicht bei der Auffindung von beweglichen Kulturdenkmälern. Diese ist in den Denkmalschutzgesetzen der Länder geregelt.
Vorraussetzung für einen Verstoss ist das der Finder ein bewegliches Kulturdenkmal auch als solches erkennt.
Der Begriff unverzüglich ist in der Regel als die "schnellste Möglichkeit" anzusehen.
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Vorherige


  • Information

Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




Zurück zu Diskussionen mit politischem Charakter

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste