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Raubgräber ...?

Hier finden sich alle sondengängerpolitischen Diskussionen die nichts direkt mit der fachlichen Komponente zu tun haben.

Beitragvon Ebinger1 » Di 15. Okt 2013, 23:55

R a u b g r ä b e r !

Diesen Begriff lese ich in den unterschiedlichsten Publikationen, höre ihn immer wieder als Schlagwort in irgendwelchen Diskussionen als Killerargument, fragwürdige Gruppen versuchen gleich alle Sondengänger mit diesem Begriff zu belegen,...

Aber, was ist denn nun ein Raubgräber?

Zumindest der Gesetzgeber kennt den Begriff nicht. :lol:




:thanks
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Beitragvon Hr.Kaleu » Mi 16. Okt 2013, 06:15

Wikipedia definiert den RAUB folgendermaßen:

Als Raub bezeichnet man in Kriminologie und Rechtsvergleichung einen Deliktstypus, bei dem ein Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung begangen wird.

Was ein "GRÄBER" ist weiß eigentlich jeder.

Ein RAUBGRÄBER ist also scheinbar einer der einen Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung (graben) begeht, oder :?:
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Beitragvon Musikpizza77 » Mi 16. Okt 2013, 19:19

Richtig :thumbup
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Beitragvon waldläufer » Mi 16. Okt 2013, 22:49

Hr.Kaleu hat geschrieben:Ein RAUBGRÄBER ist also scheinbar einer der einen Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung (graben) begeht, oder :?:


So viel Gewalt auf Baustellen, bei der Verlegung von Leitungen, in den deutschen Gartengemeinschaften... :shock: :cry:
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
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Beitragvon Musikpizza77 » Mi 16. Okt 2013, 22:55

:roll: häää???
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Beitragvon michaelb » Do 17. Okt 2013, 01:26

zb jemand, der urnengräber plündert.
Augen auf beim Suchen

Grüsse
Michael
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Beitragvon Hr.Kaleu » Do 17. Okt 2013, 06:48

waldläufer hat geschrieben:
Hr.Kaleu hat geschrieben:Ein RAUBGRÄBER ist also scheinbar einer der einen Vermögensdelikt durch Gewaltanwendung (graben) begeht, oder :?:
:ironie

So viel Gewalt auf Baustellen, bei der Verlegung von Leitungen, in den deutschen Gartengemeinschaften... :shock: :cry:


Hab das :ironie smilie vergessen :angst:
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Beitragvon Ebinger1 » Do 17. Okt 2013, 19:43

Raubgräber...!

Ein Schlagwort das gerne von Amtsarchäologen und einigen willfähigen Helfern gebraucht,gerne in oberflächlichen Zeitungsartikeln unreflektiert nachgeplappert wird aber das kaum eine Aussagekraft oder gar einen sittlichen Nährwert besitzt.

Zuerst einmal aber eine genaue Betrachtung zum Begriff Raub:

Dieser ist exakt im § 249 des StGB gekärt.

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ich habe noch keinen Sondengänger und / oder Schatzsucher in unseren Breitengraden erlebt der solche Handlungen wie im § 249 beschrieben vorgenommen hat.
Ich denke mit der Verwendung der Bezeichnung Raubgräber soll vorsätzlich ein Feindbild aufgebaut werden und zumindest verbal eine Diskriminierung unseres Hobbys betrieben werden.

Eine solche Diskriminierung, welche fast schon als Volksverhetzung einzustufen ist, sollten wir uns so nicht bieten lassen.
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Beitragvon Wallenstein » Do 17. Okt 2013, 20:29

Nachdem es den Cinti und Roma gelungen ist, dass Wort Zigeunerschnitzel zu verbannen, sollte das eigentlich kein Problem sein.
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Beitragvon Ebinger1 » Do 17. Okt 2013, 20:48

Hier mal ein Auszug aus dem § 130 des Strafgesetzbuchs:

Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Da sollte doch so manche Denkmalschutzbehörde und etliche willfähige Erfüllungsgehilfen, bzw. in vorauseilendem Gehorsam agierende Übereiferer, die in der Vergangenheit gemachten all zu pauschalen Äußerungen gegenüber Sondengängern und Schatzsuchern überdenken und sich nochmals die herausgegebenen "Informationsmaterialien" in gedruckter Form überdenken.

Ich denke der Staatsanwalt müsste da bei einer Anzeige tätig werden...

So weit müsste es nicht kommen. Aber wir sollten uns auch in keinem weiteren Fall pauschal als Raubgräber abstempeln lassen.
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