Seit nen mehr 50 Jahren gräbt man in verschiedenen Kampagnen den Vicus Belginum und das naheliegende Gräberfeld und das Rämerlager aus.
Nachdem es Querelen zur Weiterbeschäftigung einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin gab, entdeckt man nun "neue" bereiche des Vicus...
Das die Landesarchäologie schon seit über 10 Jahren Erkenntnisse über eine wesentlich größere Ausdehnung des Vicus hat als bisher publiziert... verschweigt man jedoch. So gibt es wohl weitere Geäudekomplexe welche sich in Richtung der Gemeinde Hinzerat zw. E42 und dem Bach Drohn erstrecken. Als dies ein Hobbyarchäologe in der regionalen Presse veröffentlichte, hagelte es negative Kritik von Seiten der Amtsarchäologie.
Ist unsere Geschichte doch nicht das Kulturgut der Allgemeinheit und darf eine Veröffentlichung neuer Erkenntnisse nur mit amtlichem Segen erfolgen?
...oder gibt es ein wenig Zwietracht wer den Entdeckerruhm für sich beanspruchen darf?
Um die Stelle der im Belginum beschäftigten Archäologin gab es auch schon etliche Diskussionen in der vergangenen Zeit auf der finanzierenden Gemindeebene.
Hier ein Link:
[url]http://www.uni-trier.de/index.php?id=14187&tx_ttnews[tt_news]=15388&tx_ttnews[backPid]=48[/url]