Beitelbert hat geschrieben:Hallo zusammen, also ich habe zwar nichts Schriftliches, da ich Direkt Persönlich beim Denkmalamt vorgesprochen habe und fragte, wie es sich den verhält mit Genehmigungen zur Suche rund um Denkmälern.
Mir wurde dann Gesagt dass es nur Archäologen und Historikern gestattet ist auf solchen Böden zu suchen, und auch nur diese eine Genehmigung bekommen würden. Ich Schau mir im I-net an wo Denkmäler sind und meide diese dann bei meiner Suche.
MfG. Bert
Das ist so nicht ganz zutreffend.
1. Archäologe / Historiker ist keine geschützte Bezeichnung...
2. Schau Dir mal den Art. 5 im Grundgesetz an, da steht wörtlich im Abschnitt 3: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.
Dies Recht im Abschnitt 3 ist gleichzusetzen mit dem Satz 1: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Kannst Du dir vorstellen welcher Sturm der Entrüstung durch unser Land laufen würde wenn man einen Journalisten seine Freiheiten einschrenken würde?
Mach doch aus Deinem Hobby ein klar umrissenes Projekt... Jeder Suchgang, jeder Fund, jede Erkenntnis gehört zu den Nachforschungen für dieses Aufgabenstellung. da wären wir dann wieder beim Thema Forschung.
...und ab dem Moment bist Du ein Archäologe / Historiker.