Hi,
habe es heute erst mitbekommen welche Schweinerei in SH angestrebt wird:
Besonders § 13 Absatz 2/ 5 und § 20 Absatz 1/2
http://www.schleswig-holstein.de/MJKE/D ... onFile.pdf
Wenn dieses Gesetz durch geht, liegt eine Straftat vor bei:
4. die Anwendung archäologischer Methoden, die geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
5. das Verwenden von Mess- und Suchgeräten, die geeignet sind, Kulturdenk-male aufzufinden, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein,
6. die Durchführung von Grabungen oder taucherische Bergungen, ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt zu sein, oder
7. die ganze oder teilweise Inbesitznahme eines durch Grabung oder durch tau-cherische Bergung zu Tage getretenen Kulturdenkmals.
Egal wo und nach was man sucht.
Spätestens jetzt sollten alle Sondengänger ihre persönlichen Zwistigkeiten ruhen lassen.
SH fängt an und die anderen ziehen nach.
Die machen es und wir streiten uns und verpennen es mal wieder wie beim SR.
Nur jetzt wird es richtig ernst.