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Argumente gegen ein Verbot der Sondensuche in SH

Hier finden sich alle sondengängerpolitischen Diskussionen die nichts direkt mit der fachlichen Komponente zu tun haben.

Beitragvon Silex » Mo 10. Feb 2014, 22:10

Ebinger1 hat geschrieben:Es geht nicht um Leben und Tod...

aber um Forschungsfreiheit und Kriminalisierung.

Eine Reihe an Denkmalschutzbehörden schaut erwartungsfroh in Richtung SH.


Hy Jan ich shätze dich wirklich sehr,aber manchmal verstehe ich dich nicht wirklich :x :x :x

Das mit der Forschungsfreiheit und Kriminalisierung habe ich nicht verstanden,wer sich um eine NFG Kümmert und sich an die Gesetze seines Bundeslandes hält hat doch nicht zu befürchten das klappt bei uns in Hessen auch mit Schatzregal alles Wunderbar.

Nochmal was juckt mich SH in vielen Ländern gibt's schatzregale und Verbote.......................Na und :o :o :o :o :o :o :o :o :o :winken: :thanks
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 10. Feb 2014, 22:29

Silex hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Es geht nicht um Leben und Tod...

aber um Forschungsfreiheit und Kriminalisierung.

Eine Reihe an Denkmalschutzbehörden schaut erwartungsfroh in Richtung SH.


Hy Jan ich shätze dich wirklich sehr,aber manchmal verstehe ich dich nicht wirklich :x :x :x

Das mit der Forschungsfreiheit und Kriminalisierung habe ich nicht verstanden,wer sich um eine NFG Kümmert und sich an die Gesetze seines Bundeslandes hält hat doch nicht zu befürchten das klappt bei uns in Hessen auch mit Schatzregal alles Wunderbar.

Nochmal was juckt mich SH in vielen Ländern gibt's schatzregale und Verbote.......................Na und :o :o :o :o :o :o :o :o :o :winken: :thanks


Wie hängt das zusammen...

Forschungsfreiheit:

In SH gibt es ca. 50 Plätze im Jahr für Vorbereitungskurse für zertifizierte Sondengänger. Etwas weniger als 150 Sondengänger haben dort bisher die Zertifizierung um eine NFG zu erlangen.
Im Art. 5 GG wird die Forschungsfreiheit (neben der Pressefreiheit) garantiert.
Durch die geringe Teilnehmerzahl an den Lehrgängen wird aber der Zugang zur Forschungsfreiheit stark reglementiert.
Momentan ist es möglich bspw. ein Projekt betreffend Geschehnisse und Zusammenhänge im Bereich WK2 ohne NFG und damit im Sinne des Art. 5 GG durchzuführen. Mit der Gesetzesänderung wird dieser Sucher / Forscher kriminalisiert und in seiner Forschungsfreiheit beschnitten.
...um nur mal ein Beispiel anzuführen.
Die Pressefreiheit ist auch im Art. 5 GG geregelt. Sag mal einem Journalisten er darf erst dann über z.B. ein kritisches Thema schreiben wenn er an einem staatlichen Vorbereitungskurs teilgenommen hat :mrgreen:

Kriminalisierung:
Der im o.a. Beispiel angeführte WK2 Sucher darf sein Projekt heute noch frei verfolgen.
Ab der Gesetzesänderung benötigt er nach §13 eine NFG.
Hat er diese nicht, bspw. weil ihm die zweojährige Forbereitungszeit zu lang ist, macht er sich nach § 20 strafbar und kann, sofern durch eine andere Rechtsvorschrift keine höhere Strafe ins Haus steht, mit bis zu 2 Jahren Gefängnis bestraft werden.
Bei einer Straftat haben die Behörden auch keinen Ermessensspielraum wie bei einer Ordnungswiedrigkeit, die Starftat muß verfolgt werden.

JEDER der ab der Rechtswirksamkeit des neuen Gesetzes einen Detektor in SH in Betrieb nimmt macht sich ab dem Moment (es sei denn er ist ausdrücklich nach einer anderen Rechtsvorschrift dazu befugt und da gibt es bis jetzt nur die NFG) strafbar.
*

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Beitragvon Auftragssucher » Mo 10. Feb 2014, 22:32

Sehr gut zusammengefasst! :thumbup
Gruß und GUT FUND

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Beitragvon waldläufer » Mo 10. Feb 2014, 23:59

immmer und immer und immer... wieder kommen wir hier auf das gleiche thema!
da es nicht möglich erscheint, sich in einer lobbymäßig wirksamen masse zu entscheiden, gibt es für mich nur zwei möglichkeiten:
1. ich verständige mich mit meinem archäologischen landesamt u. belege evtl. einen kurs, um mir mein hobby weiterhin legal zu erhalten oder
2. wie ich schon an anderer stelle schrieb:"der wald ist dicht und der acker ist weit!!!"
Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
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Beitragvon waldläufer » Di 11. Feb 2014, 00:03

hab noch was wichtiges vergessen zu oben beschriebenem: oder beides :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Gruß vom waldläufer!

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Beitragvon Auftragssucher » Di 11. Feb 2014, 00:51

Tja, ich glaube, das ist tatsächlich die landläufige (Verzeihung, ...waldläufige! :winken: ) Meinung der "schweigenden Basis" ... 8-)
Gruß und GUT FUND

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Beitragvon waldläufer » Di 11. Feb 2014, 19:34

Auftragssucher hat geschrieben:Tja, ich glaube, das ist tatsächlich die landläufige (Verzeihung, ...waldläufige! :winken: ) Meinung der "schweigenden Basis" ... 8-)

Das ist keine landläufig verbreitete Meinung einer schweigenden Basis, sondern Zweckpragmatismus :winken: , weil jeder mehr oder weniger (evtl. auch nicht immer ganz legal- :gruebel: Vermutung-) sein Ding machen will u. deshalb alle Ansätze, mal durch eine breite Masse was erreichen zu können, in die Binsen gehen u. dann in irgendwelchen Forenthemen, in denen sich, wenn es hoch kommt acht Leute zu Wort melden, stecken bleiben.
Ist ja auch kein Wunder. Wie oft habe ich hier schon erlebt, wie sich wegen nichts Nennenswertem an die Gurgel gesprungen wurde u. Themen vollkommen aus dem Ruder liefen! Letztendlich ist es für mich nur machbar, Einfluss zu nehmen, indem mal ein Anwalt beauftragt wird, sich intensiv mit der Materie zu beschäftigen, um auch mal rechtlich was in der Hand zu haben, was dann aber auch von einer gewissen Masse Interessierter eingeklagt werden muss! Nur- wer soll das bezahlen??? Vereine gibt es ja nicht u. wie ich hörte, hat das ja auch seine Gründe. Für mich scheint das eine verfahrene Kiste zu sein. :cry:
Aber vielleicht gibt es auch optimistischere Meinungen...
Gruß vom waldläufer!

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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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