Forschungsfreiheit und Pressefreiheit sind im Grundgesetzt im Art. 5 geregelt...
Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich schon etwas dabei gedacht beiden Grundrechten den selben Stellenwert alleine schon dadurch zuzuschreiben das man sie in ein und dem selben Artikel aufführt.
Was mich wundert...
welcher Aufschrei würde durch unser Land gehn wenn man den Jounalisten Auflagen / Probleme im Hinblick auf z.B. folgende Punkte machen würde:
- die Bereiche in denen sie Nachforschungen für ihre Artikel machen dürfen
- diese ein Antragsverfahren bei einer Behörde für ihre Tätigkeit machen müssten
- anschließend eine große zahl durch eine nicht erteilte Genehmigung nicht journalistich tätig werden dürfte
- Behörden bewußt diffamierende Stellungnahmen zu ihrer Tätigkeit abgeben würden
- der Gesetzgeber versuchen würde eine Kriminalisierung ihrer Tätigkeit umzusetzen
Wir Sondengänger lassen uns das alles leider bieten.
Jeder sollte sich einmal überlegen ob er nicht ein eigenes kleines forschungsprojekt unter wissenschaftlichen Mindestanforderungen entwickelt.
Das ist keine Hexerei.
Wenn wir uns da gegenseitig ein ganz klein wenig mit Ideen und Formulierungen unterstützen...
können wir nicht nur ein paar tolle projekte ins Leben rufen, nein, wir können auch denen die uns bisher am Gängelband führen möchten lieb aber bestimmt die Strin zeigen!
Mal ein kleiner Link zum Nachdenken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit