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Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Mi 17. Sep 2014, 22:10
von waldläufer
Wer bestimmt denn, was kulturhistorisch wertvoll ist?
Wenn eine Art Rechtssicherheit hergestellt werden soll, wollen die Archis auch, dass man im Zweifelsfall aufhört, zu graben, damit die den Fund so bergen können, wie sie es benötigen.
Das würde auch jeder gern machen, wenn er wüsste, dass er nicht nur für nen feuchten Händedruck alles gemeldet hat. Und spätestens hier fangen wir an, uns im Kreis zu drehen.

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Mi 17. Sep 2014, 22:54
von Ebinger1
waldläufer hat geschrieben:Wer bestimmt denn, was kulturhistorisch wertvoll ist?
Wenn eine Art Rechtssicherheit hergestellt werden soll, wollen die Archis auch, dass man im Zweifelsfall aufhört, zu graben, damit die den Fund so bergen können, wie sie es benötigen.
Das würde auch jeder gern machen, wenn er wüsste, dass er nicht nur für nen feuchten Händedruck alles gemeldet hat. Und spätestens hier fangen wir an, uns im Kreis zu drehen.


Schau mal genauer in den Vorschlag...

"Erwerb des Eigentums an den gemachten Funden
Mit der Einstellung und Veröffentlichung der Basisdaten und Bilder zum Fund, erwirbt der Finder das Eigentum an allen Funden die nicht von besonderer kulturhistorischer Bedeutung sind.

Definition des Begriffes „Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung“
Dieser Begriff wird klar umrissen und ermöglicht eine Abgrenzung zu gewöhnlichen Funden.

Entschädigung
Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer."

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Mi 17. Sep 2014, 23:26
von DHS
Zitat: Ebi
Entschädigung
Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer."


Find ich nicht gut, nach dem 5. mal durchlesen und überdenken finde ich eine ernennung des Finders für angerechter. Wir sind alle Geschichts interessiert und da sollte man auch als Hobbyist abstriche machen.
Finder benennung wie du das auch angedacht hast reicht vollkommen auch wenn unser Hobby Geld kostet.

Gruß Olli

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Mi 17. Sep 2014, 23:57
von Ebinger1
DHS hat geschrieben:Zitat: Ebi
Entschädigung
Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer."


Find ich nicht gut, nach dem 5. mal durchlesen und überdenken finde ich eine ernennung des Finders für angerechter. Wir sind alle Geschichts interessiert und da sollte man auch als Hobbyist abstriche machen.
Finder benennung wie du das auch angedacht hast reicht vollkommen auch wenn unser Hobby Geld kostet.

Gruß Olli


Ob ein Finder / Grundstückseigentümer eine Entschädigungszahlung auch letztendlich annimmt, ist seine ureigene Entscheidung. In England und Wales verzichten oft beide Parteien, teilweise oder sogar ganz, auf diese ihnen per Gesetz zustehenden Zahlungen und machen eine Schenkung an eine von Ihnen gemeinsam ausgewählte Institution.

Ich bin der Meinung, das neben der Kriminalisierung der Finder durch die Denkmalschutzbehörden, die fast in allen Schatzregalien vorgesehnen Enteignungen, bzw. Teilenteignungen mit einem oftmals sehr geringen Entschädigungssatz / Finderlohn, eine der Hauptgründe für unterlassene Fundmeldungen sind.

Frage einmal 100 Bürger wem der Römerschatz gehört, den sie im eigenen Garten beim Umgraben finden.
In der Regel werden 99 Leute sagen: MIR
Wenn du ihnen die rechtliche Situation der Enteignung / Enteignung mit geringer Entschädigung aufzeigst, was denkst du wie viele der 100 Finder noch bereit sind "IHREN SCHATZ" abzugeben :?:
98 :?: :?: :?:

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Do 18. Sep 2014, 14:46
von DHS
Da geb ich dir leider recht, dachte ich auch immer bevor ich mich mit der Thematik auseinander gesetzt hatte.

Gruß Olli und weiter so!

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Fr 14. Nov 2014, 19:08
von Ebinger1
Wollte das Thema noch mal bei euch im Kopf wachrütteln...

Was haltet ihr davon wenn wir die gemachten Vorschläge noch ein wenig verbessern und die DGUF bitten diese dann den lieben Archäologen zur Diskussion vorzustellen :?:

Link:

http://dguf.de/

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Fr 14. Nov 2014, 20:49
von Dany
Werde ich dann von der Diane zum Kaffee eingeladen?

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Sa 15. Nov 2014, 11:35
von 8hunter
Ebinger1 hat geschrieben:Wollte das Thema noch mal bei euch im Kopf wachrütteln...

Was haltet ihr davon wenn wir die gemachten Vorschläge noch ein wenig verbessern und die DGUF bitten diese dann den lieben Archäologen zur Diskussion vorzustellen :?:

Link:

http://dguf.de/


auf jeden Fall! :thumbup
Es ist allemal besser, selbst aktiv zu werden als ständig nur hier im Forum auf deren Aktionen gegen uns, mit "Gemecker und Entrüstung" zu reagieren.

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Sa 13. Dez 2014, 02:58
von Ebinger1
Knapp ein Monat ist vergangen...

und ich bin immer noch auf der Suche nach weiteren Vorschlägen und konstruktiver Kritik.

Wer traut sich :?:

:thanks

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Sa 13. Dez 2014, 09:49
von Niklot
Du stellst hier einen Forderungskatalog auf und bittest um weitere Vorschläge diesen mit Forderungen zu füllen um dann ein Gesamtpaket zu schnüren.
Soweit so gut, du beschäftigst dich mit der Materie, das ist ein Anfang, aber der Weg geht in die falsche Richtung.

Mal für Erstklässler verständlich formuliert.....

Ohne direkten Dialog wird es keine Lösungen geben, da kann man hier schreiben was man möchte, selbst wenn man sowas den entsprechenden Stellen als Vorschlag vorlegt.
Lösungen wird es nur im Gespräch geben!

Mal als Gedankenansatz, die Zahl der Sondengänger steigt und steigt, ist nicht mehr zu überschauen, da darf man einem jedem Neuling auch Unwissenheit unterstellen, Betreffend was das gefundene überhaupt ist, wie aber auch dem Umgang mit einem Fund, Fundreinigung usw.

Und Ebi, mal ganz ehrlich, wann hast du mal dich in die Situation der Gegenseite versetzt?

Das interesse an Geschichte ist wie mit der Medizin, nur würde wohl niemand auf die Idee kommen eine Operation am offenen Herzen zu versuchen.
Warum?
Weil man vorher weiß das man das können muss und nur die Neugier mal in einen Patienten zu schauen, den Patienten tötet.