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Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Mo 5. Jan 2015, 20:08
von Ebinger1
Ich denke die größten Wiederstände gegen diese Regelung sind von Sondengängern mit

Claimverlustangst

zu erwarten... :mrgreen:

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Do 15. Jan 2015, 02:17
von Ebinger1
Möchte jemand noch Verbesserunsvorschläge einbringen :?:

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Do 15. Jan 2015, 03:19
von DHS
Ebinger1 hat geschrieben:Ich denke die größten Wiederstände gegen diese Regelung sind von Sondengängern mit

Claimverlustangst

zu erwarten... :mrgreen:


Jo, ich glaube nicht das dies den größten Wiederstand ausmacht Jan.

Aber um mal den ein oder anderen Vorschlag zu unterbreiten folgendes:

A: freie Forschungsarbeit gestatten aber unter gewissen Bedingungen die da wären:
Mindestalter
Eingegrenzter suchradius (Gemeinde,Landkreis zB.)
Vorabgespräch mit einem Archeologen
B: fundmeldungen müssen gemacht werden
C: klare definierung für das Wort kulturhistorischer wert
D: es wird vorausgesetzt das der Suchende an weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt anderenfalls kann ihm die Suche
Untersagt werden
E: einheitliche gesetzeshebung für alle Bundesländer

So soviel mal von mir

Gruß Olli

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Do 15. Jan 2015, 03:43
von Manana
Hallo, habt ihr schon mal vom

Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes La Valetta/Malta, 16. Januar 1992

gehört?

Abgesehen davon hat Deutschland das Gesetz erst 10 Jahren später, auch auf Druck der EU, ratifiziert.

http://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmi ... aletta.pdf

Und jetzt darf sich jeder fragen, wer das ausführende Organ ist.
Richtig! Die Länder, die LDAs, die Archis; je nachdem, wer wen delegiert.

Gruss Manana

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Do 15. Jan 2015, 04:04
von Ebinger1
DHS hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Ich denke die größten Wiederstände gegen diese Regelung sind von Sondengängern mit

Claimverlustangst

zu erwarten... :mrgreen:


Jo, ich glaube nicht das dies den größten Wiederstand ausmacht Jan.

Aber um mal den ein oder anderen Vorschlag zu unterbreiten folgendes:

A: freie Forschungsarbeit gestatten aber unter gewissen Bedingungen die da wären:
Mindestalter
Eingegrenzter suchradius (Gemeinde,Landkreis zB.)
Vorabgespräch mit einem Archeologen
B: fundmeldungen müssen gemacht werden
C: klare definierung für das Wort kulturhistorischer wert
D: es wird vorausgesetzt das der Suchende an weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt anderenfalls kann ihm die Suche
Untersagt werden
E: einheitliche gesetzeshebung für alle Bundesländer

So soviel mal von mir

Gruß Olli


Damit ignorierst / negierst du aber die im Eingangspost gemachten Vorschläge und bringst keine Lösung für die angeblich bestehenden aktuellen Probleme:

-überfüllte Magazine / Depots
In den meisten BL pltzen diese aus allen Nähten und es ist schon nicht genügend Personal vorhanden um die vorhandenen Schätze zu betreuen, zu katalogisieren und auf Dauer zu konservieren.
Jeder der schon einmal eine Facharbeit im Bereich Archäologie geschrieben hat kann dir ein Lied dazu singen was es heißt an Informationen aus dem unüberschaubaren Depotbesand herankommen zu wollen...

-Finanzmangel
Angeblich steht die Archäologie in unserem Land unter enormen Finanzdruck. Die Mittel haben sich zwar in 30 Jahren fast verzwanzigfacht, es werden auch kaum noch Forschungsgrabungen durchgeführt und teilweise werden Kosten für Notgrabungen von Bauträgern übernommen, aber die Archäologie ist nach eigenen Aussagen quasi Handlungsunfähig.

-Personalmangel
Durch den angeblichen Finanzmangel wird auf auf längerfristige Sicht keine neuen Stellen in Bezug auf Schulungen und Qualifizierungen für größere Gruppen von Sondengängern geschaffen werden können. Akso wird dieser Punkt auch zukünftig für die Begrenzung der Sondengänger mit NFG ind Feld geführt werden.

-Konzeptentwicklung
Die Denkmalbehörden sind schon seit 30 Jahren mit der Problematik Sondengänger konfrontiert. Eine Strategie der Einbindung der Mehrheit dieser Gruppe wurde noch nie gezielt in Angriff genommen. Die Zeit wäre da gewesen. Hätte man einen Bruchteil der auf die Diffamierung von Sondengängern verwendeten Arbeitszeit für die Entwicklung eines tragfähigen Modells entwickelt, müssten wir heute nicht streiten.

-Weiterbildung
Die Idee ist gut, aber das spielen wieder die Finanzen nicht zu 100% mit. Warum kann man nicht einen Teil der Basisinformationen im Netz einbinden? Was Fernunis und Fahrschulen, Berufsverbände,... schaffen, das kann auch von anderen Institutionen, bestimmt auch in Kooperation mit einigen Unis, auf die Beine gestellt werden.

Als es mit den Internetforen zum Thema Sondengänger los ging, da waren die Kompetenzen in den Bereichen Technik, Fundbestimmung, Restauration, Lagerung von Funden,... auch mehr als dürftig. Binnen weniger Jahre haben sich echte Spezialisten herausgebildet und maßgeblich eine Qualifizierung mitgetragen.
Diese Potenzial sehe ich auch im Hinblick auf Erkennung, Beschreibung und Dokumentation von Funden / Befunden. Aber auch in den Bereichen Lagerung, Präsentation, Schutz, Leihgaben,...
Durch ein an die beschriebene Funddatenbank gekoppeltes Forum wäre die sehr simpel zu leisten. Auch Länderübergreifend. Große Gesetzesänderungen würde dies nicht bedingen. Ein Onlineantrag, gekoppelt an die Registrierung im Forum würde genügen und den Gesetzen aller Bundesländern wäre Rechnung getragen.

-Fundmeldungen
Wer sollte sich wie in meinem Eingangspost beschrieben (Onlinefunddatenbank) dagegen wehren eine Fundmeldung zu machen? Schließlich wird er dadurch Eigentümer am Fund und trägt zum Ausbau einer absolut wichtigen Datenbank bei. Gleichzeitig werden die Ämter kostenmäßig (Verwaltungsaufwand, Konservierung, Restauration,...) und personell erst einmal stark entlastet.
Jeder Sondengänger darf sich mit seinen Funden legal profilieren und mit der Allgemeinheit sein Finderglück aber auch seine korrekte Arbeit und seinen personellen Einsatz teilen. Ein nicht zu unterschätzender Faktor.
Hierdurch entsteht ein positiver und auf Qualität abzielender Wettbewerb und eine enorme Vorbildfunktion und Orientierung für Neueinsteiger und auch alte Hasen.

-Entkriminalisierung / Öffentlichkeitsarbeit
Auf der von mir angedachten Basis hätten wir für alle Seiten (Archäologie, Öffentlichkeit, Sondengänger) eine absolute WIN-WIN-Situation.

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Do 15. Jan 2015, 04:07
von Ebinger1
Manana hat geschrieben:Hallo, habt ihr schon mal vom

Europäischen Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes La Valetta/Malta, 16. Januar 1992

gehört?

Abgesehen davon hat Deutschland das Gesetz erst 10 Jahren später, auch auf Druck der EU, ratifiziert.

http://www.denkmalpflege-bw.de/fileadmi ... aletta.pdf

Und jetzt darf sich jeder fragen, wer das ausführende Organ ist.
Richtig! Die Länder, die LDAs, die Archis; je nachdem, wer wen delegiert.

Gruss Manana


Diese Übereinkommen schließen aber nicht die Bürgerbeteiligung in der Erforschung und Dokumentation des geschichtlichen Erbes aus.

Unser Grundgesetz auch nicht. Lehre und Forschung sind immer noch frei.

Die Konvention von Kairo fordert die Bürgerbeteiligung sogar. :mrgreen:

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Do 15. Jan 2015, 09:11
von DHS
Ebinger1 hat geschrieben:Die Allgemeine Suche mit dem Metalldetektor ist bisher in keinem Bundesland verboten.

Da es aber einer Genehmigung zur gezielten Suche nach Antiken in vielen Bundeslandern bedarf und dadurch viele Funde nicht gemeldet werden und es immer wieder zu Diffamierungen von Sondengänger und fragwürdigen Rechtsbeugungen in den Aussagen von amtlicher Seite kommt, habe ich mal aus den Diskussionen der vergangenen Jahre die interessantesten Vorschbläge zusammengefasst um diese zu Diskussion zu stellen.

Es wäre ntett und toll wenn ihr alle für eine flächendeckende Verbreitung (Foren, Medien, Denkmalschutzbehörden, Stammtische,...) sorgt und somit dazu beitragt die Diskussion weiter konstruktiv zu beleben :thumbup

Ein Ansatz der Teilhabe der Sondengänger an der Dokumentation und Erforschung unserer Geschichte:


Klima
Die gegenseitigen Diffamierungen werden ab sofort eingestellt.

Freigabe der Antikensuche
Die gezielte Suche nach Antiken wird für alle Sondengänger freigegeben. Denkmalschutzbereiche dürfen nur mit gesonderter Genehmigung der Landesamäter, zu welcher objektive Kriterien aufzustellen sind , abgesucht werden.

A: freie Forschungsarbeit gestatten aber unter gewissen Bedingungen die da wären:
Mindestalter
Eingegrenzter suchradius (Gemeinde,Landkreis zB.)
Vorabgespräch mit einem Archeologen


Eine Funddatenbank mit Forum wird aufgebaut.
Jeder Sondengänger der sich dort mit seinen pers. Daten registriert kann in dieser Datenbank auch Funde und deren Koordinaten einstellen. Die Funde, inkl. Landkreis / Region, sind für Jedermann frei einsehbar.
Das Forum soll den fachlichen Austausch und die Qualifikation der Sondengänger, die Verbreitung allgemeiner Infos und die Erlangung und Vertiefung von Fachkenntnissen fördern und vertiefen.
Altfunde können straf- / busgeldfrei in die Datenbank eingepflegt werden.

D: es wird vorausgesetzt das der Suchende an weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt anderenfalls kann ihm die Suche
Untersagt werden


Kriterien für die Fundeinstellung
Es werden klare Kriterien für die Fundeinstellung vorgegeben wie z.B.
Koordinaten, Bilder in der Fundsituation mit Nordpfeil, Bilder des gereinigten Fundes, falls erforderlich kurze Beschreibung.

Fundzuordnung
Mit jeder Fundeinstellung wird durch die Datenbank eine Fundnummer vergeben. Mit dieser wird der Fund zum Zweck der später möglichen Zuordnung versehen.

Erwerb des Eigentums an den gemachten Funden
Mit der Einstellung und Veröffentlichung der Basisdaten und Bilder zum Fund, erwirbt der Finder das Eigentum an allen Funden die nicht von besonderer kulturhistorischer Bedeutung sind.

Definition des Begriffes „Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung“
Dieser Begriff wird klar umrissen und ermöglicht eine Abgrenzung zu gewöhnlichen Funden.

C: klare definierung für das Wort kulturhistorischer wert

Entschädigung
Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung können binnen einer Frist von 24 Monaten durch die öffentliche Hand zum Marktwert, falls in der Fundsituation gemeldet, bei Ergrabenen Funden zu einem Abschlag von 20%, angekauft werden. Den Marktwert bestimmt eine unabhängige Kommission. Auszahlung der Ankaufsumme erfolgt je hälftig an den Finder und den Grundstückseigentümer.

Aufbewahrungsfristen / Überlassung
Ein Fundobjekt verbleibt für mind. 24 Monate beim Finder. Auf Anfrage der Denkmalschutzbehörden muss ein Fund diesen für max. 12 Monate zur wissenschaftlichen Bearbeitung oder zu Ausstellungszwecken überlassen werden. Bei der Ausstellung eines Fundes wird der Finder auf Wunsch benannt.

Ansprechpartner der Denkmalschutzbehörden
Diese werden im Bereich eines jeden Landkreises benannt und stellen das Bindeglied zw. Sondengängern und den Denkmalschutzbehörden der Länder dar.




Damit ignorierst / negierst du aber die im Eingangspost gemachten Vorschläge und bringst keine Lösung für die angeblich bestehenden aktuellen Probleme:

Glaube nicht, Gruß Olli :winken:

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: So 25. Jan 2015, 16:19
von Ebinger1
In England und Wales ist man Deutschland schon ein paar Lichtjahre voraus...

http://finds.org.uk/

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: So 25. Jan 2015, 16:28
von Manana
@ Ebinger

Suche immer noch

Die Konvention von Kairo fordert die Bürgerbeteiligung sogar. :mrgreen:

Hilf mir weiter, bitte

Manana :gruebel:

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: So 25. Jan 2015, 16:32
von Ebinger1
Suche da mal meine Links durch...