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Sondeln in BW

Beitragvon Moe1996 » So 18. Dez 2016, 12:04

Hallo zusammen,

als Neuling möchte ich mir, bevor ich mir eine Sondel zulege auch sicher sein, dass das was ich mache in Baden-Württemberg auch legal ist. Ich habe das Internet durchforstet aber unterschiedliche Ansichten gesehen. Mir ist bewusst, dass es auf BD verboten ist und das möchte ich auch gar nicht. Mein Ziel ist es durch die Wälder zu streifen und hier und dort mal ein paar Münzen oder Abzeichen sowie Broschen auszugraben. Würde ich was historisches finden, würde ich es natürlich abgeben, da ich kein Geld mit diesem Hobby machen möchte (es ist reines Interesse an der Geschichte von damals).

Liebe Grüße
Moe
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Beitragvon Watzmann » So 18. Dez 2016, 12:23

Na dann viel Spaß. :popcorn:
Das Problem ist nur, dass diejenigen, welche Dir die angeblich rechtlichen Tipps geben,
aus anderen Bundesländern stammen und selbst gar nicht betroffen sind.
Frei nach dem Motto :"Mit vollen Hosen ist gut zu stinken". :lol:
Kannst Dich ja aber mal an das "Ehrenmitglied" der DSU wenden, der ja, laut deren Aussage im Prozess "gewonnen" hat
aber letztendlich, nachdem er durch den Richter von der Aussichtslosigkeit erfahren hat, die Klage zurückzog
und die Prozesskosten erstaunlicherweise selbst tragen musste.
Da half dann nicht einmal die "Vereinigung". :o
http://dsu-online.de/ehrenmitglied
(Wird aber gerne verschwiegen. ;) )
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Beitragvon Moe1996 » So 18. Dez 2016, 12:30

Danke erstmal für die Information. Habe es mir durchgelesen. Interpretiere daraus, dass es in BW so gesehen rechtlich erlaubt ist? Ist ja wirklich schlimm, was derjenige durchmachen musste. :thumbdown :thumbdown
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 19. Dez 2016, 01:27

Schau einfach mal ins Denkmalschutzgesetz von BW...

Da steht es ganz eindeutig, das DU nur für die gezielte Suche nach Antiken eine Nachforschungsgehemigunjg brauchst.

Typen wie Waztmann, die in BW mit Genehmigung suchen, sind nur an einem interessiert: Die Zahl der Mitbewerber um die schönen Funde möglichst gering zu halten.
Genau diese Typen werden auch immer bemüht sein, in den Reihen der Sondengänger möglichst viel Unfrieden zu stiften...
Dafür ist dann jede Verleumdung und Verunglimpfung recht und billig. :thumbdown
Das wird vom Denkmalamt und den Archis, welche solche Typen beaufsichtigen auch sehr gerne gesehen :mrgreen:

Aber niemand der lesen kann, ist verpflichtet einen solchen Quatsch, wie ihn Watzmann (falls er lesen kann, wieder besseren Wissens) verbreitet, auch zu glauben. :mrgreen:

Im übrigen verbirgt sich hinter "Waztmann" ein Moderator aus einem den Archis mehr als zugeneigten Forum... :winken:
Da aber dort die Beiträge scheinbar immer spärlicher werden, versucht er nun hier etwas gegen seine Langeweile zu unternehmen. Leider auf Kosten unseres Hobbys :thumbdown
*

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Beitragvon Watzmann » Mo 19. Dez 2016, 11:52

Woher wusste ich, dass Jan, der nebenbei nicht aus BW ist und sich als "Hobbyjurist",
der nichts anderes kann als Denkmalschutzgesetze zu zitieren,
zumindest hier im Forum einen kleinen Namen gemacht hat, auch mitspielen möchte? :lol:
Wie dem auch sei.
Als einer der Sprecher der DSU kann er ja nichts anderes als eben diese Gesetzestexte zu zitieren.
Eigentlich wird von ihm als noch geraten, einen guten Anwalt zu nehmen und dann vor Gericht zu ziehen.
(Der Letzte, der es gemacht hat, darf sich jetzt "Ehrenmitglied" der DSU nennen. ;) )
Blöd ist halt, dass man im Ernstfall vor Gericht erst einmal nachweisen muss, dass man nicht gezielt auf Suche war.
Zumindest in BW hat es, meines Wissens nach noch keiner geschafft.
Und auch die DSU hat noch keine Leute, die tatsächlich straffrei oder ohne irgendwelche Kosten, die sie letztendlich selbst tragen mussten, aus dem Gericht rausgingen, nennen können. :gruebel:
(Obwohl es ja die Werbung für sie wäre. ;) )
Letztendlich bleibt es jedem Sucher selbst überlassen, was er macht.
Allerdings darf er im Ernstfall auch nicht rumjammern, da er von der aktuellen Rechtslage in BW wusste.
Watzmann Offline


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Beitragvon Ebinger1 » Mo 19. Dez 2016, 13:27

Watzmann hat geschrieben:Woher wusste ich, dass Jan, der nebenbei nicht aus BW ist und sich als "Hobbyjurist",
der nichts anderes kann als Denkmalschutzgesetze zu zitieren,
zumindest hier im Forum einen kleinen Namen gemacht hat, auch mitspielen möchte? :lol:
Wie dem auch sei.
Als einer der Sprecher der DSU kann er ja nichts anderes als eben diese Gesetzestexte zu zitieren.
Eigentlich wird von ihm als noch geraten, einen guten Anwalt zu nehmen und dann vor Gericht zu ziehen.
(Der Letzte, der es gemacht hat, darf sich jetzt "Ehrenmitglied" der DSU nennen. ;) )
Blöd ist halt, dass man im Ernstfall vor Gericht erst einmal nachweisen muss, dass man nicht gezielt auf Suche war.
Zumindest in BW hat es, meines Wissens nach noch keiner geschafft.
Und auch die DSU hat noch keine Leute, die tatsächlich straffrei oder ohne irgendwelche Kosten, die sie letztendlich selbst tragen mussten, aus dem Gericht rausgingen, nennen können. :gruebel:
(Obwohl es ja die Werbung für sie wäre. ;) )
Letztendlich bleibt es jedem Sucher selbst überlassen, was er macht.
Allerdings darf er im Ernstfall auch nicht rumjammern, da er von der aktuellen Rechtslage in BW wusste.


Watzmann versucht krampfhaft seine "juristischen Kenntnisse" unter Beweis zu stellen... :mrgreen:

Seit wann gibt es denn die Umkehr der Beweislast im Zivilprozess :?:
Das gibt es nur im Steuerrecht...
oder in Deutschland bis 1945.

Watzmann: wir leben im Jahr 2016 :mrgreen: :mrgreen:
...und die Denkmalbehörde macht keine Gesetze :mrgreen:

Und mal am Rande: Ich darf meine eigene Meinung Vertreten.
Ehrenamtlichen nimmt das das Amt ein klein wenig krumm und es gibt dann gaaanz schnell keine NFG mehr :thumbdown
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Beitragvon Watzmann » Mo 19. Dez 2016, 13:44

Ebinger1 hat geschrieben: Und mal am Rande: Ich darf meine eigene Meinung Vertreten.
Ehrenamtlichen nimmt das das Amt ein klein wenig krumm und es gibt dann gaaanz schnell keine NFG mehr :thumbdown

Tut mir natürlich leid für Dich.
Aber sonst bist ein "cooler Typ"! :thumbup
Schon mal versucht, im eigenen Bundesland "Weltverbesserer" zu spielen und dabei auch Erfolg gehabt?
Und hat "Dein Verein" in BW schon Leute aus einem Verfahren rausgehauen, ohne dass sie selbst irgendwelche Kosten zu tragen hatten? :gruebel:
Sowas wäre Werbung! :lol:
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Beitragvon Watzmann » Mi 21. Dez 2016, 15:00

Watzmann hat geschrieben: Und hat "Dein Verein" in BW schon Leute aus einem Verfahren rausgehauen, ohne dass sie selbst irgendwelche Kosten zu tragen hatten? :gruebel:


Keine Antwort ist ja auch eine Antwort. :popcorn:
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 21. Dez 2016, 19:23

Watzmann hat geschrieben:
Watzmann hat geschrieben: Und hat "Dein Verein" in BW schon Leute aus einem Verfahren rausgehauen, ohne dass sie selbst irgendwelche Kosten zu tragen hatten? :gruebel:


Keine Antwort ist ja auch eine Antwort. :popcorn:


Gab es denn in den Monaten seit dem Bestehen der D S U Verfajren gegen Sondengänger wegen angeblich illegaler Suche :?:

Ist ja nicht so einfach jemanden wegen einer gesetzlich nicht verbotenen Aktion anzuklagen... :mrgreen:
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Beitragvon SanS » So 10. Sep 2017, 22:02

Hallo Zusammen,

welche Voraussetzungen muss man den mitbringen, um eine offizielle Genehmigung zu bekommen?

@Watzmann Du hast doch eine Genehmigung, oder habe ich das falsch verstanden?

Ich selbst bin kein Sondler, bin aber auf das Thema im Netz gestoßen und finde es ziemlich interessant.

Vorab danke für die Info!

VG,

SanS
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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