Niedersächsisches Landesamt
für Denkmalpflege
Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1, 30175 Hannover
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Scharnhorststraße 1
30175 Hannover
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Merkblatt zur Qualifizierung von Sondengänger/inne/n in Niedersachsen
Da archäologische Funde nicht nachwachsende, irreversible Quellen der Geschichte sind und
ihre historische Aussage nur in ihrem Fundkontext preisgeben, ist die Suche mit Metallsonden
grundsätzlich problematisch. Es besteht die Gefahr, dass Metallgegenstände ohne
professionelle Dokumentation ihrem Fundzusammenhang entrissen und auf ihren rein
antiquarischen Wert reduziert werden. Zudem sind Metallfunde konservatorisch hoch sensibel
und am besten im Erdreich geschützt. Sind sie erst einmal geborgen, ist ihre Erhaltung oftmals
sehr schwierig und aufwändig. Daher ist die Suche nach archäologischen Funden mit
technischen Hilfsmitteln, vor allem Metalldetektoren, genehmigungspflichtig (§ 12 NDSchG).
Unter dem Dach der Archäologischen Kommission für Niedersachsen e.V. haben sich die
Archäologinnen und Archäologen in den Denkmalbehörden des Landes und der Kommunen auf
ein landeseinheitliches Verfahren zur Sensibilisierung und Qualifizierung von Sondengängern
verständigt.
Das inzwischen bewährte System sieht für Personen, die mit Hilfe von Metallsonden nach
archäologischen Funden suchen wollen, ein dreistufiges System vor, das die Information,
Sensibilisierung und Fortbildung der Interessierten zum Ziel hat:
Schritt 1: Kontaktaufnahme des/der Interessierten mit dem/der für das jeweilige Suchgebiet
zuständigen Archäologen/in bzw. der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde bei
den Landkreisen oder Kommunen. Sind dort keine Fachkräfte eingestellt, so wird das
Benehmen mit dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege hergestellt und der/die
zuständige Gebietsreferent/in einbezogen. In einem Gespräch ist zu klären, ob eine
Zusammenarbeit im Sinne des Denkmalschutzes geplant ist. Wenn das Gespräch mit diesem
Ergebnis endet, kann der zuständige Archäologe/die zuständige Archäologin bzw. der
Vertreter/die Vertreterin der jeweils zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörden mittels eines
Schreibens die Teilnahme am Theoriekurs befürworten.
Schritt 2: Teilnahme am Theoriekurs am Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege
(NLD) – zumeist in Hannover. Zwei bis dreimal pro Jahr finden im NLD an einem Wochenende
die zweitägigen Theoriekurse zu Fragen des Einsatzes von Metallsonden zur Suche nach
Bodendenkmalen statt. Nach einer Einführung in die Belange der archäologischen
Denkmalpflege, juristische Vorgaben und Gefahren durch Kampfmittel im Boden wird anhand
ausgesuchter Beispiele das Zusammenspiel von Facharchäologie und Sondengängern erörtert.
Weitere Themen sind die Handhabung von analogen und digitalen Karten, die Einmessung,
Verpackung und Fundinventarisation sowie die Meldung der Funde. Darüberhinaus werden
Suchstrategien diskutiert und Bestimmungsübungen angeboten. Am Ende des Kurses wird eine
Teilnahmebestätigung ausgestellt. Die Organisation dieser Kurse liegt in den Händen des
Landesarchäologen Dr. Henning Haßmann; entsprechend ist eine mit dem schriftlichen Votum......
Es ist nicht moglich. Die haben einem richting moer hoog geworven .