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Liveticker Barbarenschatzprozess

Die neuesten Infos zum Thema Barbarenschatz.

Beitragvon Leser47 » Mo 25. Jan 2016, 17:26

wer hat Ahnung, wie werden die Gerichtskosten berechnet?
Was ist der Streitwert? wenn der bei ner halben Million liegt, gute Nacht...da zeigen die Rechner im Netz 10000€ pro Verhandlung an..
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Beitragvon Thomas Schwarz » Mo 25. Jan 2016, 17:38

Das war doch ein Strafprozess oder irre ich mich da?
Wenn ja gilt z.B. der Rechner:

http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Be ... trafR.html
Aktuell sind wieder Seminare für Sondengänger im Angebot. Weitere Infos dazu auf meiner Eifelsucher-Homepage im Shop unter "Seminare und Dienstleistungen"
Thomas Schwarz Offline

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Beitragvon DDstudent » Mo 25. Jan 2016, 17:44

Naja ;) Er wird sicherlich ne Rechtsschutz haben und die 2000 Euro wird er als guter Kaufmann sicherlich schon privat *rückgestellt* haben.
Die meisten die ich kenne kaufen nur noch bei ihm, insofern wird er das verkraften und sogar ein Werbeerfolg dadurch haben.
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Beitragvon hobbergäs » Mo 25. Jan 2016, 19:18

Ich finde das Urteil gerecht. Es ist zwar zum Nachteil aller Sondengänger, die Vorurteile werden dadurch nicht geringer.
Aber ein Stein des Nachdenkens über die Gesamtsituation wurde angestossen.
hobbergäs Offline


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Beitragvon Wallenstein » Mo 25. Jan 2016, 19:27

Sie haben sich schwer getan ihn zu verurteilen. Dann aber doch einen Dreh gefunden. Weil er bei einem ersten Termin im Amt eine Liste der Funde mitgebracht hat die er vorlegt und der Barbarenschatz nicht darauf vermerkt war (und er erst 4 Tage später den Schatz vorgelegt hat) wurde er verurteilt. Den Umstand, dass diese Liste eigentlich nur eine Auflistung der Funde war die er aktuell abgibt (in Form einer Quittung die von den Archis unterschrieben werden sollte) blieb unberücksichtigt.

Was bedeutet das?

- Es wird so lange in den Krümeln gesucht bis etwas gefunden wird um dem Sondengänger Stress zu machen
- Wer nicht gleich bei ersten Kontakt mit Archis alles auf den Tisch legt, hat geloost
- Ergo: Wer als Ehrenamtlicher bei seiner zyklischen Fundmeldung einen größeren Schatz nicht aufführt weil er erst die Lage sondieren will hat ggf. ebenfalls dicke strafrechtliche Probleme

Die legen es im Zweifel so aus wie es ihnen passt, mit der entsprechenden Gefahr dass der Finder sich selbst in Schwierigkeiten gebracht hat.
Jens Diefenbach
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Beitragvon useldinger » Mo 25. Jan 2016, 20:01

Was soll denn daran gerecht sein ??? jeder andere Verbrecher bekommt weniger . Ich finde das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Sondengänger . Bewährung strafe wäre ausreichend gewesen
Was währen diese Archäologen ohne Sondengänger ? in meinen Augen nichts
Ein Stein des Nachdenkens überlegen wir mal :gruebel: da hast du recht das noch mehr im Dunkeln bleibt :winken:
:thanks
M.f.G
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Beitragvon Leser47 » Mo 25. Jan 2016, 20:48

Wallenstein hat geschrieben:Wer als Ehrenamtlicher bei seiner zyklischen Fundmeldung einen größeren Schatz nicht aufführt weil er erst die Lage sondieren will hat ggf. ebenfalls dicke strafrechtliche Probleme


Gutes Urteil, Jens hat schonmal was daraus gelernt :thumbup
Ist es jetzt Rechtskräftig?
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Beitragvon Raidtomber » Mo 25. Jan 2016, 20:54

DDstudent hat geschrieben:Naja ;) Er wird sicherlich ne Rechtsschutz haben


Mit 21 Jahren??? Des glaubst doch selbst nicht!!!

Armer Benny :(. Aber gut das nun wenigstens geklärt wurde wann man eine Unterschlagung begeht. Ich glaub ich hab mal was gelesen das sie Sondlern die beim Suchen erwischt wurden des schon im Augenblick des Fundes unterstellen wollten. Und da gings nur um fünf alte Nägel wenn ich mich richtig erinner!!!

Weis man schon ob Benny das Urteil nun anerkennt oder ob er in nächster Instanz weiterkämpft?

Ciao!
RT
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 25. Jan 2016, 20:59

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
*

Aktion Archäologie
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Beitragvon lucius » Mo 25. Jan 2016, 21:10

Außer einem Meteoriteneinschlag oder einer Zombieapokalypse kann wohl nicht mehr viel die Rechtskräftigkeit aufhalten...
Es sei denn, er kann sich die nächsthöhere Instanz leisten. Aber da muß er noch einige Dosen Pfefferspray mehr verkaufen. 8-)

Wollte nicht ursprünglich die DSU das System mit einem Schauprozeß vorführen ???? :gruebel:
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Gewicht: ca. 1000 Gramm
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Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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