ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

  • Information
Hier klicken und informieren:
>>> Die besten Metalldetektoren im Vergleich (Stand 2023) <<<

entspannt sondeln.Ich hätte da einen Traum

Erfahrungsaustausch für eine erfolgreiche Schatzsuche und viel Spaß am Hobby.

Beitragvon Huber » Mo 21. Nov 2016, 22:17

Ich geh entspannt sondeln. Zum grössten Teil in der Tschechischen Republik und ab und an im Freistaat Bayern.Ich selbst komme aus Sachsen. Sachsen trägt den Tittel Freistaat aber nur weil,s cool klingt.
Mir würde es wirklich gefallen, wenn ich in meinem Bundesland , mein Hobby ausüben könnte , ohne Repressalien fürchten zu müssen.
Ich würde in meinem Bundesland gerne suchen. Aber ohne Schatzregal , NFG und so einen Blödsinn. Und nein ! Nicht um mich zu bereichern oder sonstiges. Ganz im Gegenteil. Zum Erhalt und zur Aufklärung von Geschichte in MEINER Region.
Ich fände einfach nur schön , wenn ich in Sachsen suchen, und Funde ohne Probleme melden könnte. Dem ist aber nicht so. Im " Freistaat Sachsen wäre ich ein "laut LDA ein Krimineller".

Aber am Beispiel Grossbritanien , was auch nicht die 100er Lösung ist,wird sich Deutschland wohl nie orientieren. Leider. Zeigen doch gerade die Angelsachsen zumindest den besseren Weg auf.

Also geh ich morgen wieder sondeln. Eger wird mein Ziel. In diesem Sinne ... Freut euch auf paar Funde in Bildern von mir.
Huber Offline


Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 434
Registriert: Sa 1. Feb 2014, 22:07
Metallsonde: EuroTek PRO

Information

Beitragvon Ebinger1 » Mo 21. Nov 2016, 23:47

Huber hat geschrieben:Ich fände einfach nur schön , wenn ich in Sachsen suchen, und Funde ohne Probleme melden könnte. Dem ist aber nicht so. Im " Freistaat Sachsen wäre ich ein "laut LDA ein Krimineller".



Lass dir doch mal von so einem Behördendepp die exakte rechtliche Hrundlage schriftlich benennen...

wirst Du aber nicht bekommen. Gibt es nicht.

Die allgemeine Suche ist auch in Sachsen nicht verboten... :mrgreen:
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Di 22. Nov 2016, 00:32

...und da steht es ganz genau:

" § 14
Genehmigungspflichten
(1) Einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde bedarf, wer ein Kulturdenkmal

1.
instandsetzen, umgestalten oder verändern,

2.
in seiner Nutzung verändern,

3.
durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügung von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beinträchtigen oder zerstören,

4.
von seinem Standort entfernen,

5.
beseitigen oder zerstören

will.

(2) Erd- und Bauarbeiten, bei denen begründete Anhaltspunkte bestehen, daß Kulturdenkmäler entdeckt werden, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde und sind rechtzeitig anzuzeigen. Wenn die untere Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen widerspricht, gilt die Genehmigung als erteilt. Verstoßen die Maßnahmen gegen dieses Gesetz, ist die Genehmigung zu versagen. In Grabungsschutzgebieten bedürfen alle Arbeiten, die Kulturdenkmale zutage fördern oder gefährden könnten, einer Genehmigung der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde. Eine gegebene land- und forstwirtschaftliche Nutzung bleibt im bisherigen Umfang ohne weitere Genehmigung zulässig, sofern sie nicht zur Gefährdung der Denkmalsubstanz beiträgt.

(3) Wer Nachforschungen anstellen, insbesondere nach Kulturdenkmalen graben will, bedarf der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann mit Auflagen verbunden werden. Ausgenommen sind Nachforschungen, die in der Verantwortung des Denkmalfachamtes stattfinden.

(4) Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen. Innerhalb von Denkmalbereichen sind die Schutzziele entsprechend der unterschiedlichen Denkmalwertigkeit der darin gelegenen baulichen Anlagen zu differenzieren und in dieser Abgestuftheit bei der Erteilung von Genehmigungen, Auflagen und Bedingungen entsprechend zu berücksichtigen.

(5) Genehmigungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind im Benehmen mit dem Denkmalfachamt zu erteilen, soweit das Vorhaben nicht dem Inhalt eines Denkmalpflegeplans nach § 8 Abs. 2 entspricht.

(6) Vor Zustellung der Genehmigung darf mit den Maßnahmen nicht begonnen werden. Sie dürfen nur so ausgeführt werden, wie sie genehmigt worden sind.

(7) Eine nach diesem Gesetz erteilte Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung mit der Ausführung der Maßnahme begonnen wurde. Die zuständige untere Denkmalschutzbehörde kann diese Frist verlängern.

(8) Ist für eine Maßnahme ein Baugenehmigung oder eine die Baugenehmigung einschließende oder ersetzende behördliche Entscheidung erforderlich, so umfaßt diese die Genehmigung nach Absatz 1; Absatz 4 gilt entsprechend. Das Denkmalfachamt ist an den Verfahren zu beteiligen.

(9) Die untere Denkmalschutzbehörde kann verlangen, dass der Eigentümer oder der Veranlasser von Veränderungen und Maßnahmen an Kulturdenkmalen diese dokumentiert. Art und Umfang der Dokumentation sind im Rahmen von Auflagen festzulegen. Die Veranlasser von Veränderungen und von Maßnahmen an Denkmalen können im Rahmen des Zumutbaren zur Übernahme der Dokumentationskosten verpflichtet werden.
"

Also nur wer gezielt nach Kulturdenkmälerb sucht... bedarf einer Genehmigung. :mrgreen:

Oder kennst Du einen Bauern, Forstwird, Bauarbeiter, spielende Kinder, Hobbygärtner,... die eine solche haben :?:
Denn auch diese könnten ja versehentlich auf ein Denkmal stoßen :jump:

Im Übrigen kann man die von einem Sondengänger vorgenommenen partiellen Bodeneingriffe sicherlich nicht als archäologosche Grabung bezeichnen :mrgreen:
Einfach mal die Damen und Herrn vom Denkmalamt in die Fachliteratur schauen lassen... :angle
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Huber » Di 22. Nov 2016, 22:29

Ebinger . Ganz erhlich?

Gesetze sind Auslegungssache . Genau wie du sie grad auslegst, Aber du bist weder mein Anwalt , noch der Staatsanwalt und gleich net der Richter.
Deine Aussagen sind in meinen Augen gefährlich.
Hier lesen Leute 100fach mit. sie googlen und stossen dann auf sowas. Nehmen deine Ausagen für bare Münze. Und dann ? Kommts hart auf hart sind sie keinen Pfifferling wert. Dann hat der Sondler vor Gericht allein zu bestehen. Und Aussagen... Na der Ebinger hat gsacht das desch fei nid da so isch ... Die ziehen da net.

Jeder kennt meinen Standpunkt zu Schatzregal, NFG usw. Aber bitte Leute. Glaubt net solches Zeug. Auch wenn es euch immer wieder eingetrichtert wird.
Huber Offline


Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 434
Registriert: Sa 1. Feb 2014, 22:07
Metallsonde: EuroTek PRO

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Di 22. Nov 2016, 22:56

Huber hat geschrieben:Ebinger . Ganz erhlich?

Gesetze sind Auslegungssache . Genau wie du sie grad auslegst, Aber du bist weder mein Anwalt , noch der Staatsanwalt und gleich net der Richter.
Deine Aussagen sind in meinen Augen gefährlich.
Hier lesen Leute 100fach mit. sie googlen und stossen dann auf sowas. Nehmen deine Ausagen für bare Münze. Und dann ? Kommts hart auf hart sind sie keinen Pfifferling wert. Dann hat der Sondler vor Gericht allein zu bestehen. Und Aussagen... Na der Ebinger hat gsacht das desch fei nid da so isch ... Die ziehen da net.

Jeder kennt meinen Standpunkt zu Schatzregal, NFG usw. Aber bitte Leute. Glaubt net solches Zeug. Auch wenn es euch immer wieder eingetrichtert wird.


Dann zeige mir mal bitte genau auf wo ich mit meiner Stellungnahme falsch liege.

Das Gesetz untermauert eindeutig meine Aussage das nur die gezielte Suche nach Bondendenkmälern genehmigungspflichtig ist.

Alle anderen, an den Haaren herbei gezogenen Auslegungen, entsprechen nicht dem Eindeutigkeitsgebot, welches das Grundgesetz für die Formulierung von Gesetzen (also dem was der Bürger darf / oder nicht darf) vorschreibt.

Gebote / Verbote sind in den jeweiligen Gesetzen (so wie im von mir zitierten § des entspr. Gesetzes) eindeutig zu formulieren und nicht der willkürlichen Auslegung der einzelnen Behördenmitarbeiter überlassen.

:mrgreen:

Leider nehmen sich nur zu wenige Kollegen die Zeit um einfach mal im Gesetz zu lesen und sich auf ihre Rechte zu berufen.

Mein Vorschlag:

Wenn euch noch mal so ein "Behördenexperte" erzählen will, die allgemeine Suche sei verboten, dann bittet doch einfach mal kurz darum, die rechtliche Grundlage dieser Aussage kurz schriftlich zu belegen.

Wetten das der "Experte" dann ins stottern und schlackern kommt und da nie etwas schriftliche mit Unterschrift des entsprechenden Beamten vorgelegt wird!

:mrgreen:
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Jabadu » Do 7. Jun 2018, 11:26

Der klügere gibt nach.
Dein Gesicht möchte ich sehen, wenn er dir dann doch was vorlegt.
Jabadu Offline


Mitglied (Rang 2 von 7)
 
Beiträge: 28
Registriert: Sa 5. Mai 2018, 21:43

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!



  • Information

Ausrüstung - Metalldetektor EuroTek PRO (LTE)


Eurotek PRO (LTE), das Euro steht für Europa, daher ein europäisches und kein an amerikanischen Münzen ausgerichtetes Leitwertsystem, Tiefenanzeige in Zentimeter anstatt in amerikanischen Inch. Besonders störfest gegenüber den Mobilfunknetzen, insbesondere gegenüber LTE!

Der Eurotek PRO (LTE) ist ein qualitativ hochwertiger Metalldetektor zu einem fast unschlagbar günstigen Preis. Die Metallsonde verfügt über eine für diese Preisklasse gute Tiefenleistung sowie ausgefeilte Technik zur Erkennung des im Boden befindlichen Objekts. Der schnelle Prozessor ermöglicht eine hohe Signalverarbeitungsgeschwindigkeit und Signaltrennung bei niedrigem Stromverbrauch.

Leistungsdaten:
- Empfindlichkeit und Diskriminator regelbar
- Erkennen des im Boden befindlichen Metalls mit Hilfe von 100 Leitwertnummern im Display
- Die Tiefe eines Objekts wird im Display angezeigt
- 3 Töne zur akustischen Metallunterscheidung
- Ein "Overload" Alarm Ton warnt von großen Metallen in der Nähe der Spule
- Unerwünschte Metalle (z.B. Nägel, Alufolie) kann man im Disc Mode ausblenden
- Moderner Mikroprozessor zur schnellen Signalverarbeitung
- Pinpointmodus zur exakten Lokalisierung der Lage des Objekts im Boden
- Stabiler Handgriff und 3-teiliges verstellbares Gestänge, Gewicht ca. 1,1 Kg
- 20cm Rundspule ermöglicht eine hohe Kleinteileempfindlichkeit bei guter Suchtiefe
- Wasserdichte Spule für die Suche am Strand oder Badesee
- Frequenz 7,8 kHz, dadurch annähernd gleich hohe Empfindlichkeit auf Gold und Silber
- Kopfhöreranschluß (Lautsprecher wird dann automatisch abgeschaltet)
- Batteriezustandsanzeige im Display ständig zu sehen
- Läuft mit den preiswerten 9V Blockbatterien aus dem Discounter (Betriebszeit ca. 20 bis 25 Stunden)

Die bevorzugten Einstellungen lassen sich speichern und sind dann direkt nach dem Einschalten wieder da!




Zurück zu Entspannt und erfolgreich Sondeln

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste