Hi habe einen Text erhalten von einem Freund und bräuchte dazu mall eure Meinung verstehe diesen Text nicht wirklich
§ 21 Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten
sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken,
bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die
Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen
erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme
der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde
zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend.
Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen
keiner Genehmigung nach diesem Gesetz. ????? Kann mann sich noch undeutlicher ausdrücken