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09.01.2017 - Sensationeller Erfolg der DSU vor Gericht: ...

Erfahrungsaustausch für eine erfolgreiche Schatzsuche und viel Spaß am Hobby.

Beitragvon Huber » Sa 10. Jun 2017, 22:10

Nordischerkreis hat geschrieben:
Huber hat geschrieben:Was sind das denn für abstruse Themen??? Da wird einem ja vom lesen übel und schwindlig gleichzeitig!
Fakt 1: Denkmalschutz IST Ländersache
Jepp . Aber Bund gehtt vor Land
Fakt 2: jedes Bundesland kann somit seine eigenen Gesetze diesbezüglich machen
Eben des derwegen nicht
.......


Beim Strafgesetzbuch etc stimmt es = Bund geht vor Bundesland=

Nur bei der Kultur (und ein paar anderen kleinen Dingen) nicht und dazu gehört der Denkmalschutz. Deshalb =Bundesland geht vor Bund=


Wer hat dir denn das weiss machen wollen? Sorry. Aber was für Blödsinn. Ist das LDA eines Bundeslandes ein Institut,das glaubt seine Gesetzte machen zu könne wie es will?
Ja klar. Das meint es. Rechtens ist,s noch lange nicht. Bund vor Bundesland hat immer Geltung!!! Keine Behörde, AUCH NET DAS LDA , kann sich über die Gesetzgebung der Buntenrepublik Deutschland stellen.
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Beitragvon Steffen » Sa 10. Jun 2017, 22:21

Keine Behörde, AUCH NET DAS LDA , kann sich über die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland stellen.
Zählt das auch für LDA Hessen die ohne richterlichen Beschluss
von D S U Axel sein Stiefsohn nach seinen tödlichen Unfall alle Funde aus der Wohnung holten. ;)
Bin über meine <----- Webseite, WhatsApp, Handy und Slack erreichbar. Gut Fund Gruß Steffen
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Beitragvon Huber » Sa 10. Jun 2017, 22:25

Steffen hat geschrieben:
Keine Behörde, AUCH NET DAS LDA , kann sich über die Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland stellen.
Zählt das auch für LDA Hessen die ohne richterlichen Beschluss
von D S U Axel sein Stiefsohn nach seinen tödlichen Unfall alle Funde aus der Wohnung holten. ;)



Hallo Steffen.
Da bin ich zu wenig involviert. Was war denn da genau? Und was kam raus? Wenn Gesetze richtig angewendet werden , dürften da einige Sachen falsch gelaufen sein.
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Beitragvon Steffen » Sa 10. Jun 2017, 22:32

Ebinger1 der sicher einen D S U Reliquienschrein im Schlafzimmer hat wird dir sicher den Fall schildern. :lol:


oder hier

Wallenstein hat geschrieben:Die sind nicht lernfähig und haben sich mittlerweile einen zweiten Hammer geleistet. Als der Stiefsohn von Axel durch Unfall zu Tode kam sind die "Helfer" der Archis in die Wohnung des Verstorbenen und haben dessen Münz- und Antikensammlung herausgeholt - OHNE RICHTERLKICHEN BESCHLUSS!

Alle gütlichen Bemühungen der Anwältin eine Rückgabe der unterschlagenen Gegenstände zu erreichen war ohne Erfolg. Sie wurde nur verarscht und steht dem Treiben ungläubig gegenüber.

Gibt es nicht, sagt ihr? Doch in Hessen ist so etwas offenbar möglich. Nun haben alle (inkl. der an der Unterschlagung beteiligten Archis) eine Anzeige bekommen. Der Polizeipräsident von Hessen hat sich jetzt der Sache angenommen, denn die tricksen und lügen, dass sich die Balken biegen.

Vermutlich wird auch ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag gefordert.


:winken:
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Beitragvon Huber » Sa 10. Jun 2017, 22:39

Ich will hier nochmal meinen Standpunkt klarmachen.

Ich bin dafür das JEDER der eine Sonde schwenkt eine NFG beantragen! Aber unter Vorausseztung eines Kurses auch bekommen sollte.

Warum? Schauts doch blos ä mal auf You Tube. Ich werd jetzt keine Namen nennen. Aber da laufen Leute mit Kameras umernand die zwar sondeln... Aber das wars ach scha. Die finden auch mit unter recht interessante Sachen.

Aber dan kommts. Die meisten holen irgendwas aus dem Boden, von dem sie keinen blassen Schimmer haben. Fundreinigung ist ein Grauss . Selbst die Reinigung eines 1 Reichspfennigstücks fällt da meiner Meinung nach unters KWK.

Deshalb sollte schon jeder, der eine Sonde betätigt, aufgeklärt und geschult werden. In Sachen Fundmeldung. Unterscheiden von Artefakten SEINER Region und Müll.
Einmessen des Fundes und wie mer gscheite ne Fundmeldung macht.

Dann! aber nur dann, kann man sich über Fundmeldungen freuen, Schwarze Schafe zwar nicht verhindern, aber dezimieren.

LG Huber
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Beitragvon Steffen » Sa 10. Jun 2017, 23:13

und wenn du dann noch Filme siehst wo man Munition mit Picke versuchst zu bergen wird es nicht mehr lustig. :D
immer feste rauf Hauptsache der Film kommt gut rüber, :popcorn:
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Beitragvon Nordischerkreis » Sa 10. Jun 2017, 23:17

Huber hat geschrieben:...
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Ja klar. Das meint es. Rechtens ist,s noch lange nicht. Bund vor Bundesland hat immer Geltung!!! Keine Behörde, AUCH NET DAS LDA , kann sich über die Gesetzgebung der Buntenrepublik Deutschland stellen.


Bitte erstmal richtig informieren, sonst klappt das nicht mit der Kommunikation. Ich hatte schon geschrieben das das Bundesland die Kulturhoheit hat, also das Parlament des Bundeslandes, nicht das LDA. Das setzt die Gesetze nur um.

OMG, bitte besser informieren!!!!!

https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturhoh ... %C3%A4nder
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Beitragvon Bandit-Jack » Mo 12. Jun 2017, 01:21

So so, Bund geht vor Land, beim Strafgesetzbuch ist das so (gibts ja auch nur eins ;) ) aber wenn das beim Denkmalschutzgesetz auch so wäre, brächte es ja keine 16 verschiedenen (Von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche) Gesetze diesbezüglich und so ist Denkmalschutz (weil Kultursache) eben doch Länder und eben nicht Bundessache.
Ach und bezüglich des Sondelns/ Grabens in Bayrn hier der Original aktuell gültige Passus aus dem Gesetz:
III. Bodendenkmäler
Art. 7
Ausgraben von Bodendenkmälern
(1) 1 Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen
Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet
oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf
der Erlaubnis. 2 Die Erlaubnis kann versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Boden-
denkmals erforderlich ist.

Da steht kein Wort von sondeln/suchen o.ä., nur von graben, ergo kann ich sondeln wo wie lange ich will. Nur graben halt nicht. Ich weiß sondeln ohne graben ist schwachsinnig, aber es geht ja hier auch um Gesetze.
Und selbst graben darf ich auf Bodendenkmälern, wenn ich mir eine entsprechnde Genehmigung hole, denn genau dazu gibt es die ja (sonst wäre ja ab 2 völlig überflüssig denn ein Schutz eines Bodendenkmals kann man ja nur dann anordnen wenn man bereits weiß das dort eins ist), denn überall anders darf ich ja jederzeit graben wenn mir danach ist (NIEMAND kann irgend jemandem nachweisen das er "weiß oder vermutet
oder den Umständen nach annehmen kann" das dort ein Bodendenmal vorhanden ist) wenn er nicht gerade in einer alten Burgruine buddelt o.ä. :) .
Versteht mich nicht falsch natürlich gehört jeder historische Fund gemeldet, das würde ich allein schon deswegen machen um zu wissen was zum Teufel ich da genau gefunden habe!
@Huber ich glaube nicht das Sondengänger mit irgendwelchen Schwierigkeiten zu rechnen haben nur weil sie beim LDA einen historischen Fund melden,hab erst neulich auf YT ein Video von einem Sondler gesehn aus NRW (Schatzregal) der dort seine Funde alle meldet (und auch wieder bekommt) und hier mit der Leiterin des LDA ein Interview gemacht hat UM eben genau solchen Vorurteilen entgegen zu wirken. Die hat sich tatsächlich darüber gefreut das es Sondler gibt und das die bei ihnen ihre Funde abgeben und Zitat "Mir ist kein Fall bekannt wo ein Sondler Ärger bekommen hätte weil er einen Fund seinem LDA gemeldet hat, ob er nun eine Genehmigung hat oder nicht"

Hier der Link zum DSG: https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... PkNjgUc-LQ
Manchmal begegnet man seinem Schicksal auf eben jenen Wegen die man eingeschlagen hat um ihm zu entgehen.
Bandit-Jack Offline

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