forstmeister hat geschrieben:Ebinger1 hat geschrieben:
2. Dein Projekt
Du arbeitest ein geschichtsbezogenes Projekt aus in dem Du auch einen Detektor zum Einsatz bringst.
Laut GG sind Lehre und Forschung frei. Also darf das Denkmalamt nicht an der Zielrichtung des Projektes, so lange es nicht gegen das GG verstößt, herumkritisieren oder es ablehnen.
Da muss dann die NFG erteilt werden.
Schau mal unter Mythosurteil
Die Begrifflichkeit "Lehre und Forschung sind frei!" bedeutet nicht, dass jeder an Allem und Jedem forschen und rumdoktern darf.
Das hätte fatale Folgen: Jeder könnte, weil er ja forschen will, giftige, radioaktive und andernweitig gefährliche Substanzen ordern und horten.
Also ohne bestimmtes Fachwissen und Equipment geht hier nix!
Es heißt nichts anderes, als dass die Forschung, die betrieben wird, frei von weltanschaulichen Zwängen u. somit möglichst objektiv sein soll.
Forschung soll also nicht dazu dienen, bestimmte Gottheiten ins rechte Licht zu setzen, bestimmte Menschengruppen als minderwertig zu definieren, Fortpflanzung als Sünde zu betrachten,...nur weil das gerade irgendwem ins Lebensbild passt!
Schwachsinn...
so so lange die Forschung den Zielen des Grundgesetzes nicht entgegen läuft, ist sie auch legal.
Es sind auch, entgegen der Meinung einiger Archis, keine besonderen Grundkenntnisse für Forschungen im geschichtlichen Bereich erforderlich.
Dies ergibt sich alleine schon aus dem Gleichheitsprinzip im GG.
Lasst euch nicht verarschen