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Beitragvon Ebinger1 » Fr 2. Jun 2017, 03:30

forstmeister hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:
2. Dein Projekt
Du arbeitest ein geschichtsbezogenes Projekt aus in dem Du auch einen Detektor zum Einsatz bringst.
Laut GG sind Lehre und Forschung frei. Also darf das Denkmalamt nicht an der Zielrichtung des Projektes, so lange es nicht gegen das GG verstößt, herumkritisieren oder es ablehnen.
Da muss dann die NFG erteilt werden.
Schau mal unter Mythosurteil :mrgreen:



Die Begrifflichkeit "Lehre und Forschung sind frei!" bedeutet nicht, dass jeder an Allem und Jedem forschen und rumdoktern darf.
Das hätte fatale Folgen: Jeder könnte, weil er ja forschen will, giftige, radioaktive und andernweitig gefährliche Substanzen ordern und horten.
Also ohne bestimmtes Fachwissen und Equipment geht hier nix!
Es heißt nichts anderes, als dass die Forschung, die betrieben wird, frei von weltanschaulichen Zwängen u. somit möglichst objektiv sein soll.
Forschung soll also nicht dazu dienen, bestimmte Gottheiten ins rechte Licht zu setzen, bestimmte Menschengruppen als minderwertig zu definieren, Fortpflanzung als Sünde zu betrachten,...nur weil das gerade irgendwem ins Lebensbild passt!


Schwachsinn...

so so lange die Forschung den Zielen des Grundgesetzes nicht entgegen läuft, ist sie auch legal.

Es sind auch, entgegen der Meinung einiger Archis, keine besonderen Grundkenntnisse für Forschungen im geschichtlichen Bereich erforderlich.
Dies ergibt sich alleine schon aus dem Gleichheitsprinzip im GG. :mrgreen:

Lasst euch nicht verarschen :thumbup
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 2. Jun 2017, 03:34

sonderling hat geschrieben:Hallo Ebinger1
Ich beziehe mich da auf die Aussage vom Landesdenkmalamt Saarland, Prof. Dr. Adler. Dieser erteilt Genehmigungen, wenn überhaupt, ganz,ganz selten. Also Ottonormalsondler ohne Bezug zur archäologischen Szene haben da keine Chance. Wenn Ebinger1 weis, wie es trotzdem erlaubt ist, würde ich mich sehr freuen, dies zu erfahren. Dann werde ich im Denkmalamt sofort nachfragen und meine Aussage richtigstellen.
LG


Schau dir mal die Urteile zu Geländebegehungen durch Sondengänger an auf der D S U-Seite an...

Da gibt es ein paar gute Bespiele das Du nur dann eine NFG brauchst, wenn Du ganz gezielt nach Antiken suchen willst. :mrgreen:
...und einfach mal die obigen Aussagen lesen.
...und das Mythosurteil mal unter die Lupe nehmen.

:mrgreen:
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Beitragvon Nordischerkreis » Sa 3. Jun 2017, 15:42

Ebinger1 hat geschrieben:Schwachsinn...

so so lange die Forschung den Zielen des Grundgesetzes nicht entgegen läuft, ist sie auch legal.



Das stimmt, der Satz ist tatsächlich Schwachsinn. Da gibt es genügend Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu. Z.B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 35, S. 113

So dürfen Pädophile nicht das Sexualverhalten von Minderjährigen erforschen oder die Pharmaindustrie ohne Zustimmung der Ethikräte und anderen Nachweisen Medikamente am Menschen testen.

Wenn die Forschung denn so frei wäre............
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Beitragvon Ebinger1 » Sa 3. Jun 2017, 18:47

Nordischerkreis hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Schwachsinn...

so so lange die Forschung den Zielen des Grundgesetzes nicht entgegen läuft, ist sie auch legal.



Das stimmt, der Satz ist tatsächlich Schwachsinn. Da gibt es genügend Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu. Z.B. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, Band 35, S. 113

So dürfen Pädophile nicht das Sexualverhalten von Minderjährigen erforschen oder die Pharmaindustrie ohne Zustimmung der Ethikräte und anderen Nachweisen Medikamente am Menschen testen.

Wenn die Forschung denn so frei wäre............


Das Grundgesetz sollte man nicht aus dem Blickwinkel der Machenschaften des Ahnenerbes betrachten...

auch wenn das einigen Amtsarchäolgen und deren willfähigen Helfern, ganz gelegen käme. :thumbdown

Mal ein Blick ins GG:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Recht einfach stellt Wikipedia das Thema dar... :mrgreen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit

Eine schöne Basis um das Wissen mit den angegebenen Querverweisen aufzuarbeiten :mrgreen: :mrgreen:
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Beitragvon Nordischerkreis » Sa 3. Jun 2017, 19:59

Ebinger1 hat geschrieben:.....

Das Grundgesetz sollte man nicht aus dem Blickwinkel der Machenschaften des Ahnenerbes betrachten...

auch wenn das einigen Amtsarchäolgen und deren willfähigen Helfern, ganz gelegen käme. :thumbdown

Mal ein Blick ins GG:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Recht einfach stellt Wikipedia das Thema dar... :mrgreen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit

Eine schöne Basis um das Wissen mit den angegebenen Querverweisen aufzuarbeiten :mrgreen: :mrgreen:


Ah, dann bist Du also dafür dass Pädophile das Sexualverhalten von Minderjährigen erforschen dürfen.....Forschungsfreiheit...... :thumbdown
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Beitragvon Fear_me_Punk_11 » Sa 3. Jun 2017, 20:39

jupp,und die Medikamentenversuche an Menschen hast Du noch vergessen.
Die sollte man an Kinderficker ausprobieren. :popcorn:
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Beitragvon G.Buchner » Sa 3. Jun 2017, 22:39

Seid ihr alle Rechtsanwälte oder Rechtsverdreher? Oder nicht ausgelastet. Alles klar ihr könnt nicht auf die Felder. Dann macht es wie ich, legt euch in die Hängematte und lässt den lieben Gott einen guten Mann sein. :D
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Beitragvon Nordischerkreis » So 4. Jun 2017, 13:34

G.Buchner hat geschrieben:Seid ihr alle Rechtsanwälte oder Rechtsverdreher? Oder nicht ausgelastet. Alles klar ihr könnt nicht auf die Felder. Dann macht es wie ich, legt euch in die Hängematte und lässt den lieben Gott einen guten Mann sein. :D


Meine Frau arbeitet in der Überwachung von Medikamentenversuchen/wiederkehrende Untersuchungen/Überprüfungen von zugelassenen Medikamenten (gesetztliche Vorschrift) und da sind der Forschung sehr enge Grenzen gesetzt.

Sie lacht sich immer schlapp wenn mal wieder jemand was von Artikel 5 GG und der völligen Forschungsfreiheit schreibt :lol:
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Beitragvon Ebinger1 » So 4. Jun 2017, 18:28

Nordischerkreis hat geschrieben:
G.Buchner hat geschrieben:Seid ihr alle Rechtsanwälte oder Rechtsverdreher? Oder nicht ausgelastet. Alles klar ihr könnt nicht auf die Felder. Dann macht es wie ich, legt euch in die Hängematte und lässt den lieben Gott einen guten Mann sein. :D


Meine Frau arbeitet in der Überwachung von Medikamentenversuchen/wiederkehrende Untersuchungen/Überprüfungen von zugelassenen Medikamenten (gesetztliche Vorschrift) und da sind der Forschung sehr enge Grenzen gesetzt.

Sie lacht sich immer schlapp wenn mal wieder jemand was von Artikel 5 GG und der völligen Forschungsfreiheit schreibt :lol:
Nordischerkreis hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:.....

Das Grundgesetz sollte man nicht aus dem Blickwinkel der Machenschaften des Ahnenerbes betrachten...

auch wenn das einigen Amtsarchäolgen und deren willfähigen Helfern, ganz gelegen käme. :thumbdown

Mal ein Blick ins GG:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Recht einfach stellt Wikipedia das Thema dar... :mrgreen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Forschungsfreiheit

Eine schöne Basis um das Wissen mit den angegebenen Querverweisen aufzuarbeiten :mrgreen: :mrgreen:


Ah, dann bist Du also dafür dass Pädophile das Sexualverhalten von Minderjährigen erforschen dürfen.....Forschungsfreiheit...... :thumbdown


Mal egal wo dein Mann arbeitet...

Aber so lange Forschung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, darf sie von Jedermann betrieben werden.

Medikamententests, und deine so gerne zitierte Pädophilie, verstoßen gegen das GG (z.B. Körperliche Unversehrtheit).

Bei Altertumsforschung / Geschichtsforschung sieht es da schon ganz anders aus.. :mrgreen: :mrgreen:
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Beitragvon Nordischerkreis » So 4. Jun 2017, 19:42

Ebinger1 hat geschrieben:
Nordischerkreis hat geschrieben:...

....
Aber so lange Forschung nicht gegen das Grundgesetz verstößt, darf sie von Jedermann betrieben werden.

Medikamententests, und deine so gerne zitierte Pädophilie, verstoßen gegen das GG (z.B. Körperliche Unversehrtheit).

Bei Altertumsforschung / Geschichtsforschung sieht es da schon ganz anders aus.. :mrgreen: :mrgreen:



Herr lass Hirn regnen (aber wohl nutzlos) Selten so ein Schwachsinn gelesen :thumbdown

Im GG wird da überhaupt nichts geregelt sondern in verschiedenen Gesetzten z. B. Medikamententests im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)

https://www.gesetze-im-internet.de/amg_ ... 80976.html

oder Strafgesetzbuch bei den Pädophilen

https://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

Im Art 5 des GG steht die Forschungsfreiheit, in verschiedenen Gesetzten wird sie eingeschränkt oder näher beschrieben, so auch im Denkmalschutzgesetz. Aber es ist nutzlos........................... :arrow:
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