Auftragssucher hat geschrieben:@NordischerKreis: Das hat Ebinger aber durchaus verstanden. Er schrub deshalb ja auch "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen ..."
Fear_me_Punk_11 hat geschrieben:ich versteh die Scheisse auch nicht
Huber hat geschrieben:Was sind das denn für abstruse Themen??? Da wird einem ja vom lesen übel und schwindlig gleichzeitig!
Fakt 1: Denkmalschutz IST Ländersache
Jepp . Aber Bund gehtt vor Land
Fakt 2: jedes Bundesland kann somit seine eigenen Gesetze diesbezüglich machen
Eben des derwegen nicht
.......
Bandit-Jack hat geschrieben::shock: Was sind das denn für abstruse Themen??? Da wird einem ja vom lesen übel und schwindlig gleichzeitig!
Fakt 1: Denkmalschutz IST Ländersache
Fakt 2: jedes Bundesland kann somit seine eigenen Gesetze diesbezüglich machen
Fakt 3: es gilt IMMER die aktuelle Gesetzeslage über die Handhabung schutzwürdiger Bodendenkmäler (und nix anderes!)
Das bedeutet das z.B. in Bayern, man ÜBERALL graben darf (mit Genehmigung des Eigentümers WENN bekannt) AUßER auf bereits entdeckten und als solchen markierten Bodendenkmälern, HIER und nur hier bedarf das G R A B E N einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde.
Ihr bemerkt das hier von graben die Rede ist, DENN sondeln darf man immer und überall nur das ausgraben evtl. Funde eben nur wie oben beschrieben.
Das man Funde entsprechend dem gesunden Menschenverstand melden sollte, ist auch klar.
Viele Sondler beneiden uns Bayern um unsere hadrianische Regelung bezüglich der Funde und das wir kein sog. "Schatzregal" haben. Aber was bedeutet das im "Ernstfall"? Mal angenommen Sondler Huber findet irgendwo in einem Staatsforst einen schicken Münzhort mit etlichen (historisch bedeutsamen) Goldmünzen. Nach der gesetzlichen Regelung gehört der Fund dem Finder und Grundstückseigner 50/50, also quasi dem Bundesland/Finder je 50%. Aber mal ehrlich, wer glaubt denn das ein so bedeutender Fund nicht komplett beschlagnahmt wird, kein Schatzregal hin oder her? Im Gegenzug werden "historisch unbedeutende" Funde, gleich welchen monetären Wertes in Bundesländern mit Schatzregal durchaus ihren Findern wieder übereignet und die müssen dann ( so weit ich weiß) nicht mit dem Grundeigner teilen so wie in Bayern. Wenn man es also nüchtern und ohne die ganze Hysterie betrachtet fahren die mit Schatzregal sogar besser als die ohne, denn die müssen ja im Zweifelsfall immer die Hälfte abdrücken und bei richtig "großen" Funden bleibt eh keinem was davon.
Zurück zu Entspannt und erfolgreich Sondeln
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste