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09.01.2017 - Sensationeller Erfolg der DSU vor Gericht: ...

Erfahrungsaustausch für eine erfolgreiche Schatzsuche und viel Spaß am Hobby.

Beitragvon Auftragssucher » So 4. Jun 2017, 20:56

@NordischerKreis: Das hat Ebinger aber durchaus verstanden. Er schrub deshalb ja auch "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen ..."
Gruß und GUT FUND

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Beitragvon Nordischerkreis » So 4. Jun 2017, 21:15

Auftragssucher hat geschrieben:@NordischerKreis: Das hat Ebinger aber durchaus verstanden. Er schrub deshalb ja auch "(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen ..."


Da hat er nur den Art. 5 GG mit Copy and Paste eingefügt ohne ihn zu verstehen. Sonst würde er ja nicht immer was vom GG schreiben ;)
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Beitragvon Steffen » So 4. Jun 2017, 21:19

Gibt es keine Funktion wo man Themen ausblenden kann. Ich kann den dickflüssigen Brei net lesen.
Nichts gegen die D S U. :winken:
Ebinger bekommt von mir den D S U Hypno Smile. D S U
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Beitragvon Fear_me_Punk_11 » So 4. Jun 2017, 22:23

ich versteh die Scheisse auch nicht :popcorn:
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Beitragvon Steffen » Mo 5. Jun 2017, 00:15

Fear_me_Punk_11 hat geschrieben:ich versteh die Scheisse auch nicht :popcorn:


Da kann man auch sein PC am Baum nageln. :lol:
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Beitragvon Bandit-Jack » Sa 10. Jun 2017, 16:23

:shock: Was sind das denn für abstruse Themen??? Da wird einem ja vom lesen übel und schwindlig gleichzeitig!
Fakt 1: Denkmalschutz IST Ländersache
Fakt 2: jedes Bundesland kann somit seine eigenen Gesetze diesbezüglich machen
Fakt 3: es gilt IMMER die aktuelle Gesetzeslage über die Handhabung schutzwürdiger Bodendenkmäler (und nix anderes!)
Das bedeutet das z.B. in Bayern, man ÜBERALL graben darf (mit Genehmigung des Eigentümers WENN bekannt) AUßER auf bereits entdeckten und als solchen markierten Bodendenkmälern, HIER und nur hier bedarf das G R A B E N einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde.
Ihr bemerkt das hier von graben die Rede ist, DENN sondeln darf man immer und überall nur das ausgraben evtl. Funde eben nur wie oben beschrieben.
Das man Funde entsprechend dem gesunden Menschenverstand melden sollte, ist auch klar.
Viele Sondler beneiden uns Bayern um unsere hadrianische Regelung bezüglich der Funde und das wir kein sog. "Schatzregal" haben. Aber was bedeutet das im "Ernstfall"? Mal angenommen Sondler Huber findet irgendwo in einem Staatsforst einen schicken Münzhort mit etlichen (historisch bedeutsamen) Goldmünzen. Nach der gesetzlichen Regelung gehört der Fund dem Finder und Grundstückseigner 50/50, also quasi dem Bundesland/Finder je 50%. Aber mal ehrlich, wer glaubt denn das ein so bedeutender Fund nicht komplett beschlagnahmt wird, kein Schatzregal hin oder her? Im Gegenzug werden "historisch unbedeutende" Funde, gleich welchen monetären Wertes in Bundesländern mit Schatzregal durchaus ihren Findern wieder übereignet und die müssen dann ( so weit ich weiß) nicht mit dem Grundeigner teilen so wie in Bayern. Wenn man es also nüchtern und ohne die ganze Hysterie betrachtet fahren die mit Schatzregal sogar besser als die ohne, denn die müssen ja im Zweifelsfall immer die Hälfte abdrücken und bei richtig "großen" Funden bleibt eh keinem was davon.
Manchmal begegnet man seinem Schicksal auf eben jenen Wegen die man eingeschlagen hat um ihm zu entgehen.
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Beitragvon Huber » Sa 10. Jun 2017, 18:48

Was sind das denn für abstruse Themen??? Da wird einem ja vom lesen übel und schwindlig gleichzeitig!
Fakt 1: Denkmalschutz IST Ländersache
Jepp . Aber Bund gehtt vor Land
Fakt 2: jedes Bundesland kann somit seine eigenen Gesetze diesbezüglich machen
Eben des derwegen nicht
Fakt 3: es gilt IMMER die aktuelle Gesetzeslage über die Handhabung schutzwürdiger Bodendenkmäler (und nix anderes!)
Das bedeutet das z.B. in Bayern, man ÜBERALL graben darf (mit Genehmigung des Eigentümers WENN bekannt) AUßER auf bereits entdeckten und als solchen markierten Bodendenkmälern, HIER und nur hier bedarf das G R A B E N einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde.
Ihr bemerkt das hier von graben die Rede ist, DENN sondeln darf man immer und überall nur das ausgraben evtl. Funde eben nur wie oben beschrieben.
Wenn man die bayrischen Gesetze anwendet , wäre auich das falsh. Auch mit NFG ist es NICHT erlaubt auff BD,s zu sondeln
Das man Funde entsprechend dem gesunden Menschenverstand melden sollte, ist auch klar.Richtig. Durch das Schatzregal wird aber Dies im Allgemeinen verhindert
Viele Sondler beneiden uns Bayern um unsere hadrianische Regelung bezüglich der Funde und das wir kein sog. "Schatzregal" haben. Aber was bedeutet das im "Ernstfall"? Mal angenommen Sondler Huber findet irgendwo in einem Staatsforst einen schicken Münzhort mit etlichen (historisch bedeutsamen) Goldmünzen. Nach der gesetzlichen Regelung gehört der Fund dem Finder und Grundstückseigner 50/50, also quasi dem Bundesland/Finder je 50%. Aber mal ehrlich, wer glaubt denn das ein so bedeutender Fund nicht komplett beschlagnahmt wird, kein Schatzregal hin oder her? Im Gegenzug werden "historisch unbedeutende" Funde, gleich welchen monetären Wertes in Bundesländern mit Schatzregal durchaus ihren Findern wieder übereignet und die müssen dann ( so weit ich weiß) nicht mit dem Grundeigner teilen so wie in Bayern. Wenn man es also nüchtern und ohne die ganze Hysterie betrachtet fahren die mit Schatzregal sogar besser als die ohne, denn die müssen ja im Zweifelsfall immer die Hälfte abdrücken und bei richtig "großen" Funden bleibt eh keinem was davon.[/quote]
Da fühle ich mich jetzt nicht angesprochen

Ich finde, dass die DSU eine Vorbildfunktion in Sachen Sonden gehen vertritt. Ich finde deine Ausführung dahingehend schlecht, da du als Bayer nicht in den Genuss der " Gesetze" des Schatzregals der anderen Bundesländer kommst. Da würde die sicher eine andere sein.

Ich Frage dich! Wären Fundmeldungen nicht viel häufiger wenn die Gesetzeslage Bayerns in allen Ländern gelten würde???

Vielen Sondlern geht es ums Finden. Ich mache keinen einen Vorwurf , wenn er WK2 Sachen, Münzen usw verkauft oder tauscht. Aber wenn jemand etwas wirklich historisch wertvolles findet, würde es der Grossteil tun,hätte er die Möglichkeit. Im schlimmsten Fall droht ihm aber Vervolgung durch Justiz....
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Beitragvon Huber » Sa 10. Jun 2017, 19:01

Um das Ganze nochmal zu verdeutlichen. Ich komme aus Sachsen. Ich habe aber das grosse Glück, das ich,s keine 10KM nach Tschechien oder Bayern habe. Dennoch findet man im Gernzgebiet auch sächsische Sachen. Es sind nicht viele. Aber ein paar wären für zumindest Heimatmusen interessant. Ich kann sie ihnen aber nicht zukommen lassen, ohne Gefahr zu laufen als krimminel dargestellt zu werden.

Und Leute die in Bundeländern mit Schatzregal suchen wird es genau so gehen. Der wille ist da. Aber die " Gesetzgebung verscheucht sie. Also bleiben Historische Fundstellen das Geheimnis des Finders. Funde versauern in Regalen.

Ich unterstell al das es schwarze Schafe gibt, die das Hobby als Geldverdienen sehen. Die scheissen aber eh auf Gesetze. Und die Regel sind sie nicht.
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Beitragvon Nordischerkreis » Sa 10. Jun 2017, 19:42

Huber hat geschrieben:Was sind das denn für abstruse Themen??? Da wird einem ja vom lesen übel und schwindlig gleichzeitig!
Fakt 1: Denkmalschutz IST Ländersache
Jepp . Aber Bund gehtt vor Land
Fakt 2: jedes Bundesland kann somit seine eigenen Gesetze diesbezüglich machen
Eben des derwegen nicht
.......


Beim Strafgesetzbuch etc stimmt es = Bund geht vor Bundesland=

Nur bei der Kultur (und ein paar anderen kleinen Dingen) nicht und dazu gehört der Denkmalschutz. Deshalb =Bundesland geht vor Bund=
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Beitragvon Charlie » Sa 10. Jun 2017, 20:00

Bandit-Jack hat geschrieben::shock: Was sind das denn für abstruse Themen??? Da wird einem ja vom lesen übel und schwindlig gleichzeitig!
Fakt 1: Denkmalschutz IST Ländersache
Fakt 2: jedes Bundesland kann somit seine eigenen Gesetze diesbezüglich machen
Fakt 3: es gilt IMMER die aktuelle Gesetzeslage über die Handhabung schutzwürdiger Bodendenkmäler (und nix anderes!)
Das bedeutet das z.B. in Bayern, man ÜBERALL graben darf (mit Genehmigung des Eigentümers WENN bekannt) AUßER auf bereits entdeckten und als solchen markierten Bodendenkmälern, HIER und nur hier bedarf das G R A B E N einer Genehmigung durch die untere Denkmalschutzbehörde.
Ihr bemerkt das hier von graben die Rede ist, DENN sondeln darf man immer und überall nur das ausgraben evtl. Funde eben nur wie oben beschrieben.
Das man Funde entsprechend dem gesunden Menschenverstand melden sollte, ist auch klar.
Viele Sondler beneiden uns Bayern um unsere hadrianische Regelung bezüglich der Funde und das wir kein sog. "Schatzregal" haben. Aber was bedeutet das im "Ernstfall"? Mal angenommen Sondler Huber findet irgendwo in einem Staatsforst einen schicken Münzhort mit etlichen (historisch bedeutsamen) Goldmünzen. Nach der gesetzlichen Regelung gehört der Fund dem Finder und Grundstückseigner 50/50, also quasi dem Bundesland/Finder je 50%. Aber mal ehrlich, wer glaubt denn das ein so bedeutender Fund nicht komplett beschlagnahmt wird, kein Schatzregal hin oder her? Im Gegenzug werden "historisch unbedeutende" Funde, gleich welchen monetären Wertes in Bundesländern mit Schatzregal durchaus ihren Findern wieder übereignet und die müssen dann ( so weit ich weiß) nicht mit dem Grundeigner teilen so wie in Bayern. Wenn man es also nüchtern und ohne die ganze Hysterie betrachtet fahren die mit Schatzregal sogar besser als die ohne, denn die müssen ja im Zweifelsfall immer die Hälfte abdrücken und bei richtig "großen" Funden bleibt eh keinem was davon.


In den Fällen wo Funde nicht unter das Schatzregal fallen greift in allen BL dann die Hadrianische Teilung nach BGB. Nix mit besser fahren.

LG Hartmut
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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