Also in der Nacht wird sicher Gejagd. Frei sind alles Raubzeug, Sauen
In der Nacht ist es Verboten auf Schalenwild zu Schiessen.
Ziegenbock hat geschrieben:Also in der Nacht wird sicher Gejagd. Frei sind alles Raubzeug, Sauen
In der Nacht ist es Verboten auf Schalenwild zu Schiessen.
Sondel-Oink hat geschrieben:Ziegenbock hat geschrieben:Also in der Nacht wird sicher Gejagd. Frei sind alles Raubzeug, Sauen
In der Nacht ist es Verboten auf Schalenwild zu Schiessen.
Laut bundesjagdgesetz ist es verboten, schalenwild in der nacht zu schießen, da hast du recht . Jedoch eine ausnahme bildet das schwarzwild. Damit ist im grunde auch die nächtliche jagd auf rotwild ausgeschlossen. Es gibt jedoch sonderregelungen. durch welche die jagd auf rotwild auch zu dieser zeit möglich gemacht wir. Als nacht wird dabei der zeitraum von 90 minuten vor sonnenuntergang bis 90 minuten nach sonnenaufgang definiert. Ausnahmeregelungen für das nachtjagdverbot gibt es beispielsweise in den landesjagdgesetzen von Baden-Württemberg, Sachsen sowie Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. In anderen bundesländern, wie zum beispiel Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder Bayern kann das nachtjagdverbot von den jeweiligen unteren jagdbehörden auf antrag aufgehoben werden.
Lg .... Und Gut Fund
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