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Erste Runde mit dem Deus im Garten.. Ring, Münzen,...

BeitragVerfasst: Do 22. Jun 2017, 21:18
von bamboocha
Hallo,
habe heute mal nicht nach dem Ohrstecker meiner Mutter (falls jemand mitgelesen hat :D ) gesucht, und mir gedacht, ich geh einfach mal ein paar Minuten belanglos im frisch gemähten Garten herum.
Jedenfalls hatte ich nach 5 Min. eine Münze und einen Ring gefunden, weshalb aus dem kurzen Trip dann doch 1,5 h wurden :))
Also ich war da schön öfter mit dem Ace 150er, aber ich muss schon sagen, da wars recht still im Garten :))
Die Münzen sind leider allesamt sehr bedient. Einen Heller aus 1893 konnte ich jedoch identifizieren - sowie 10 Reichspfennig. Aber da liegen mehr rum bei uns :D

Der Ring ist mein bisher schönster Fund :) Wie alt kann sowas sein? 50 Jahre?

Re: Erste Runde mit dem Deus im Garten.. Ring, Münzen,...

BeitragVerfasst: Sa 24. Jun 2017, 21:53
von G.Buchner
Welches Material wird der Ring sein? Alter schwierig zu sagen. Gesetzlich geschützt lese ich bei dem Anstecker. Die Nadel ist abgebrochen und die Blume zur hälfte hat sich abgelöst.

Re: Erste Runde mit dem Deus im Garten.. Ring, Münzen,...

BeitragVerfasst: So 25. Jun 2017, 20:08
von pathfinder
Der Anstecker ist von Ges Gesch, die Firma hatte im Zweiten Weltkrieg und danach Schmuck Anstecker hergestellt. Habe auch schon einige gefunden :thumbup

Re: Erste Runde mit dem Deus im Garten.. Ring, Münzen,...

BeitragVerfasst: So 25. Jun 2017, 21:22
von G.Buchner
Ich lese wohl nicht richtig? "Ges. Gesch." eine Firma!
Hinweise wie „gesetzlich geschützt”, „patentamtlich geschützt” oder „geschützt” bezieht der Verkehr jeweils dann, wenn sich der Hinweis an ein breites Publikum wendet, auf das Bestehen von Patentschutz für die entsprechend gekennzeichnete und beworbene Ware. Besteht lediglich Kennzeichnungsschutz, ist der Hinweis irreführend (§ 5 UWG), wenn der Verkehr den Hinweis auf die Ware und nicht auf das Zeichen bezieht. Besteht lediglich ein Gebrauchsmuster oder ein Geschmacksmuster, muss mit dem Hinweis zum Ausdruck gebracht werden, um welche Art von Musterschutz es sich handelt. Auf das Bestehen von Sonderrechtsschutz darf auch mit gängigen Abkürzungen oder Symbolen hingewiesen werden wie DBP für Deutsches Patent, DBGM, BGM, GM oder für Deutsches Gebrauchsmuster, DBWZ, WZ oder ® für Marken.

Re: Erste Runde mit dem Deus im Garten.. Ring, Münzen,...

BeitragVerfasst: Di 27. Jun 2017, 19:58
von pathfinder
oh dann war ich da wohl aufm holzweg :roll:

Re: Erste Runde mit dem Deus im Garten.. Ring, Münzen,...

BeitragVerfasst: Di 27. Jun 2017, 20:03
von pathfinder
hatte iwo mal gelesen das ges. gesch sowas wie ne eigene marke ist deshalb dachte ich es gibt auch nur eine "Firma" die das vermarkten durfte