Eine gute Frage was der Sondler denn behalten darf...
Erster Ansatz:
Fundrecht
allgemein...
Funde unter einem Wert von ca. 10 € braucht man nicht im Fundbüro abzugeben und darf man behalten
Funde über 10 € müssen im Fundbüro gemeldet und abgegeben werden, wenn sich da der Besitzer nach 6 Monaten nicht gemeldet hat und bei der Abgabe angegeben wurde das man den Fund behalten möchte... dann ist der Finder nach diesem Zeitraum der Eigentümer.
Antiken...
Wenn etwas von kulturhistorischer Bedeutung gefunden wird, dann ist in der Regel in allen BL, außer Bayern, das Land mit der Entdeckung Eigentümer.
Diese Regelung ist aber sehr schwammig und es gibt in keinem BL mit Schatzregal eine Definition dazu.
Somit wird dem Sondengänger nach meiner Meinung bewusst der schwarze Peter in die Schuhe geschoben...
Aber da auch niemand von uns ein abgeschlossenes Archäologiestudium erwarten kann, sollte man das Gesetzt schon wörtlich nehmen und all das was man zweifelsfrei als kulturhistorisch bedeutsam einstufen kann auch melden.
Da wir Sondengänger ja nach Meinung vieler Archäologen ja dumm und ungebildet sind... sollte man dies durchaus auch selber so sehen und sich im Zweifelsfall eine Meldung ersparen.
Wer kann einem bei einem relativ unbedeutenden Fund schon nachweisen das er eine angebliche kh Bedeutung haben soll, wenn noch nicht einmal die Denkmalbehörden in der Lage / bereit sind, den unbestimmten Rechtsbegriff zu definieren
