von Ebinger1 » Sa 30. Jan 2016, 18:16
Die Grenze ist da wo die Grenze verläuft...
Bspw. Grabungsschutzgebiete sind in der Regel genau erfasst.
In diesem Bereich sind grvierende Bodeneingriffe ohne Genehmigungen verboten. Hinter der Grenze nicht.
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Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes