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Schusswaffengebrauch an der Grenze

Alles was nicht in die anderen Rubriken passt.

Beitragvon Hr.Kaleu » Fr 5. Feb 2016, 08:50

Raidtomber hat geschrieben:Leute die auf hilfesuchende und unbewaffnete Menschen schiessen sind Mörder. Da gibts gar nichts zu diskutieren!!!


Die gesamte Diskussion ist hanebüchen und hat doch etwas verlogenes an sich, es ging bei der Aussage von Petry doch darum wie man eine Grenze gegen ein Eindringen von aussen schützen oder sichern will, dabei fiel auch das Wort "Schiessbefehl" usw..

Jetzt frage ich dich, wie du eine Staatsgrenze gegen unerlaubtes Eindringen von Ausserhalb schützen würdest, wenn möglicherweise tagtäglich Tausende versuchen diese Grenzbefestigungen mit Gewalt zu überwinden?
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Beitragvon Moritz84 » Fr 5. Feb 2016, 12:31

8hunter hat geschrieben:
Moritz84 hat geschrieben:Wenn ich Polizist wäre würde ich nicht auf Flüchtlinge schießen und mich zum Mörder machen nur weil das einer von "da oben" so will... Reden ist leicht, besonders für solche wie die von der angeblichen Alternative, weil sie eh nichts verantworten müssen...


wenn du Polizist wärest und den Befehl hättest, eine Grenze vor jeglicher Überwindung durch Personen zu unterbinden
, müsstest du schiessen...

der Zweck heiligt die Mittel, das war schon immer so :popcorn: als Waffenträger ist/und wird man befugt/genötigt diese einzusetzen , im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und als letzte Möglichkeit um drohende Gefahr abzuwenden oder eine "Vorgabe" durchzusetzen.


Darauf haben sich schon Keitel, Göring und Co.1946 in Nürnberg berufen ;) Du hast das Recht, sogar die Pflicht als Demokrat solche Befehle zu verweigern!
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Beitragvon Historiker » Fr 5. Feb 2016, 13:23

Moritz84 hat geschrieben:Darauf haben sich schon Keitel, Göring und Co.1946 in Nürnberg berufen ;) Du hast das Recht, sogar die Pflicht als Demokrat solche Befehle zu verweigern!


Diese Anmerkung ist nicht mehr als eine triviale Plattitüde.

Schusswaffengebrauch

Vorgesetzte und Untergebene der staatlichen Exekutivorgane sind ausdrücklich an die deutsche Rechtsordnung gebunden ...auch was den Schusswaffengebrauch angeht.

Es ist die dienstliche Pflicht der zur Grenzsicherung eingesetzten staatlichen Exekutivorgane, Menschen an der unerlaubten Einreise zu hindern. Wird diese Abweisung an der Grenze von dem Grenzverletzer akzeptiert, besteht kein Grund physische Gewalt einzusetzen. Widersetzt sich der Grenzverletzer jedoch den Anweisungen, so ist der Einsatz physischer Gewalt unumgänglich ... im Extremfall eben durch Einsatz der Schusswaffe, der tödlich enden kann. Jede Gesellschaft muss darauf vertrauen können, durch das Gewaltmonopol des Staats geschützt zu werden.

Wie in meinem Eingangspost dargestellt, ist der hoheitliche Schusswaffengebrauch im UZWG gesetzlich geregelt ... darüber hinaus sind die ergänzenden Erläuterungen des BGH ... und die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

Der Schusswaffengebrauch der Notwehr, der Nothilfe oder dem Vollzug einer hoheitlichen Maßnahme dienen ... bei letzterem soll der Schusswaffengebrauch das letzte Mittel zur Durchsetzung einer Maßnahme sein.

Grundsätzlich muss die Schussabgabe in diesen Fällen verhältnismäßig und rechtmäßig sein. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung entfällt bei der Notwehr, hier muss die Handlung nur erforderlich sein.

Befehlsverweigerung

Ein Angehöriger der staatlichen Exekutivorgane muss darüber hinaus die Befehle seiner Vorgesetzten befolgen ... wer sich mit Wort oder Tat gegen einen Befehl auflehnt oder diesen auch nach Wiederholung nicht befolgt, macht sich strafbar (Bundeswehrangehörige, können z.B:. nach § 20 des Wehrstrafgesetzes wegen Gehorsamsverweigerung mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden).

Entscheidungsfreiheit haben Angehörige von staatlichen Exekutivorganen bei Befehlen, die nicht zu dienstlichen Zwecken erfolgen oder die eigene Menschenwürde verletzen. Hier darf er verweigern, muss aber nicht.

Allerdings gibt es durchaus auch Fälle, in denen Gehorsamsverweigerung sogar Pflicht ist. Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) begangen würde ... darunter fallen auch schwere Verstöße gegen Regeln des Völkerrechts.
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Beitragvon Raidtomber » Fr 5. Feb 2016, 22:34

Historiker hat geschrieben:Allerdings gibt es durchaus auch Fälle, in denen Gehorsamsverweigerung sogar Pflicht ist. Ein Befehl darf nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat (nicht Ordnungswidrigkeit) begangen würde ... darunter fallen auch schwere Verstöße gegen Regeln des Völkerrechts.


Das ist mit das beste was ich bisher von dir gelesen habe. Dafür gibts ein fettes BRAVO mon mir auch wenn wir in der Vergangenheit oft anderer Meinung waren!!!

Zu Kaleu: Wasserwerfer, Tränengas. Andere nicht tötliche Abwehrmaßnahmen wenn es schon unbedingt sein muss. Aber in dem Moment wo auf unbewaffnete Menschen, gar auf Frauen und Kinder, geschossen wird, nur weil sie in Sicherheit leben wollen... in dem Moment haben die IS-Schweine gewonnen und die Demokratie hat verloren!!!

Ciao!
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Beitragvon Hr.Kaleu » Sa 6. Feb 2016, 17:10

Von Tränengas und Wasserwerfern werden sich diese Menschenmassen wenig oder nicht beeindruckt zeigen und alles überlaufen!
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Beitragvon Historiker » Sa 6. Feb 2016, 19:22

Im Lissabon-Vertrag (2009) wurden Ermächtigungen für die Niederschlagung von Aufständen fest verankert.

Erläuterungen zu Art. 2 Abs. 2 Europäischen Menschenrechtskonvention:

„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“
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Beitragvon Raidtomber » So 7. Feb 2016, 22:52

Hr.Kaleu hat geschrieben:Von Tränengas und Wasserwerfern werden sich diese Menschenmassen wenig oder nicht beeindruckt zeigen und alles überlaufen!


Ich glaube du hast zuviel World War Z und Walking Dead gesehen. Wir reden von hilfesuchenden Menschen nicht von bludrünstigen Zombis. Das wird keine Apokalypse!!!

Ciao!
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Beitragvon Historiker » Mo 8. Feb 2016, 10:44

Raidtomber hat geschrieben:Das wird keine Apokalypse!!!


Ob es zu einen "Apokalypse" (Weltuntergang) kommt, kann man nicht sagen ... ist aber durchaus im Bereich des Möglichen ... je nach dem, wie sich die Dinge weiter entwickeln ...

Es gibt durchaus Wissenschaftler die angesichts der gigantischen, kaum zu lösenden Probleme Überbevölkerung und weiteres rasantes Bevölkerungswachstum (pro Tag 229.277 Menschen), Klimawandel und der aus diesen beiden Ursachen resultierenden gigantischen Völkerwanderung vor einer Apokalypse warnen ... während sie noch vor drei Jahren die Ansicht vertraten, es sei auf der Weltuhr "fünf vor zwölf", haben sie aufgrund der aktuellen Ereignisse die Weltuhr auf "drei vor zwölf" vorgestellt. Trotz aller Weltuntergangsszenarien bleibt nach Ansicht der Wissenschaftler noch Zeit, die Vernichtung der Menschheit zu verhindern.

Die Zunahme der Weltbevölkerung kann man hier ganz gut verfolgen:

http://www.weltbevoelkerung.de/meta/wha ... umber.html

Was wir in jedem Fall haben, ist eine dramatische "Zeitenwende" ... Du glaubst doch nicht allen ernstes, dass es friedlich ablaufen wird, wenn das "Boot" Deutschland voll ist und unter dem Druck dieser Realität einfach die Grenzen dicht gemacht werden müssen ... und wenn die, die wir bereits aufgenommen haben, merken, dass ihre Vorstellungen vom Leben im Wohlstand in keiner Weise in Erfüllung gehen.

Ich freue mich, dass es extrem optimistische Menschen gibt, die das Ganze durch ihre rosarote Brille aus der "Froschperspektive" sehen. Aber auch sie werden irgendwann aus ihrem himmlichen Traum erwachen und mit der brutalen Realtität konfrontiert.

Der Realist, der das Weltgeschehen aus der "Vogelperspektive" betrachtet, stützt seine Einschätzung der Lage u.a. auf Zahlen:

Zu den Zahlen der Völkerwanderung ... was uns erwartet (Prof. Heinsohn/Erhebung von Gallup 2009):

Der Islamblock Zentral- und Südasien (Pakistan, Afghanistan, Bangladesch, Malaysia und Indonesien ist von 1950 bis heute von 160 auf 620 Millionen Menschen angestiegen und soll bis 2050 ungefähr 920 Millionen Menschen haben. Bereits 2009 wollten aus diesem Raum 10 bis 15 % der Menschen weg ... das bedeutet aktuell mindestens 60 Millionen und im Jahr 2050 ungefähr 100 Millionen Menschen.

Im arabischen Raum, zwischen Marokko und Jemen, haben wir zwischen 1950 und heute einen Bevölkerungsanstieg von 70 auf heute 360 Millionen Menschen und in 35 Jahren sollen es 600 Millionen Menschen sein und von denen will ungefähr, nach dieser Gallup-Umfrage, ein Viertel (25 %) zu uns. Das sind heute ungefähr 90 Millionen und das werden in 35 Jahren 160 Millionen Menschen sein, die zu uns kommen (wollen). Das sind optimistische Schätzungen, die sind erhoben worden, vor den großen Kriegen (Libyen, Syrien, Irak) und vor dem Preisverfall bei Petroleum (Erdöl).

Afrika hat von 1950 auf heute eine Bevölkerungsanstieg von 180 auf 960 Millionen und es sollen in 35 Jahren 2,1 Milliarden sein. Von den jungen Afrikanern heute, wollen ungefähr, wenn die Prozentsätze stabil geblieben sind seit 2009, ungefähr 400 Millionen zu uns. Und im Jahre 2050 will fast eine Milliarde Menschen zu uns strömen.

Geht man von der Gallupp-Erhebung aus, wollen aktuell mindestens 550 Millionen Menschen zu uns. Und das sind ganz optimistische Zahlen am unteren Rand der Schätzungen auf der Basis von 2009 (eine neuere Erhebung liegt nicht vor) ... und vor den Kriegen (Libyen, Syrien, Irak).

Und jetzt erklärst du mir bitte, wie wir 550 Millionen Menschen (mit stark steigender Tendenz) aus archaischen Kulturen unterbringen, versorgen und integrieren ... und wie wir es schaffen, dass dabei alles schön friedlich bleibt ... frei nach dem humanistischen Motto: "Alle haben sich lieb".
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 8. Feb 2016, 17:27

Dann überlegen wir mal kurz:

Die DDR hat uns gezeigt das man einen (fast) undurchlässigen Grenzzaun errichten kann.
Ein paar Minen, Selbstschussanlagen (damit der Mann an der Waffe nicht so lange überlegen muss), Gitterzäune, Betonelemente, Sicherheitsstreifen, Türme, Überwachungstechnik, 1-5 km breiter Kontrollbereich, 100. bis 150.000 Grenzschützer, kleinere Wartezeiten an den Grenzübergängen,...
geschätzte 30 Milliarden Baukosten (+/-), 1-2 Milliarden Unterhaltskosten, ein paar läppische Personalkosten,...

und wie bespaßen wir dann die in diesem Käfig eingesperrten :?:
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
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Beitragvon Hr.Kaleu » Mo 8. Feb 2016, 18:12

Raidtomber hat geschrieben:
Hr.Kaleu hat geschrieben:Von Tränengas und Wasserwerfern werden sich diese Menschenmassen wenig oder nicht beeindruckt zeigen und alles überlaufen!


Ich glaube du hast zuviel World War Z und Walking Dead gesehen. Wir reden von hilfesuchenden Menschen nicht von bludrünstigen Zombis. Das wird keine Apokalypse!!!

Ciao!
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Wenn die Grenzen dicht gemacht werden und trotzdem noch Abertausende mit Gewalt die Grenzen überwinden wollen, dann werden deine Ponyhof-Fantasien schnell der Realität weichen.


Das noch zum Schusswaffengebrauch an Grenzen (geltendes Recht):



§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
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Ausrüstung - Robuste Grabehacke


Robuste handliche Spitzhacke für Schatzsucher & Sondengänger. Der Stiel der Hacke kann herausgeschoben werden. Hierdurch verringert sich das Packmaß und er passt selbst in kleine Rucksäcke.

Mit der Grabehacke können Fundstücke schnell und trotzdem schonend geborgen werden. Der Detektor muß während des Ausgrabevorgangs nicht abgelegt werden, denn die Gewichtsverteilung der kleinen Spitzhacke ermöglicht ein zügiges einhändiges Ausgraben des Fundstücks.

Gewicht: ca. 1000 Gramm
Länge des Stiels: 40cm

Praxistipp: Im Baumarkt gibt es Werkzeughalter mit denen Dachdecker ihren Dachdeckerhammer am Gürtel befestigen. Diese kann man man hervorragend benutzen um die Grabehacke am Gürtel zu befestigen.




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