wow, ich hab meinen eigenen Thread
hier mal ein 2. Bsp. in Anlehnung zum
sondeln, oder einfach nur zum Nachdenken für den aufmerksamen Leser
DER ANGELSPORTIn Brandenburg war für die Ausübung dieses Hobbys bis 2006 eine Fischereiprüfung notwendig

Ab 2006 wurde dieses Gesetz gelockert, jeder Urlauber(auch Kind ab 8j) darf seitdem eine Friedfischgenehmigung (= Angelerlaubnis mit 2 Angelruten mit Teig, Kartoffel, Mais, Regenwurm etc. am Haken als Köder) für ein bestimmtes Gewässer KÄUFLICH erwerben.
Somit wurden die Türen geöffnet für Fischfrevel und Fischwilderei, weil ein "Hobby-Angler" nunmal keine Ahnung hat, aber mit geringem Aufwand und mit einer offiziellen GENEHMIGUNG fast alle Privilegien eines Anglers mit Fischereischein besitzt.
Nun ist es so, dass einige Fischarten auch vorgeschriebene Schonzeiten(= Laichzeit--wo die Babys schlüpfen) haben.D.H...es darf nicht GEZIELT nach diesen geangelt werden

Jedoch wird von jedem Angler BILLIGEND IN KAUF GENOMMEN, wenn er einen Regenwurm an den Angelhaken fädelt, einen dieser VERBOTENEN Fische zu fangen.Kein Hobby-Angler weiß wie diese aussehen, jedoch ist ...
Die GANZJÄHRIGE BENUTZUNG EINES REGENWURMS als Köder in Deutschland nicht verboten.

Hm, was tun , wenn mir trotz Einhaltung des Gesetzes etwas VERBOTENES an die Angel geht...
Fang ins Wasser zurück setzen...?
oder Klappe halten und mitnehmen...?
...oder die untere FISCHEREIBEHÖRDE informieren...
ICH HAB DA WAS, WAS ICH EVENTUELL NICHT HABEN DARF, ABER ICH HABS NUNMAL

Petri heil und gut Fund

NACHTRAG: woher kommt eigentlich der Name ThUN FISCH
