Okay, Ich finde die frage des Themas gar nicht mal so schlecht, Legal, Illegal, Scheißegal? wer weis das schon, denke jeder stellte sich die frage schon mal oder nicht?
Laut unserer Verfassung ist es nicht Verboten, wir haben das Recht auf Kunst, Bildung, Forschung und Wirtschaft.
Laut Bundesgesetz, regeln die einzelnen Länder Das recht auf Forschung nach Kulturgütern.
Laut Denkmalschutzgesetz heißt es da wie folgt:
Bodendenkmäler
§ 19 Bodendenkmäler
Bodendenkmäler im Sinne der folgenden Bestimmungen sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Lebens handelt, die aus Epochen und Kulturen stammen, für die Ausgrabungen und Funde eine der Hauptquellen wissenschaftlicher Erkenntnisse sind. Die Vorschriften des Naturschutzrechts bleiben unberührt.
§ 20 Funde
(1) Wer Bodendenkmäler entdeckt oder findet, hat dies unverzüglich der Denkmalfachbehörde anzuzeigen. Die Anzeige kann auch gegenüber der Gemeinde oder der unteren Denkmalschutzbehörde erfolgen; diese leiten die Anzeige unverzüglich der Denkmalfachbehörde zu.
(2) Anzeigepflichtig sind der Entdecker, der Eigentümer des Grundstücks sowie der Leiter der Arbeiten, bei denen die Sache entdeckt worden ist.
(3) Der Fund und die Fundstelle sind bis zum Ablauf einer Woche nach der Anzeige im unveränderten Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise vor Gefahren für die Erhaltung des Fundes zu schützen. Die Denkmalfachbehörde soll der Fortsetzung der Arbeiten zustimmen, wenn ihre Unterbrechung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht.
(4) Die Denkmalfachbehörde ist berechtigt, den Fund zu bergen, auszuwerten und zur wissenschaftlichen Bearbeitung vorübergehend in Besitz zu nehmen.
§ 21 Nachforschungen
Nachforschungen, insbesondere Grabungen mit dem Ziel, Bodendenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der obersten Denkmalschutzbehörde. § 20 Abs. 4 gilt sinngemäß.
scheint ja dann nicht so ganz legal zu sein, es sei denn irgendwo steht ein Bundesgesetz drüber, denn Bundesrecht bricht Landesrecht.
Was suchen wir denn eigentlich? Münzen, Altertumsgegenstände, Militaria, Schrott?
Ich finde, seit dem ich meine NFG habe, genieße ich mehr Vor-, als Nachteile. Natürlich war ich auch vorher ohne NFG unterwegs aber der Gedanke etwas zu tun was man eigentlich darf aber doch nicht darf störte mich enorm und habe mich dazu entschlossen den Rechtlichen weg zu gehen.
PS.: das ist mein zweiter Anlauf, hatte erst länger ausgeholt aber leider bin ich auf den blöden Knopf oben rechts mit dem x gekommen und weg wars. Hab jetzt keine Lust alles nochmal zu schreiben.
Gruß Olli
