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Nordkurier vom 5.1.2016

Suche nach Militaria, Orden, Abzeichen usw. / Erforschung militärischer Anlagen.
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Wichtig! NS-Symbole auf den gezeigten Fundstücken bitte abdecken.

Beitragvon waldläufer » Mi 6. Jan 2016, 23:25

Mal ohne Kommentar...
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Gruß vom waldläufer!

Der Vorteil der Klugen besteht darin, sich dumm stellen zu können, was gegenteilig nur sehr schwer möglich ist!
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Beitragvon Manana » Mi 6. Jan 2016, 23:32

Tja, damit muss man rechnen wenn man in Halbe buddelt.

Ohne Mitleid
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Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst eh nicht lebend raus.
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Beitragvon Desert-x » Do 7. Jan 2016, 00:19

Diebesgut?
Gestohlen?
Ok, das man die mun nicht haben darf, ist klar, aber der Rest?
Ich dachte das sind Fundsachen, oder hat das mit dem Ort zu tun?
Hilfe ich stehe auf dem Schlauch :gruebel:
Zu verkaufen: Werkzeugset aus Edelrost, Stahlfei!!
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Beitragvon DDstudent » Do 7. Jan 2016, 00:43

Ja, wird auch in Facebook und anderen Foren diskutiert. Scheinbar gibt es zur Zeit da sehr ernste und häufige Kontrollen.
Bloß gestohlen weiß ich auch nicht was das soll... das wird uns die Zeit zeigen. Generell sollten wir uns da raushalten und das hier auch nicht diskutieren, da ja bald Bennys berufung ist und wir auch nicht wissen ob einer der Nutzer dieses Forums betroffen ist
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Beitragvon Ebinger1 » Do 7. Jan 2016, 14:25

Desert-x hat geschrieben:Diebesgut?
Gestohlen?
Ok, das man die mun nicht haben darf, ist klar, aber der Rest?
Ich dachte das sind Fundsachen, oder hat das mit dem Ort zu tun?
Hilfe ich stehe auf dem Schlauch :gruebel:


Rechtsnachvolger des Deutschen Reiches ist die BRD.
Somit ist diese auch Eigentümer der aus den Beständen der Wehrmacht stammenden Kriegsgüter / Kampfmittel...

Aber das ist das kleinere Übel.

Die Sucher werden massive Probleme im Hinblick auf das Kriegswaffenkontrollgesetzt und das Waffengesetz bekommen.

Da gibt es keine Ausreden mehr.
*

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Beitragvon Ebinger1 » Do 7. Jan 2016, 14:44

Hier mal beispielhaft die Verordnung zu NRW:

"Ordnungsbehördliche Verordnung
zur Verhütung von Schäden
durch Kampfmittel
(Kampfmittelverordnung)
Vom 12. November 2003 (Fn 1)

Aufgrund des § 26 Abs. 1 des Ordnungsbehördengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2003 (GV. NRW. S. 410 ) (Fn 2), wird verordnet:

§ 1 (Fn 4)
§ 1 (Fn 4)
(1) Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, die den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt. Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der örtlichen Ordnungsbehörden einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf.

(2) Kampfmittel im Sinne dieser Verordnung sind gewahrsamslos gewordene Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die

1. Explosivstoffe enthalten oder aus Explosivstoffen bestehen (z. B. Patronen, Granaten, Bomben, Zünder, Minen, Spreng-, Treib- und Zündmittel; dazu gehören auch Raketen für militärische Anwendung einschließlich der Treibsätze),

2. Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandkampfstoffe und Reizstoffe enthalten.

§ 2 (Fn 4)
§ 2 (Fn 4)
Wer Kampfmittel entdeckt oder in Besitz hat, ist verpflichtet, dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungs- oder Polizeibehörde anzuzeigen.

§ 3
§ 3
Suchen, Sammeln, Bearbeiten und sonstiges Behandeln von Kampfmitteln sowie deren Besitz ist nur den Stellen gestattet, die durch die Bezirksregierung mit der Beseitigung der Kampfmittel beauftragt sind.

§ 4
§ 4
Das Betreten von Flächen, auf denen Kampfmittel entdeckt worden sind, ist nur den Angehörigen der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden sowie den Angehörigen der Stellen gestattet, die durch die Bezirksregierung mit der Beseitigung der Kampfmittel beauftragt sind.

§ 5
§ 5
(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1. entgegen § 2 die Entdeckung oder den Besitz von Kampfmitteln nicht oder nicht unverzüglich anzeigt,

2. entgegen § 3 Kampfmittel sucht, sammelt, bearbeitet oder sonst behandelt, ohne durch die Bezirksregierung mit deren Beseitigung beauftragt zu sein,

3. entgegen § 4 Flächen betritt, auf denen Kampfmittel entdeckt worden sind.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro geahndet werden. Zuständige Behörde für die Ahndung ist gemäß § 31 Abs. 2 des Ordnungsbehördengesetzes die örtliche Ordnungsbehörde.

(3) Gegenstände, die durch eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 gewonnen oder erlangt sind, können eingezogen werden.

§ 6 (Fn 4)
§ 6 (Fn 4)
(1) Die Verordnung gilt nicht für die Bundeswehr, die Stationierungsstreitkräfte, die Polizeien des Bundes und des Landes sowie die Kontrolleinheiten der Hauptzollämter.

(2) Das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen vom 20. April 1961 (BGBl. I S. 444), das Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1976 (BGBl. I S. 432), und das Sprengstoffgesetz vom 13. September 1976 (BGBl. I S. 2737) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt."

Anmerkung: in den in (2) angeführten Gesetzen sind noch wesentlich höhere Strafen angesetzt!

"§ 7 (Fn 4)
§ 7 (Fn 4)
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft (Fn 3).

(2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.

Der Innenminister
des Landes Nordrhein-Westfalen"


Weitere Infos zum Waffengesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/waffg_2002/gesamt.pdf


Weitere Infos zum Kriegswaffenkontrollgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/
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Beitragvon waldläufer » Do 7. Jan 2016, 18:46

Aber kann mich mal bitte jemand aufklären?
Wer bitteschön nimmt scharfe Granaten und warum mit nach Hause? Ich denke mal, dass hier nicht unbedingt von Gewehrmunition auszugehen ist, die ja etwas unbedenklicher (o. täusche ich mich) ist?
Gruß vom waldläufer!

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Beitragvon franz josef » Do 7. Jan 2016, 20:27

kampfmittel ist kampfmittel. ob groß oder klein.
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Beitragvon DDstudent » Do 7. Jan 2016, 21:39

Die Hülse an sich ist kein Kampfmittel, da sie keine Gefahrenstoffe mehr enthält
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Beitragvon Manana » Do 7. Jan 2016, 22:11

Die nächste Frage:

Sind es nur die Kampfmittel oder ist es der Ort oder vielleicht beides :?:

Manana :gruebel:
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