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Aufruf an Sondengänger in Schleswig-Holstein

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Sondelerb » Sa 14. Jan 2017, 23:43

Charlie hat geschrieben:Könnte ich, aber nicht öffentlich.

Wenn sich jemand mit Herzblut da dran traut, stehe ich gerne beratend beiseite.


So Charlie, mein Postfach ist hiermit für dich geöffnet!

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Beitragvon Ebinger1 » So 15. Jan 2017, 00:09

Auf die Schnelle betrachtet gibt es in SH mehrere Möglichkeiten um die Wartezeit aus den Angeln zu heben...

Ansatz 1 Forschung und Lehre:

Es stellt eine wesentliche Behinderung des Rechtes nach Freiheit der Forschung und Lehre da, da eine Wartezeit von über 2 Jahren nicht angemessen und auch nicht begründbar ist.

Ansatz 2 Gleichbehandlung:

Wird von Mitarbeitern des Denkmalschutzamtes, Archäologiestudenten, Land- und Forstwirten, Bauarbeitern,... eine ähnliche Qualifizierung verlangt?
Nein.
Noch nicht einmal von den Mitarbeitern der Denkmalschutzbehörde :mrgreen:

Ich würde ein kurzes Projekt formulieren, welches sich mit einem oder mehreren Aspekten der Geschichte befasst und bei der Antragstellung auf NFG mit dem Detektor verweisen.
Die Behörde hat keine Möglichkeit gegen das Projekt anzugehen, es unterliegt der Forschungsfreiheit.
Kurz darauf verweisen das eine 2 Jahres Wartezeit unangemessen ist und das Projekt behindert, der Behörde eine angemessene Frist einräumen zum erteilen der NFG ( 3 Monate) und dann Tätigkeitsklage beim VG einreichen :mrgreen:

Damit ist zwar nicht das Gesetz an sich ausgehebelt, aber die aktuell praktizierten Schikanen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
*

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Beitragvon 8hunter » So 15. Jan 2017, 02:00

Charlie hat geschrieben:
Wallenstein hat geschrieben:Also ganz ehrlich. Das Ding ist ein Vorteil. Wenn am Strand einer dumm kommt kann ich das Schreiben aus der Tasche ziehen.


Lieber würde ich mir den Pimmel abbeißen (wenn ich ran kommen würde) als mir solch eine Genehmigung zu holen. Nee, soweit erniedrige ich mich nicht.



lach.........

charlie :cool

so und nicht anders gehen die "unverwirrten" Sondengänger in Brandenburg auch vor...

also, wie immer :twisted:
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Beitragvon Wallenstein » So 15. Jan 2017, 11:00

@Charlie: Ich bin da völlig pragmatisch. Ich habe von Dr. Ickerodt eine unbefristete Strandsondelgehmigung für die Strände an Nord- und Ostsee erhalten. Was soll ich mich da beschweren? Den Vorteil nehme ich gerne mit. Bin mit meiner Familie im Sommer in SH. Dann gehe ich mit meiner Tochter mal ein wenig tiefenentspannt am Strand sondeln.

Nochmal für alle: Wir sind mit den Archis nicht auf Kriegsfuß - wenn FAIRE Strukturen herrschen. Und wir differenzieren messerscharf. Die Standsondelgehmigung ist eine gute Sache weil sie dem Sondengänger Sicherheit gibt. Die 2 Jahre Wartezeit hingegen sind deutlich verbesserungswürdig und daran muss gearbeitet werden. Ich denke eine Zeit von 3 Monaten - in Ausnahmefälle maximal ein halbes Jahr - sind angemessen. 2 Jahre zu warten ist deutlich zu lang und hat ein Beigeschmack von Schikane.

Gleiches gilt für RLP. Das was ist in Koblenz abläuft ist super und unterstützungswürdig. Wenn sie jedoch meinen ohne Not die Gesetze ändern zu müssen und damit eine große Zahl von Militariasondlern zu schädigen, dann gibt es Ärger. So einfach ist das.
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Beitragvon SD1 » So 15. Jan 2017, 13:19

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage an Wallenstein zur Genehmigung sondieren(Kampfmittelräumung) in SH. Ich habe 2004 einen Lehrgang für Munitionsräumarbeiter/Sondierer absolviert für die Teilnahme am Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung (siehe Foto) .Ist dieses Dokument/Bescheinigung bei den Archologen gültig?

schönen Dank Dieter
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Beitragvon Charlie » So 15. Jan 2017, 15:12

SD1 hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage an Wallenstein zur Genehmigung sondieren(Kampfmittelräumung) in SH. Ich habe 2004 einen Lehrgang für Munitionsräumarbeiter/Sondierer absolviert für die Teilnahme am Grundlehrgang für fachtechnisches Aufsichtsperson in der Kampfmittelbeseitigung (siehe Foto) .Ist dieses Dokument/Bescheinigung bei den Archologen gültig?

schönen Dank Dieter


Diese Bescheinigung nutzt dir nur für den Job als Kampfmittelräumer.

Zur Benutzung einer Sonde müssen auch die Kampfmittelräumer sich in SH eine denkmaltrechliche Genehmigung holen es sei denn sie sind nach einer anderen Rechtsvorschrift dazu
berechtigt. Mir sind bisher jedoch keine anderen Rechtsvorschriften in SH bekannt welche die Benutzung eines Metalldetektors regeln.

Gruß Charlie
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Beitragvon SD1 » So 15. Jan 2017, 16:30

Hallo Charlie,

Das dieser Lehrgang nicht die NFG. Genehmigung ersetzt ist mir schon klar, es geht hier um die Zusatzgenehmigung des Kampfmittelräumdienstes in SH.

Gruß Dieter
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Beitragvon Charlie » So 15. Jan 2017, 16:41

SD1 hat geschrieben:Hallo Charlie,

Das dieser Lehrgang nicht die NFG. Genehmigung ersetzt ist mir schon klar, es geht hier um die Zusatzgenehmigung des Kampfmittelräumdienstes in SH.

Gruß Dieter


Ich denke ich habe jetzt gecheckt was du meinst. Nun, bei dem Lehrgang zur NfG. wirst Du keine Einweisung vom KMRD brauchen. In wie weit du da
eventuell einen bevorzugten Kurzlehrgang durch einen Archi bekommst musst du schon dort erfragen.

Gruß Charlie
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Beitragvon Wallenstein » Di 17. Jan 2017, 00:27

Ich habe die Spaßbeiträge mal entfernt. Das Thema ist zu wichtig, als dass es die üblichen Verdächtigen wieder torpedieren. Ich habe eine große Bitte an die Amtsvertreter, die hier mit Fakeaccounts ihre Schabernack treiben. Wir lassen euch gewähren, weil es besser ist wenn ihr hier kontrolliert euren schlechten Charakter auslebt.

ABER! Ihr seid zunehmend eine peinliche Veranstaltung für die Landesämter für die ihr tätig seid. Denkt bitte mal darüber nach!
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Beitragvon Sondelerb » Di 31. Jan 2017, 10:08

Hallo zusammen!

Kleines Update: Hab meinen Listenplatz telefonisch erfragt; rechnerisch, wenn niemand abspringt, bin ich im Herbst 2018 mit dem Kurs dran.

Meine Anmeldung erfolgte übrigens im Frühjahr 2016!

Hab vor kurzen einen Sondler kennengelernt, der sich auf mein Anraten hin gleich für den Kurs angemeldet hat. Bei Anmeldung im Januar 2017 wäre sein Kurs dann im Frohjahr 2021 (Warteplatz etwa 210)! :o

Gruß, der Sondelerb
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