So nachdem ja jetzt der Inhalt des ominösen Flugblattes der D S U veröffentlicht wurde, und nach dem lesen desselben, bestätigt sich für mich, zum wiederholten male mein Verdacht, das es diesem selbsternannten Guru der Sondengänger nur um Geld geht.
1. Was haben Falsche Verdächtigung, üble Nachrede, und Verleumdung damit zu tun, wenn man widerrechtlich fremdes Eigentum beschädigt. Dieser Tatbestand ist gegeben wenn man ohne Zustimmung des Eigentümers auf dessen Eigentum Grabungen verrichtet.
2. Falls dieses(r) Feld, Wald oder Wiese mit irgendeiner Art von Absperrung, Zaun Hecke usw. umgeben ist kann sogar der Tatbestand des Hausfriedensbruch evt in Tateinheit mit Sachbeschädigung gegeben sein, wenn man bei unbefugtem betreten des Grundstücks auch nur einen Draht verbiegt.
3. In BuLa's in denen kein Schatzregal gültig ist, gehören 50% der Funde dem Grundeigentümer, auch dieses wird in dem Flugblatt nicht erwähnt. Das könnte als Diebstahl angezeigt werden.
4. Nach dem Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein 2015; Ausgabe 29. Januar 2015 ist in SH das
sondeln ohne Genehmigung verboten.
(2) Der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde bedürfen
5. das Verwenden von
Mess- und Suchgeräten,
die
geeignet sind, Kulturdenkmale aufzufinden,
ohne dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt
zu sein,
6. Nachforschungen, Erdarbeiten oder taucherische
Bergungen an Stellen, von denen bekannt
ist oder den Umständen nach zu vermuten ist,
dass sich dort Kulturdenkmale befinden, ohne
dazu nach anderen Rechtsvorschriften befugt
zu sein, oder
7. die ganze oder teilweise Inbesitznahme eines
durch
Grabung oder durch taucherische Bergung
zu Tage getretenen Kulturdenkmals.
Quelle:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/D/denkmalschutz/downloads/Denkmalschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5
5. Mit dem Erwerb dieses Flugblatt bin ich also auch automatisch Mitglied der D S U
der Inhaber dieser Informationschrift ist Mitglied der D S U .... und kann sich ..... mit Mitgliedsausweis legitimieren
also wann, wie und wo erhält man den Mitgliedsausweis? Und das natürlich ohne den erhöhten Mitgliedsbeitrag zu entrichten, denn wie schwarz auf weiß zu lesen, ist man doch mit dem Flugblatt auch D S U Mitglied. Ach so, und wie kommt die D S U an ein Foto des Eigentümers, denn ohne dieses kann niemand kontrollieren ob dieses Flugblatt bzw der Mitgliedsausweis tatsächlich dessen rechtmäßiges Eigentum ist oder es vom freundlichen Kollegen nur ausgeliehen wurde.
Langer Rede kurzer Sinn, der inhaltliche Wert dieses Flugblattes liegt weit unter dem Papierwert auf dem es gedruckt wurde, da es durch den augenscheinlichen Glanzdruck nicht einmal als Toilettenpapier taugt. Mit diesem Flugblatt lässt die D S U, sowie auch jeder der dieses Flugblatt vertreibt oder weiter gibt, unbedarfte Sondengänger ganz bewusst oder mit sehr viel guten Willen vielleicht auch unbewusst ins offene Messer laufen. Vor dem Hintergrund, das außerdem im "Falle eines Falles" auch Anwaltliche Hilfe über die D S U angeboten wird, sollte sich jeder mal Gedanken darüber machen wer letztendlich der Nutznießer dieses Flugblattes ist. Der Sondergänger oder.........?
Es lautet ein Sprichwort "Eine Hand wäscht die andere"
PS nur mal eine Frage am Rande. "Was ist ein
Schutzbrief?"