Mariarti hat geschrieben:Gesetzliches
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alles, was einen Wert von 10,00 EUR übersteigt, ins Fundbüro gebracht werden muss . Läuft eine bestimmte Frist ab und es hat sich niemand gemeldet, können Sie den Fund dann Ihr Eigen nennen. Sollte sich jemand im Fundbüro melden, der seinen verlorenen Gegenstand wiedererkennt, bekommt man einen Finderlohn von 5 - 7 % des Wertes. Sollten Sie mal einen historisch wertvollen Fund am Strand oder im Wasser machen, informieren Sie bitte die Denkmalbehörde darüber.
Selbstverständlich sollte auch beim Eigentümer bzw. Pächter des Badesees eine Genehmigung zum Suchen eingeholt werden.
An manchen ausgewiesenen Gewässern und Stränden ist die Suche bzw. das Graben verboten. Das können z.B. Naturschutzgebiete oder auch Bodendenkmäler sein. Bitte informieren Sie sich vor der Suche darüber. Das erspart viel Ärger.
Ich finde deinen Beitrag echt gut, der gehört wohl mit zu den besten
Wie ist das jetzt genau
Wie kann ich feststellen das der gefundene Ring 10 Cent oder gar viel mehr als 10 Euros wert ist, muss ich mit jedem Fund zu einen Schätzer oder machen die das auf dem Fundbüro?
und wie ist es wenn ich am Strand oder im Wasser 1000 einzel Funde von je einen Wert von 9 Euro mache, kann ich dann die 9000 Euro behalten?