In der im Fratzenbuch abgebildeten Urteilsverkündung steht, dass das Urteil vom 25. Januar in Frankenthal mit der zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben wird.
(Welche auch immer das sein mögen.)
Allerdings steht dort im 2. Absatz, der hier im Forum gar nicht erwähnt wurde, dass das Ganze zur erneuten Verhandlung
und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landesgerichts zurückverwiesen wird.
Und dann geht es zusätzlich noch über die Kosten des Revisionsverfahrens.
(Passt halt nicht ins Konzept, daher wird von den Sprechern der Vereinigung nur die Hälfte veröffentlicht.
Also unter "Erfolg" verstehe ich etwas anderes.
(Wobei ich persönlich allerdings nicht verstehe, dass er die Adressen und persönlichen Daten vor dem Veröffentlichen nicht geschwärzt hat.
Ist aber wohl seiner nachgewiesenen narzisstischen Persönlichkeit geschuldet.
)