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GDKE und DSU erzielen Erfolg vor Gericht

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Wallenstein » Mo 9. Jan 2017, 22:57

Der aktuelle Beschluss des OVG Koblenz stellt nun für alle Parteien (Sondengänger und Archäologen) eine Rechtssicherheit her. Die GDKE ist rechtlich nicht verpflichtet alle Bodendenkmäler auszuweisen. Im Gegenzug begeht ein ​Sondengänger keine Ordnungswidrigkeit, wenn er unwissentlich auf einem Bodendenkmal sucht.

Wir finden dies prima, und auch die GDKE dürfte zufrieden sein, dass ihre schleppende Ausweisung von schützenswerten Arealen den Bürger nicht kriminalisiert.

http://dsu-online.de/pressemitteilung-v ... vor-strafe
Jens Diefenbach
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Beitragvon Ebinger1 » Mo 9. Jan 2017, 23:46

Schön :thanks
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Beitragvon Kettensäge T2 » Mi 11. Jan 2017, 11:34

:thanks :thumbup :thumbup
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Beitragvon Schätzje » Mi 11. Jan 2017, 13:05

Ich finde das Urteil auch maßvoll und angemessen.

Drei Anmerkungen dazu noch:
• Der DSU Pressemeldungsschreiber sollte lieber nochmal bisschen üben oder einen Profi machen lassen.
• Kein Sondler sollte den Fehler begehen und Unwissenheit mit vorgetäuschter Unwissenheit verwechseln.
• Das Nicht-Melden von relevanten Funden bleibt immer noch eine Unterschlagung.

Beste Grüße
Schätzje
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 11. Jan 2017, 16:24

Schätzje hat geschrieben:Ich finde das Urteil auch maßvoll und angemessen.

Drei Anmerkungen dazu noch:
• Der DSU Pressemeldungsschreiber sollte lieber nochmal bisschen üben oder einen Profi machen lassen.
• Kein Sondler sollte den Fehler begehen und Unwissenheit mit vorgetäuschter Unwissenheit verwechseln.
• Das Nicht-Melden von relevanten Funden bleibt immer noch eine Unterschlagung.

Beste Grüße
Schätzje


Bitte erst auch mal kurz nachdenken...

Du kannst ja gerne die Pressemeldungen für die D S U verfassen... wenn Du es besser kannst. Bis Du nicht das Gegenteil bewiesen hastm einfach den Ball flach halten :mrgreen:

Unwissenheit / vorgetäuchte Unwissenheiut... das klingt jetzt wie die AUsweitung der nun abgenutzten Behauptung von der "billigenden Inkaufnehme".
Bitte einfach mal unsere Gesetze studieren: Da gibt es eine ganz wichtige Klausel... das Bestimmtheitsgebot.

Das Nicht-Melden von Funden ist noch lange keine Unterschlagung... z.B. in RLP verlangt der Gesetzgeber von einem Finder, das Funde von kulturhistorischer Bedeutung zu melden sind. Das setzt aber nun mal voraus das der Finder (egal ob Kind, Baggerfahrer oder Sondler) überhaupt erkennen kann was er denn da gefunden hat... kann er das nicht... kann / muss er den Fund auch nicht melden.
Auch RLP hat sich bisher darum gedrückt zu konkretisieren welche Funde denn nun von kh. Bededutung sein sollen.
Warum wohl nur :?: :mrgreen:

Da kann man nur sagen: Liebe Kollegen... lasst euch nicht verarschen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Beitragvon Schätzje » Mi 11. Jan 2017, 17:05

Ebinger1 hat geschrieben:
Bitte erst auch mal kurz nachdenken...

Du kannst ja gerne die Pressemeldungen für die D S U verfassen... wenn Du es besser kannst. Bis Du nicht das Gegenteil bewiesen hast, einfach den Ball flach halten :mrgreen:


Das muss ich dir ja zum Glück nicht beweisen. Wer sich nur einmal oberflächlich mit dem Thema beschäftigt hat (es gibt auch Online-Ratgeber), merkt direkt, was nicht stimmt und nicht beachtet wurde. Zu wenig Zusammenfassung, zu wenig Sachlichkeit, zu viele Adjektive… der ganze Stil ist 0,0 redaktionell. Lieber einmal den Hinweis ernstnehmen und nachdenken als ad personam zurück zu schießen, wäre hier meine Empfehlung.

Ebinger1 hat geschrieben:Unwissenheit / vorgetäuchte Unwissenheiut... das klingt jetzt wie die Ausweitung der nun abgenutzten Behauptung von der "billigenden Inkaufnehme".
Bitte einfach mal unsere Gesetze studieren: Da gibt es eine ganz wichtige Klausel... das Bestimmtheitsgebot.


Bestimmtheitsgebot mit dem, was ich meine, nichts zu tun. Wer ohne Genehmigung auf einem Bodendenkmal angetroffen wird, kann natürlich behaupten, dieses nicht erkannt zu haben und wird vielleicht damit durchkommen. Vielleicht wird er aber auch mit einer Hausdurchsuchung überzogen, Fachliteratur in den Regalen wird begutachtet, Suchverläufe im Internet werden nachverfolgt, persönliche Aufzeichnungen, Karten etc. werden gecheckt... ich kann mir vorstellen, das man versuchen wird, den Nachweis der Wissentlichkeit zu führen.

Ebinger1 hat geschrieben:Das Nicht-Melden von Funden ist noch lange keine Unterschlagung... z.B. in RLP verlangt der Gesetzgeber von einem Finder, das Funde von kulturhistorischer Bedeutung zu melden sind. Das setzt aber nun mal voraus das der Finder (egal ob Kind, Baggerfahrer oder Sondler) überhaupt erkennen kann was er denn da gefunden hat... kann er das nicht... kann / muss er den Fund auch nicht melden.
Auch RLP hat sich bisher darum gedrückt zu konkretisieren welche Funde denn nun von kh. Bededutung sein sollen.
Warum wohl nur :?: :mrgreen:


Bitte einfach mal genau lesen :mrgreen:

Ich schrieb ja deshalb auch von relevanten Funden. Welche Funde von Bedeutung sind, ist im DSchG meines Wissens nach definiert. Nämlich Kulturdenkmäler (auch dieser Begriff ist näher definiert). Wenn auch hier Unwissenheit als Argument angeführt würde, könnte ich mir vorstellen, dass man mit o.g. Mitteln versuchen könnte, das Gegenteil zu beweisen…

Ebinger1 hat geschrieben:Da kann man nur sagen: Liebe Kollegen... lasst euch nicht verarschen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

[/quote]

Wer verarscht denn hier wen, indem er Unwissenheit bzgl. Fundort und Funden vorschützen will, um einer Strafe zu entgehen? Verdrehte Sichtweise irgendwie…

Wie gesagt, dass jemand, der tatsächlich unwissentlich handelt, nicht sanktioniert wird, finde ich richtig.

Beste Grüße
Schätzje
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Beitragvon Ebinger1 » Mi 11. Jan 2017, 19:21

Also Frau Amtsarchäologin:

Ich schreibe dann mal im Text.... :mrgreen:

Schätzje hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:
Bitte erst auch mal kurz nachdenken...

Du kannst ja gerne die Pressemeldungen für die D S U verfassen... wenn Du es besser kannst. Bis Du nicht das Gegenteil bewiesen hast, einfach den Ball flach halten :mrgreen:


Das muss ich dir ja zum Glück nicht beweisen. Wer sich nur einmal oberflächlich mit dem Thema beschäftigt hat (es gibt auch Online-Ratgeber), merkt direkt, was nicht stimmt und nicht beachtet wurde. Zu wenig Zusammenfassung, zu wenig Sachlichkeit, zu viele Adjektive… der ganze Stil ist 0,0 redaktionell. Lieber einmal den Hinweis ernstnehmen und nachdenken als ad personam zurück zu schießen, wäre hier meine Empfehlung.

Selber für die Sondengänger nichts auf die Beine bekommen, aber die Pressemitteilungen der Interessenvertretung dumm runter machen wollen.
Warum eröffnest Du nicht eine eigene Interessenvertretung und zeigst uns allen wie super und toll Du das kannst
:?: :mrgreen:

Ebinger1 hat geschrieben:Unwissenheit / vorgetäuchte Unwissenheiut... das klingt jetzt wie die Ausweitung der nun abgenutzten Behauptung von der "billigenden Inkaufnehme".
Bitte einfach mal unsere Gesetze studieren: Da gibt es eine ganz wichtige Klausel... das Bestimmtheitsgebot.


Bestimmtheitsgebot mit dem, was ich meine, nichts zu tun. Wer ohne Genehmigung auf einem Bodendenkmal angetroffen wird, kann natürlich behaupten, dieses nicht erkannt zu haben und wird vielleicht damit durchkommen. Vielleicht wird er aber auch mit einer Hausdurchsuchung überzogen, Fachliteratur in den Regalen wird begutachtet, Suchverläufe im Internet werden nachverfolgt, persönliche Aufzeichnungen, Karten etc. werden gecheckt... ich kann mir vorstellen, das man versuchen wird, den Nachweis der Wissentlichkeit zu führen.

Oh Frau... die übliche Einschüchterungstaktik. Also wegen einer vermuteten Ordnungswiedrigkeit gibt es dann gleich eine Hausdurchsuchung bei dem Schwerkriminellen.
Aber mal den Fall gesetzt es würde sich ein Richter finden der das absegnet: Selbst wenn genau die Doku zu dem abgesuchten Bereich gefunden wurde, welcher Richter kann denn zweifelsfrei ausschließen das der Sondler nicht versehentlich drüber gelaufen ist?
Ich habe mir sagen lassen das gerade die von deinen Kollegen in den letzten Jahrzehnten zu Geld gemachten Fundstellen doch sehr abgegrast sein sollen...


Ebinger1 hat geschrieben:Das Nicht-Melden von Funden ist noch lange keine Unterschlagung... z.B. in RLP verlangt der Gesetzgeber von einem Finder, das Funde von kulturhistorischer Bedeutung zu melden sind. Das setzt aber nun mal voraus das der Finder (egal ob Kind, Baggerfahrer oder Sondler) überhaupt erkennen kann was er denn da gefunden hat... kann er das nicht... kann / muss er den Fund auch nicht melden.
Auch RLP hat sich bisher darum gedrückt zu konkretisieren welche Funde denn nun von kh. Bededutung sein sollen.
Warum wohl nur :?: :mrgreen:


Bitte einfach mal genau lesen :mrgreen:

Ich schrieb ja deshalb auch von relevanten Funden. Welche Funde von Bedeutung sind, ist im DSchG meines Wissens nach definiert. Nämlich Kulturdenkmäler (auch dieser Begriff ist näher definiert). Wenn auch hier Unwissenheit als Argument angeführt würde, könnte ich mir vorstellen, dass man mit o.g. Mitteln versuchen könnte, das Gegenteil zu beweisen…

Auch hier verweise ich auf das Bestimmtheitsgebot in der Gesetzgebung... da reichen keine feuchten Träume aus. :mrgreen:

Ebinger1 hat geschrieben:Da kann man nur sagen: Liebe Kollegen... lasst euch nicht verarschen :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:



Wer verarscht denn hier wen, indem er Unwissenheit bzgl. Fundort und Funden vorschützen will, um einer Strafe zu entgehen? Verdrehte Sichtweise irgendwie…

Auch hier würde ein Blick ins Bestimmtheitsgebot, welches im übrigen im GG verankert ist helfen...

Wie gesagt, dass jemand, der tatsächlich unwissentlich handelt, nicht sanktioniert wird, finde ich richtig.

Beste Grüße
Schätzje[/quote]
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Beitragvon Schätzje » Mi 11. Jan 2017, 19:39

Oje...du liegst aber so richtig auf allen Ebenen voll daneben, kleiner Jan.
Wäre lustig, das mal aufzuklären und dir dabei zuzusehen.

Aber so macht es fast noch mehr Spaß. :mrgreen:

Auf der argumentativen Ebene hätte ich dir aber mehr zugetraut. Naja, war bestimmt ein harter Tag.

Beste Grüße
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Beitragvon Schätzje » Mi 11. Jan 2017, 19:45

Für alle Mitleser:

Spätestens beim letzten Ebinger Beitrag sollte dann allen klar geworden sein, dass es dem Herrn nicht um Geschichte oder Kooperation mit den Ämtern geht, sondern um das Ausnutzen von Gesetzeslücken und limitierten Mitteln der Exekutive. Zum eigenen Vorteil. Entlarvend, dass es kracht.
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Beitragvon Charlie » Mi 11. Jan 2017, 20:30

Schätzje hat geschrieben:Für alle Mitleser:

Spätestens beim letzten Ebinger Beitrag sollte dann allen klar geworden sein, dass es dem Herrn nicht um Geschichte oder Kooperation mit den Ämtern geht, sondern um das Ausnutzen von Gesetzeslücken und limitierten Mitteln der Exekutive. Zum eigenen Vorteil. Entlarvend, dass es kracht.


Was Du mit Ebinger auszukämpfen hast ist mir wurscht. Aber was Du ableitest nicht.

1. Weshalb sollte z.B. ich mit den Ämtern kooperieren? Ich suche nicht nach Bd's und sollte ich zufällig auf einen verdächtigen Gegenstand stoßen hat jedes DschG einen § zu Meldepflicht was ich dann auch tun werde.
2. Ich nutze, um wider bei mir zu bleiben, keine Gesetzeslücken aus sondern befolge geltendes Recht. Gesetzeslücken sind einzig und alleine im Wunschdenken einiger maßgeblicher Vertreter der
Archäologie begründet.
3. Die Exekutive (ich hoffe du kannst zwischen Exekutive und Judikative unterscheiden) hat alle Mittel welche sie braucht um Gesetzesverstößen zu begegnen. Wenn man sich aber wünscht das
jeder Sondler ohne NfG. in den Turm soll, ja da sind Exekutive und die Judikative zum Glück, und dies für alle Lebensbereiche, an Vorgaben/Gesetze gebunden.

Ich würde mir wünschen das die bestimmenden dt. Archäologen mal nach Wegen suchen dem geltenden Recht gerecht zu werden als ständig alles daran setzen dieses Recht zu ihren Gunsten zu ändern.

Gruß Charlie
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