D S U Klage auf schnellere Vergabe einer NFG in SH:
Ich sehe da Probleme...
1. Sieht das Denkmalgesetz in SH kein Verbandsklagerecht bei der Problemstellung vor (oder ich habe es überlesen )
2. Es muss jemand klage der auch Betroffener ist (also in SH dauerhaft seinen Wohnsitz, oder zumindest eine Zweitwohnung hat)
An die Sondler auf der Warteliste:
Schaut mal in eure Rechtschutzversicherungen... Wenn die auch Verwaltungsrecht mit abdecken, ist die Klage (auf zeitnahe Vergabe einer NFG) wohl darin auch abgedeckt