ACHTUNG! Mit einer CORS-Spule kann man die Fundrate verdoppeln!
Logo Zur Startseite Neueste Beiträge

  • Information
Die besten Metalldetektoren im Vergleich (Stand 2023)
>>> Detektorcheck.de - Vergleichsportal für Metalldetektoren <<<

Abgabe von Funden

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon absondelich » Mo 6. Mär 2017, 14:18

Mich interessiert sehr ab welchen Wert oder Alter eines Fundes ich verpflichtet bin, mich bei der Denkmalbehörde zumelden.
Wo liegt hier die Grenze, ab wann hat ein Objekt einen kulturellen Wert und gehört ins Museum, ausserdem ab wann wird von unterschlagung gesprochen wenn ich ein Objekt behalte und nicht melde?
Wie wertvoll muss ein Fund sein damit er überhaupt unterschalgen werden kann?

MfG absonderlich
Ich suche nicht – ich finde! (v. Pablo Picasso)
absondelich Offline

Benutzeravatar
Aktives Mitglied (Rang 3 von 7)
 
Beiträge: 60
Registriert: Mi 15. Feb 2017, 13:37
Metallsonde: Fisher F75 Ltd v.2 mit Tornado Keule

Information


Beitragvon absondelich » Mo 6. Mär 2017, 14:49

Mir geht es nur darum keinen Ärger zubekommen und mich richtig zuverhalten.
Ich suche nicht – ich finde! (v. Pablo Picasso)
absondelich Offline

Benutzeravatar
Aktives Mitglied (Rang 3 von 7)
 
Beiträge: 60
Registriert: Mi 15. Feb 2017, 13:37
Metallsonde: Fisher F75 Ltd v.2 mit Tornado Keule

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Ebinger1 » Mo 6. Mär 2017, 16:35

Kein Landesdenkmalamt hat den Begriff "Fund von besonderer Wissenschaftlicher Bedeutung" näher umrissen...

so kann die Amtsseite nach Lust und Laune Funde beanspruchen.

Aber das bedeutet nicht, das die ungeklärte Rechtslage zum Nachteil des Finders ausgelegt werden darf.

Wenn DU eine Kulturelle Hinterlassenschaft findest, von der DU der Meinung bist, sie hätte besondere kulturhistorische Bedeutung, dann musst Du sie auch melden.
Kannst DU das nicht erkennen, musst DU den Fund melden wenn DU zu einer anderen Erkenntnis kommst.

Nicht geschichtlich relevante Funde über dem Wert von 10€ müssen dem zuständigen Fundbüro angezeigt werden.
Meldet sich binnen 6 Monaten dort nicht der rechtmäßige Eigentümer, geht der (anteilige) Besitz auf deinen Antrag auf dich über.

... und bitte auch beachten:

BGB
§ 984
Schatzfund


Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Es geht auch immer noch ein wenig komplizierter:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/r ... 12166.html

Achtung: NRW und Hessen haben jetzt auch ein Schatzregal...
*

Aktion Archäologie
Verband zur Erforschung, Dokumentation und Erhaltung des geschichtlichen Erbes
Ebinger1 Offline

Benutzeravatar
Experte (höchster Rang)
 
Beiträge: 8281
Registriert: Sa 7. Jan 2012, 00:24

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!

Beitragvon Charlie » Mo 6. Mär 2017, 18:36

Ebinger1 hat geschrieben:Kein Landesdenkmalamt hat den Begriff "Fund von besonderer Wissenschaftlicher Bedeutung" näher umrissen...

so kann die Amtsseite nach Lust und Laune Funde beanspruchen.

Aber das bedeutet nicht, das die ungeklärte Rechtslage zum Nachteil des Finders ausgelegt werden darf.

Wenn DU eine Kulturelle Hinterlassenschaft findest, von der DU der Meinung bist, sie hätte besondere kulturhistorische Bedeutung, dann musst Du sie auch melden.
Kannst DU das nicht erkennen, musst DU den Fund melden wenn DU zu einer anderen Erkenntnis kommst.

Nicht geschichtlich relevante Funde über dem Wert von 10€ müssen dem zuständigen Fundbüro angezeigt werden.
Meldet sich binnen 6 Monaten dort nicht der rechtmäßige Eigentümer, geht der (anteilige) Besitz auf deinen Antrag auf dich über.

... und bitte auch beachten:

BGB
§ 984
Schatzfund


Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.

Es geht auch immer noch ein wenig komplizierter:

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/r ... 12166.html

Achtung: NRW und Hessen haben jetzt auch ein Schatzregal...


Da gibt es kein anteilig.
Charlie Offline


Profisucher (Rang 5 von 7)
 
Beiträge: 377
Registriert: Di 16. Apr 2013, 23:25
Metallsonde: Vista Gold

Information


Diese Werbeanzeige verschwindet nach Forenanmeldung!



  • Information

Ausrüstung - Metalldetektor EuroTek PRO (LTE)


Eurotek PRO (LTE), das Euro steht für Europa, daher ein europäisches und kein an amerikanischen Münzen ausgerichtetes Leitwertsystem, Tiefenanzeige in Zentimeter anstatt in amerikanischen Inch. Besonders störfest gegenüber den Mobilfunknetzen, insbesondere gegenüber LTE!

Der Eurotek PRO (LTE) ist ein qualitativ hochwertiger Metalldetektor zu einem fast unschlagbar günstigen Preis. Die Metallsonde verfügt über eine für diese Preisklasse gute Tiefenleistung sowie ausgefeilte Technik zur Erkennung des im Boden befindlichen Objekts. Der schnelle Prozessor ermöglicht eine hohe Signalverarbeitungsgeschwindigkeit und Signaltrennung bei niedrigem Stromverbrauch.

Leistungsdaten:
- Empfindlichkeit und Diskriminator regelbar
- Erkennen des im Boden befindlichen Metalls mit Hilfe von 100 Leitwertnummern im Display
- Die Tiefe eines Objekts wird im Display angezeigt
- 3 Töne zur akustischen Metallunterscheidung
- Ein "Overload" Alarm Ton warnt von großen Metallen in der Nähe der Spule
- Unerwünschte Metalle (z.B. Nägel, Alufolie) kann man im Disc Mode ausblenden
- Moderner Mikroprozessor zur schnellen Signalverarbeitung
- Pinpointmodus zur exakten Lokalisierung der Lage des Objekts im Boden
- Stabiler Handgriff und 3-teiliges verstellbares Gestänge, Gewicht ca. 1,1 Kg
- 20cm Rundspule ermöglicht eine hohe Kleinteileempfindlichkeit bei guter Suchtiefe
- Wasserdichte Spule für die Suche am Strand oder Badesee
- Frequenz 7,8 kHz, dadurch annähernd gleich hohe Empfindlichkeit auf Gold und Silber
- Kopfhöreranschluß (Lautsprecher wird dann automatisch abgeschaltet)
- Batteriezustandsanzeige im Display ständig zu sehen
- Läuft mit den preiswerten 9V Blockbatterien aus dem Discounter (Betriebszeit ca. 20 bis 25 Stunden)

Die bevorzugten Einstellungen lassen sich speichern und sind dann direkt nach dem Einschalten wieder da!




Zurück zu Gesetzeslage und Zusammenarbeit mit der Archäologie

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste

cron