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Goslar NFG verweigert weil schon 5 vorhanden

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Pentamentum » Mi 3. Mai 2017, 13:13

Hallo.
Ich wollte auch mal mit dem sondeln anfangen und habe, bevor ich mir einen Detektor für 400 Euro und mehr hole, nett nachgefragt. Die Antowort war folgende:
"Da die Sondengänger fachlich betreut werden müssen, werden Suchgenehmigungen nur in begrenzter Anzahl ausgestellt. Zur Zeit gibt es im Landkreis Goslar bereits 5 lizensierte Sondengänger, so dass leider keine Kapazitäten für die Betreuung weiterer Sondengänger zur Verfügung stehen und daher aktuell keine zusätzlichen Genehmigungen erteilt werden."


Goslar hat etwa 50000 EInwohner und die von der Behörde sagt mir, dass die mit mehr als 5 überfordert sind. Kann mir da einer sagen, was ich jetzt tun soll/kann? Das klingt für mich wie eine super billige Ausrede.
Schon mal Dank für eure Antworten.
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Beitragvon Steffen » Mi 3. Mai 2017, 21:05

Dann versuch die 5 Leute zu finden. Wenn du fragst kannst sicher mit dem einen oder andren mit sondeln. Da einer die NFG hat reicht die auch für dich.
Ist wie beim Angeln. Das war eine Aussage eines Archäologen Umfeld Berlin. Wie das in anderen Bundesländern ist keine Ahnung.
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Beitragvon Pentamentum » Mi 3. Mai 2017, 21:28

Ich bin Angler und keiner, außer mein Lebenspartner darf zusammen mit mir angeln. Wenn ich einen Kumpel dabei habe und ein Gewässerwart ihnd dabei sieht, dann ist er dran. Also der Vergleich hinkt etwas.
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Beitragvon Pentamentum » Mi 3. Mai 2017, 21:31

Naja, muss ich mal nach Meteoriten suchen gehen. Wenn ich Mineralien oder Fossilien suchen gehe, dann brauche ich auch keine NFG, auch wenn die Gefahr besteht was historisches zu finden. Alternativ suche ich meinen verlorenen Schlüssel ;) Aber so ein Unfug, echt mal, 5 Leute von 50.000 dürfen es legal in Goslar. Im Grundgesetz gibts doch "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Die 5 in Goslar sind wohl gleicher... Die Denkmalschutzbehörde sagt mir doch indirekt, dass ich es ohne NFG machen muss, falls ich es machen will. Da muss man doch gegen klagen können.
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Beitragvon Steffen » Mi 3. Mai 2017, 21:48

Pentamentum hat geschrieben:Ich bin Angler und keiner, außer mein Lebenspartner darf zusammen mit mir angeln. Wenn ich einen Kumpel dabei habe und ein Gewässerwart ihnd dabei sieht, dann ist er dran. Also der Vergleich hinkt etwas.


Ich hab das noch vom letzten Jahrhundert anders in Erinnerung. Einer Angelschein und ich durfte mit Angeln unter seiner Aufsicht.
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Beitragvon Pentamentum » Mi 3. Mai 2017, 21:59

Also hier in Niedersachsen darf nur der Partner. Sonst könnte man ja eine Schulklasse mitnehmen. Ist ja wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden. Fische töten darf auch nur jemand mit einem Angelschein, weil er laut Schlachtrecht oder so unterwiesen ist und eine Prüfung abgelegt hat. Klar, im Forellenpuff wird ja auch jedem erlaubt die Forellen zu killen, obwohl das nur Leute mit Angelschein dürfen. Stell mal nen Polizisten im Forellenpuff ab, da hagelt es an Anzeigen. Macht aber keiner.
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Beitragvon Steffen » Mi 3. Mai 2017, 22:00

Dan angele ich lieber mit Magnet :angst: sind mir zu viele Auflagen.
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Beitragvon Euronenjäger » Do 4. Mai 2017, 11:06

Bei uns in Bayern darf man auch nur mit einer Angel hantieren wenn man den Angelschein besitzt.
Mitnehmen kann ich wen ich will, Angeln darf allerdings nur jemand mit Schein.
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Beitragvon Ebinger1 » Fr 5. Mai 2017, 21:34

Wenn Du ein Projekt ausarbeitest zur Geschichtsforschung und dabei die Detektorsuche ein Bestandteil des Projektes ist, dann muss dir eine NFG erteilt werden.
Lt. GG sind Lehre und Forschung frei.
Die Behörde darf noch nicht einmal dein Projekt kommentieren. Auch das würde gegen das GG verstoßen.

ABER: Eine NFG brauchst Du nur wenn Du gezielt nachz Antiken suchen möchtest.
Die Allgemeine Suche ist NICHT NFG-pflichtig.

Gut Fund :thumbup :mrgreen:

Anmerkung:

Eine Ablehnung des Antrags auf NFG ist ein Verwaltungsakt.
Dieser muss mit einer Rechtsgrundlage versehen sein...
Auf welche Verwaltungsvorschriften, Ausführungsverordnungen, Gesetze wurde denn der ablehnende Bescheid gegründet :?:
So lange diese Rechtsgrundlagen nicht angeführt sind (Nachvollziehbarkeit) ist der Bescheid nichtig (unwirksam).
Aber es wird noch lustiger. Schau mal im Verwaltungsrecht: Sind drei Monate seit Antragstellung vergangen, dann gilt die sog. Genehmigungsfiktion... und Du bist nun Inhaber einer NFG. :mrgreen:
*

Aktion Archäologie
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Beitragvon Wallenstein » Fr 5. Mai 2017, 22:34

Wenn man ineffektiv arbeitet stellt die Bereuung von 5 Sondengänger eine enorme Herausforderung dar. Frage nach dem Rotationsprinzip. Wenn die 5 für das erste Halbjahr eine bekommen, können 5 weitere im zweiten Halbjahr eine Genehmigung erhalten.
Jens Diefenbach
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