Schlimmer noch...
ich kenne kein Landesdenkmalschutzgesetz in unserem schönen Deutschland, welches nicht als oberstes Ziel den Schutz der Kulturdenkmäler hat.
Dem sind somit auch die ausführenden Beamten verpflichtet.
Eine pauschale Verurteilung von Sondengängern ist da kontraproduktiv.
Ebenso unsinnig wäre es Land- und Forstwirten, Garten- und Tiefbauer, spielende Kinder Wildschweine, Windbruch, Hobbygärtner & Co. zu verunglimpfen...
denn auch all diese Gruppen können auf Zeugnisse unserer Vergangenheit stoßen.
Denkt man den im ARtikel ausgebreiteten und recht hochnäsigen Gedanken zu Ende, dann kommt man zu dem Schluss, das sich nur noch staatlich beschäftigte Archis auf unversiegeltem Boden bewegen dürften.
Das mag dem Selbstverständnis einiger Archis durchaus entsprechen, nicht aber geltendem Gesetz und erst recht nicht dem gesunden Menschenverstand.
Er gibt Berufsgruppen, in denen sich einzelne Mitglieder gezielter lächerlich machen können, als dies so mancher Außenstehende gerne umsetzen möchte