Sucher hat geschrieben:Hallo.Möchte mich als Schleswig-Holsteiner mal kurz zu Worte melden-Also-eine Strandsuchgenhmigung gibts problemlos.Die bezieht sich
dann nicht nur auf die Strände an Nord-und Ostsee,sondern auch auf die Binnengewässer.Heist im Klartext:Flüsse,Teiche und Tümpel.Aber nur im Uferbereich.Im Hinterland wäre es wieder gesondert genehmigungspflichtig.Parks,öffentliche Wege und Sandkisten geht problemlos.Tip:Am Besten günstige Zeiten auswählen,wo wenig oder besser gar kein Betrieb ist.
Wald geht gar nicht.Fälli unter das Landesforstgesetz.Und wenn ein Bauer nach der Ernte sein ok gibt,dann geht das auch,Es sei denn,ein Archäologe kommt auf seinem Fahrrad daher und beruft sich auf die Gesetzeslage usw.
Schöne Grüsse Rüdiger
Mephistino hat geschrieben:naja, in SH darfst du ja auch dein eigenes Grundstück, sobald es als Wald gilt, nach Einbruch der Dunkelheit nicht mehr betreten...
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