Hallo alle zusammen!
Seit einiger Zeit versuche ich mich durch das Wirrwarr der Paragraphen und Meinungen, sowie Tipps in verschiedenen Foren zu kämpfen.
Mir ist jetzt klar, dass ich für die Suche und das Graben auf Bodendenkmälern eine Suchgenehmigung der Denkmalschutzbehörde brauche.
Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz:
http://www.dnk.de/_uploads/media/1124_N ... 202011.pdf
Wie sieht es aber für Äcker und Wiesen von Landwirten aus? Das Denkmalschutzgesetz spricht nur von einer Genehmigungspflicht für Bodendenkmäler. Reicht eine Genehmigung des Grundstückinhabers auf solchen Flächen, auf denen kein Bodendenkmal zu erwarten ist aus?
Einige Webseiten meinen: Bei Flächen, auf denen kein Bodendenkmal zu erwarten ist, reicht die Erlaubnis des Grundstückbesitzers.
Wie hier:
Rechtslage von Sondengängern in Deutschland
http://www.sondengaenger-deutschland.de ... slage.html
Ich persönlich möchte in meiner Umgebung lediglich nach Münzen oder Hufeisen suchen und hoffe, dass evtl. ein Sondler aus meiner Gegend mir einige Tipps geben kann.
Schöne Grüße,
euer Indy

