Generelles Verbot und Informationspflicht?
Hallo Leute!
Ich will nach ein paar Jahren wieder mit dem Sondengehen beginnen. Aber man liest sich ja durch so manche Foren (auch dieses) und man wird immer mehr verunsichert, was denn nun erlaubt ist und was nicht. Ich habe irgendwie das Gefühl das es ein generelles Verbot zum Sondengehen in Deutschland gibt?
Auch durch die mich betreffenden Denkmalschutzgesetze habe ich mich versucht durchzuarbeiten. Es ist mir ja klar und bin auch der Meinung, dass es verboten ist, auf Bodendenkmälern zu suchen und wenn ich eine Fibel oder Lanzenspitzen finden würde, würde ich das auch melden - ich möchte sowas dann auch nicht unbedingt behalten - das Hobby ansich und die Geschichte interessiert mich und manchmal habe ich auch Sandkästen gereinigt und viel verrostetes Eisen rausgeholt und die paar Münzen (Euro und D-Mark) dann halt behalten. Jetzt frage ich mich aber, ob man in der Informationspflicht steht? Also wenn der Ort, wo man suchen will, nicht vor Ort als (Boden)Denkmal gekennzeichnet ist, stehe ich da in der Pflicht, mich vorher darüber zu informieren? Und kann ich dann gemäß dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" dafür belangt werden? Ich würde mir ja die Mühe machen, es vorher in Erfahrung zu bringen, aber das LDA lässt mich nicht selbst bei ihnen suchen und möchte sich den Aufwand nicht antun, es für mich herauszufinden. Wie wird bei sowas verfahren?
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen
Constantius
Ich will nach ein paar Jahren wieder mit dem Sondengehen beginnen. Aber man liest sich ja durch so manche Foren (auch dieses) und man wird immer mehr verunsichert, was denn nun erlaubt ist und was nicht. Ich habe irgendwie das Gefühl das es ein generelles Verbot zum Sondengehen in Deutschland gibt?
Auch durch die mich betreffenden Denkmalschutzgesetze habe ich mich versucht durchzuarbeiten. Es ist mir ja klar und bin auch der Meinung, dass es verboten ist, auf Bodendenkmälern zu suchen und wenn ich eine Fibel oder Lanzenspitzen finden würde, würde ich das auch melden - ich möchte sowas dann auch nicht unbedingt behalten - das Hobby ansich und die Geschichte interessiert mich und manchmal habe ich auch Sandkästen gereinigt und viel verrostetes Eisen rausgeholt und die paar Münzen (Euro und D-Mark) dann halt behalten. Jetzt frage ich mich aber, ob man in der Informationspflicht steht? Also wenn der Ort, wo man suchen will, nicht vor Ort als (Boden)Denkmal gekennzeichnet ist, stehe ich da in der Pflicht, mich vorher darüber zu informieren? Und kann ich dann gemäß dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" dafür belangt werden? Ich würde mir ja die Mühe machen, es vorher in Erfahrung zu bringen, aber das LDA lässt mich nicht selbst bei ihnen suchen und möchte sich den Aufwand nicht antun, es für mich herauszufinden. Wie wird bei sowas verfahren?
Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen
Constantius