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Schatzsuche ist in Deutschland nicht verboten

Wissenswertes für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie Heimat- und Geschichtsvereinen. Beantragen einer Suchgenehmigung.

Beitragvon Ebinger1 » Mi 2. Mär 2016, 17:47

So toll scheint das aber in RLP nicht zu laufen...

ein Kollege der in Mainz eine Genehmigung beantragen wollte wurde schon fast als kriminell hingestellt.

Das ist nicht das Klima das eine angebliche Zusammenarbeit fördert.
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Beitragvon firegork » Do 24. Mär 2016, 11:27

Hallo,

ich habe mir für NRW auch eine Genehmigung geholt. Nettes Gespräch beim LVR, im Anschluss beantragt und nach ein paar Wochen hatte ich sie. Dann die untere Denkmalbehörde im Suchgebiet noch informiert, dort im Ordnungsamt ne Fahrgenehmigung für die Wirtschaftswege geholt und schon kann man ganz entspannt ohne Angst seinem Hobby nachgehen.

Tim
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Beitragvon Kellerassel » Mi 20. Apr 2016, 21:54

DJHomer hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:
Tafelsilber2014 hat geschrieben::welcome :thumbup

Liebe Sondelfreunde,

bin neu hier, und auch in diesem Milieu. Habe mir zum Geburtstag das Equipment gekauft und stehe nun davor dies alles wieder zu veräußern, da ich nun nicht genau weiß ob ich im Land Brandenburg sondeln darf. Habe eure Einträge diesbezüglich gelesen, stehe aber irgend wie zwischen Baum und Borke. Ich war nun auch am letzten Wochenende das erste mal auf einem Feld in meiner Stadt sondeln, habe aber bis auf 4 bis 5 leere Patronenhülsen nur Schrott gefunden. Ich will natürlich auch kein Ärger mit dem Gesetz bekommen, und stelle nochmals die Frage zur Beantwortung in den Raum. Darf ich in ungezielter Richtung sondeln im Land Brandenburg oder nicht.

Danke sagt Tafelsilber2014


Mal kurz angemerkt: ich würde bspw. das Autofahren nicht deshalb aufgeben weil es ein paar Parkverbotsbereiche gibt.

Aber zurück zu deiner Frage.... Darf man in Brandenburg ungezielt sondeln?

Hier mal ein Auszug aus dem entsprechenden Gesetz:

§ 10 Nachforschungen

(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde.

Bitte auch die §§ 11 und 12 beachten, da geht es um Denkmalfunde und das Schatzregal.

Hier der Link zum Gesetz:

http://www.bravors.brandenburg.de/sixcm ... 5128.de#10

Viel Spass bei der Suche :winken:


Für Brandenburg haben wir hier eine klare Regelung, "die Suche mit technischen Hilfsmitteln" und die Sonde ist das technische Hilfsmittel
somit braucht jeder der in Brandenburg sondeln will eine Genehmigung
was unter einem Bodendenkmal zu verstehen ist kann sich jeder selbst bei Google suchen, müsste aber auch im Denkmalschutzgesetz stehen
<B>
ich habe bereits einen Antrag gestellt und dieser wurde genehmigt, ohne größere Probleme
</B>

Verstehe ich jetzt nicht! Ich dachte, es hätte noch niemand diese Genehmigung für Brandenburg erhalten??? :gruebel:
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Beitragvon 8hunter » Mi 20. Apr 2016, 22:22

(1) Wer nach Bodendenkmalen zielgerichtet mit technischen Hilfsmitteln suchen, nach Bodendenkmalen graben oder Bodendenkmale aus einem Gewässer bergen will, bedarf der Erlaubnis der Denkmalfachbehörde.


denk mal bisschen nach ;) welches in diesem Satz das Hauptwort ist, bzw um was es geht... :winken:

Baggerfahrer Bodo mit technischen Hilfsmitteln kann ebenso ein Bodendenkmal finden..(vermutlich eher zerstören) wie der böse Sondler der selbstverständlich auch nicht zielgerichtet nach diesen sucht :winken:

ich zb bin Knopffetischist, suche immer auf dem Acker :popcorn:
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Beitragvon DJHomer » Do 21. Apr 2016, 09:02

Kellerassel hat geschrieben:Verstehe ich jetzt nicht! Ich dachte, es hätte noch niemand diese Genehmigung für Brandenburg erhalten??? :gruebel:


der Antrag den ich gestellt habe bezieht sich nicht auf Brandenburg, oder nen bestimmten Kreis, sondern auf das Grundstück eines Freundes
hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen

ja ich glaube, in Brandenburg hat noch keine ne Genehmigung bekommen
ich hatte auch mal nen Antrag für nen Kreis gestellt, aber naja, hätte ich mir auch sparen können

@8hunter:
Bodo nutzt sein technisches Hilfsmittel nur zum graben, nicht zum suchen
und die Wahrscheinlichkeit, dass ich mit einem Bagger irgendwas finde wenn ich irgendwo nen Loch grabe ist relativ gering
die Sonde zeigt Metalle im Boden an und die Wahrscheinlichkeit, dass da auch mal was interessantes dabei ist, ist relativ hoch
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Beitragvon Nordischerkreis » Do 21. Apr 2016, 09:43

DJHomer hat geschrieben:....

ja ich glaube, in Brandenburg hat noch keine ne Genehmigung bekommen
ich hatte auch mal nen Antrag für nen Kreis gestellt, aber naja, hätte ich mir auch sparen können

...


In den neuen BL geht das meißt nur über den Weg des "ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegers"

Da gibt es in Brandenburg so einige, die eine Genehmigung zum sondeln haben.
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Beitragvon DJHomer » Do 21. Apr 2016, 10:04

Nordischerkreis hat geschrieben:In den neuen BL geht das meißt nur über den Weg des "ehrenamtlichen Bodendenkmalpflegers"

Da gibt es in Brandenburg so einige, die eine Genehmigung zum sondeln haben.


ja das habe ich auch schon gelesen
nen Kumpel von mir kennt da auch jemanden, mal schauen wie das in der Richtung aussieht
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Beitragvon Ebinger1 » Do 21. Apr 2016, 12:39

Einfach die Gesetze genau lesen...

in der Regel ist, außer in SH, eine Genehmigung NUR für die gezielte Suche nach Dodendenkmälern erforderlich.

Für einen Eimer Wasser zu hohlen benötigt man auch keinen Bademeister... :mrgreen: :winken:

Warum lasst ihr Euch immer so verarschen :?:

Oder kann mir jemand ein Urteil gegen einen Sondengänger zeigen der wg. seiner Suche verurteilt wurde... :?:
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Beitragvon impact » Do 21. Apr 2016, 14:22

Ebinger, da gibt es kein Urteil drüber da in den meisten Bundesländern (ausser SH) eine ORDNUNGSWIDRIGKEIT ist. Owi= Verwaltungsrecht=Bußgeld. Auch Militaria kann ein Bodendenkmal sein muß es aber nicht, dass Entscheiden die LDA`s.
Das Owi erteilt werden steht im Urteil von einem Kläger zur Klärung ob Militaria Denkmale sind oder nicht und wenn ja möge ihm eine NFG erteilt werden.
Verloren hat er vor dem VG und OVG. Nachzulesen der Urteile in einem anderen Forum. Der Typ hatte einige Owi´s am Laufen.

Eine Fundunterschlagung Beispiel einer Münze die schon mal schnell über 10 Euro kommt, wäre dann eine Straftat= Strafrecht
Das Erwischt werden mit Munition oder Waffenteilen= Strafrecht

Das Erwischt werden im Wald (Staats,Stadt Forst)= Owi= Verwaltungsrecht
Naturschutz,Landschaftsschutz= Owi
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Beitragvon Kellerassel » Do 21. Apr 2016, 16:52

@DJHomer Danke! Jetzt war es verständlicher! :thumbup
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