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Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpflege

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 14:08
von YuT666
HabedieEhre,

hat vielleicht jemand irgendwelche Links oder Tipps als Hilfe für die Fomulierung eines Antrages beim Landesamt für Denkmalpflege?

Danke.

Gruß

Tom

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 14:59
von Dalmat
YuT666 hat geschrieben:HabedieEhre,

hat vielleicht jemand irgendwelche Links oder Tipps als Hilfe für die Fomulierung eines Antrages beim Landesamt für Denkmalpflege?

Danke.

Gruß

Tom



Hallo

Am besten du gehst persönlich zu der unteren Denkmal Behörde und sprichst am besten mit den Leiter oder Leiterin deines Kreises :thumbup
Erzähle den was dein Anliegen ist und dann erfährst du alles weiteres :thumbup
Es ist der beste und einfachste weg.

Gruß Dalmat

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 17:07
von Wallenstein
Für welches Bundesland?

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 17:21
von YuT666
Es handelt sich bei uns um das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ...

http://www.blfd.bayern.de/

Hatte mal gelesen, daß es zweijährige Genehmigungen gibt (gebührenpflichtig).

Mit Genehmigung sondelt es sich deutlich entspannter, nur manchmal ist es sehr schwer herauszufinden, wem welche Gebiete gehören. Mich persönlich interessieren Äcker überhaupt nicht, deshalb ist die Recherche, ob das Waldstück oder die Wiese privat oder staatlich ist manchmal etwas schwierig. Nur weil zum Beispiel der Pächter oder Besitzer ja sagen heißt es noch lange nicht, daß das auch der Eigentümer tut.

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 18:14
von Wallenstein

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 18:17
von Dieter.W
Gehe nie zu deinem Fürst... wenn du nicht gerufen wirst!

Besorge Dir die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer, halte Dich von Bodendenkmälern fern und los gehts, mehr braucht es nicht in Bayern. :thumbup

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 20:10
von el.supremo
Hallo!
Ich suche jetzt seit über 30 Jahren in Bayern und habe noch nie gefragt ob ich suchen darf, es ist auch unsinnig wie sollte ich das auch machen, gefällt mir ein Acker nicht mehr gehe ich auf den nächsten, manche Bauern sind neugierig und Fragen mich dann was ich da mache, dann erkläre ich Ihnen, das ich Bleikugeln von Napoleon suche und ob sie da was dagegen hätten, da hat bis jetzt keiner nein gesagt.

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 20:56
von YuT666
Danke, aber ihr habt leider nicht richtig gelesen, was ich geschrieben habe.

Egal, erledigt. Danke an Wallenstein für den Link.

Und ab dafür ...

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Do 12. Dez 2013, 22:31
von SeppDepp
Servus :winken:

Ich hab auch schon da angerufen und wollte eine genehmigung und der gute Dr. Prof.... hat mir gesagt ich kann Ihnen keine Genehmigung ausstellen weil es ja erlaubt ist. .... :weisheit:

Re: Musterbrief Sondelgenehmigung - Landesamt für Denkmalpfl

BeitragVerfasst: Fr 13. Dez 2013, 19:05
von Mr.Kite
sondendammal hat geschrieben:Servus :winken:

Ich hab auch schon da angerufen und wollte eine genehmigung und der gute Dr. Prof.... hat mir gesagt ich kann Ihnen keine Genehmigung ausstellen weil es ja erlaubt ist. .... :weisheit:


In der Tat wurden in Bayern Genehmigungen vom BLFD für Gebiete ohne Bodendenkmal, die im eigentlichen Sinne nicht genehmigungspflichtig sind, erteilt. Ab 2002 wurde praktisch pauschal keine mehr ausgestellt. Selbst wenn YuT666 eine Genehmigung bekommen sollte, Wartezeit im Schnitt 3 Monate, so ist immer noch ausschlaggebend die Einwilligung des Grundstücksbesitzer. Die wäre dann z.b. bei Staatswald die Bay.Forst AG. Ich persönlich hatte schon sehr negative Erfahrung mit einem größerem Forstamt von Bayern. Da sich der Forstdirektor bei seiner Ausübung der Jagd gestört fühlte, wollte dieser das freie Betretungsrecht des Waldes das in Bayern noch gilt, einschränken. Dies konnten wir nur mit einem Verbandsrechtsanwalt verhindern. Also sehr aufpassen und lieber keine schlafenden Hunde wecken. V.G. Mr.Kite