Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ?

Verfasst:
Do 2. Jan 2014, 23:12
von Ebinger1
In vielen Landesdenkmalschutzgesetzen ist im Zusammenhang mit dem Schatzregal wird immer mal wieder der Begriff "Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung" verwendet...Kann mir jemand etwas zur genauen Definition dieses Begriffs sagen und mit einem entsprechenden Gesetz / Ausführungsverordnung / Kommentar belegen?
Ich habe dazu nichts aussagekräftiges gefunden...

Re: Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ?

Verfasst:
Fr 3. Jan 2014, 12:22
von Niklot
Dazu wird man sicher auch keine Definition finden, da es keine gibt.
Dazu kann man versuchen diesen Satz in seine einzelnen Bausteine zu zerlegen und daraus sich seine eigene Definition basteln.
Re: Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ?

Verfasst:
Fr 3. Jan 2014, 23:05
von jojo0311
Hab da 2 Sätze in Wikipedia gefunden
Einen besonderen Schutz genießen Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung. Sie werden von der höheren Denkmalschutzbehörde im Denkmalbuch geführt. Zu den Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung zählen z.B. Denkmale von überörtlicher Bedeutung, wenn sie zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen oder national wertvolles Kulturgut.
Der zufällige Fund von Bodendenkmalen oder Teilen davon, bei denen vermutet werden kann, dass sie heimatgeschichtlich, künstlerisch oder wissenschaftlich für das öffentliche Interesse von Bedeutung sind, muss unverzüglich einer Denkmalschutzbehörde oder der Gemeinde gemeldet werden.[11] Gemeinden müssen über ihnen gemeldete Funde die höhere Denkmalschutzbehörde informieren. Die höhere Denkmalschutzbehörde besitzt das Recht, die Funde zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Zwecke in Besitz zu nehmen.[
Re: Funde von besonderer kulturhistorischer Bedeutung ?

Verfasst:
Fr 3. Jan 2014, 23:10
von Ebinger1
Ja... aber das ist immer noch eine seeeehr schwammige Definition....
