In RLP ist das Beantragen einer Suchgenehmigung schwierig, denn Mainz und Koblenz stellen sich quer. Einzig Speyer und Trier arbeiten mehr oder weniger offen mit Sondengängern zusammen. Man könnte sich beim Beantragen einer Genehmigung auf §21 beziehen:
§ 21Genehmigung von Nachforschungen, Anzeige von Arbeiten, Kostenerstattung
(1) Nachforschungen, insbesondere Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten sowie Ausgrabungen, mit dem Ziel, Kulturdenkmäler zu entdecken, bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Sie trifft die Entscheidung im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde; wird kein Einvernehmen erzielt, kann die untere Denkmalschutzbehörde von der Stellungnahme der Denkmalfachbehörde abweichen, soweit die obere Denkmalschutzbehörde zustimmt. § 13 Abs. 3 Satz 1 bis 4 und § 13 a Abs. 4 gelten entsprechend. Nachforschungen in der Verantwortung der Denkmalfachbehörde bedürfen keiner Genehmigung nach diesem Gesetz.
Quelle:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... 1&max=true