Hallo Zusammen,
habe mich vor kurzem beim Bayerischen Denkmalpflegeamt informiert, wie es genau mit der Rechtslage zum sondeln aussieht und folgende sehr nette Email zurück bekommen. Ich finde es gut, dass die Archäologen nicht alle so engstirnig denken.
Vielleich interessant für andere Sucher
PS: Suchlage in Bayern!
vielen Dank für Ihre Mail. Ich hoffe Sie entschuldigen, dass die Beantwortung etwas auf sich hat warten lassen. Ich war in letzter Zeit meist im Außendienst und nicht im Büro.
Das Hobby Metallsondenprospektion ist in Bayern an einige Spielregeln gebunden und es ist gut, sich vorab zu informieren. Vielen Dank zunächst dafür.
Zur Genehmigung:
Grundsätzlich ist die Benutzung einer Metallsonde nicht genehmigungspflichtig. Dies gilt allerdings nur, solange Sie sich nicht auf Bodendenkmälern also archäologischen Fundstellen bewegen. Über den Bestand an Bodendenkmälern müssen Sie sich vorab informieren, z.B. über den Bayerischen Denkmal-Atlas (ehemals BayernViewer-denkmal; unter http://www.blfd.bayern.de/denkmalerfass ... /index.php).
Sind Sie außerhalb der dort eingetragenen Bodendenkmäler und auch deren unmittelbaren Nähebereichen unterwegs, müssen Sie keine Genehmigungen usw. von unserer Seite einholen. Hier sollten Sie sich lediglich mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen, da dieser nach geltendem bayerischen Recht 50%iger Eigentümer der auf seinem Grundstück gemachten Funde ist.
Machen Sie Funde, dann gilt auch außerhalb von Bodendenkmälern die Meldepflicht nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes. D.h. sie müssen uns die Funde bekannt machen und ggf. zur Begutachtung vorlegen, damit sie wissenschaftlich und denkmalpflegerisch in Ihrer Aussage verwertet werden können. Ihr Eigentum wird davon nicht berührt, Sie bekommen die Fundstücke anschließend zurück.
Da aus Ihrer Mail nicht hervorgeht, in welcher Region Bayerns Sie sich bewegen kann ich Ihnen leider die konkreten Ansprechpartner nicht nennen. Sie müssten daher selbst auf unserer Homepage nachsehen, am besten im "Vorwort" zum Fundmeldeformular (als Anhang anbei).
In den eingetragenen Denkmalflächen sowie deren unmittelbaren Nähebereichen sieht es allerdings etwas anders aus. Dies kommt dadurch zustande, dass gerade im Zusammenhang mit Sondenbegehungen häufig Probleme mit Bodeneingriffen auftreten, weil man einem Signal mehr oder weniger intensiv nachgräbt. Dies kann aber die archäologischen Befunde (also die Strukturen, in denen die Funde gelegen haben) zerstören. Solche sind auch im Ackerhorizont durchaus noch vorhanden und für den Laien in der Regel schwer erkennbar. Diese Information ist für den Archäologen im Zusammenhang mit dem Fund aber wesentlich. Ohne die Information verliert der Fund erheblich an Aussagewert, bis hin zur völligen Wertlosigkeit. Aus diesen Gründen zum Schutz der archäologischen Substanz braucht man in Denkmalflächen inkl. Nähebereichen eine Genehmigung zur Grabung, wenn man sich dort mit einer Sonde bewegt, da stillschweigend davon ausgegangen wird, dass Sie die Sonde nicht nur oberflächlich benutzen. Ansonsten könnten Sie die Objekte auch mit bloßem Auge finden.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie über die gesetzlichen Regeln hinaus ein Interesse daran haben, dass Ihre Tätigkeit auch einen wissenschaftlichen historisch-archäologischen Mehrwert erhält.
Besonderen Wert hat hierbei die Meldung von Funden. Sie soll nicht dazu dienen, Sie zu kontrollieren oder dergleichen, sondern die Kenntnisse, die uns Fundstücke über die Vergangenheit liefern können (häufig als Einzigstes) auch der Archäologie zugänglich zu machen. Die Informationen des Landesamtes werden auch von der Wissenschaft verwendet. Also bitte melden Sie Ihre Funde!
Dabei sind Aussagekraft und Wertigkeit Ihrer Fundstücke im Wesentlichen davon abhängig, wie qualitätvoll Ihre Beobachtungen beim Fund sind (z.B. Konzentrationen von Funden, Verfärbungen oder Materialunterschiede im Boden usw.) und ob Sie diese auch festhalten. V.a. ist auch die Lage wichtig, vielleicht halten Sie die Fundstellen ja auch mit GPS-Koordinaten fest? Idealerweise fließen solche Informationen auch in eine Fundmeldung ein.
Besonders schön wäre es auch, wenn Sie oder Ihre Kollegen auch Lust hätten, sich nicht allein auf Metallobjekte zu beschränken, sondern ebenfalls (vielleicht nebenbei) auch nach anderen Fundgattungen Ausschau halten würden, wie etwa Keramik, Silex usw. Diese erhöhen die Wertigkeit Ihrer Fundstücke / Fundstelle.
Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Mit besten Grüßen,
Sabine Mayer
PS: Vermutlich sind Ihnen die offiziellen Unterlagen zum Thema Metallsonden des Landesamtes bereits bekannt. Falls nicht finden Sie sie nochmals im Anhang. Falls Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich gerne melden.