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Gesetzeslage in Österreich von einem Archäologen erklärt

BeitragVerfasst: Mi 4. Feb 2015, 02:09
von ChvT1
Hey Leute!
Ich war diese Woche bei einem Archäologen und hab ihm ein paar Funde gezeigt. Er war sehr überrascht, dass ein Sondergeher seine Funde herzeigt, aber auch erfreut.
Er hat dann gefragt, ob ich wisse, dass Sondengehen verboten ist. Ich habe ihm gesagt, dass ich dachte nur das Graben auf Bodendenkmälern wäre verboten. Er erklärte mir, dass das suchen und graben nach Schätzen ohne Genehmigung generell verboten ist. Sogar auf meinem eigenen Grund.
Diese Genehmigung erhält man aber nur, wenn man Archäologie studiert hat oder ähnliches. Sonst hat man keine Chance darauf.

Und alles was man ausgräbt, theoretisch sogar eine 10 Groschen Münze, unterliegt der Meldepflicht.
Wenn ich also etwas zufällig finde, ohne Detektor, muss ich es melden. Der Fund gehört dann zur Hälfte mir und zur anderen dem Grundstückseigentümer.

Er sagte selbst, dass dieses Gesetz die Zusammenarbeit zwischen Sondengängern und Archäologen behindert, wobei die Arächologie durchaus bereit wäre mit Hobbysuchern zusammenzuarbeiten, da das Personal für Prospektionen von vermutlichen Fundstellen fehlt.

Wenn alle Arächologen das so sehen, dürfte eine inoffizielle Zusammenarbeit aber vielleicht doch möglich sein. ;)

LG ChvT1

Re: Gesetzeslage in Österreich von einem Archäologen erklärt

BeitragVerfasst: Mi 4. Feb 2015, 02:20
von Ebinger1
:willkommen:

Was der Archäologe da aussagt stimmt mit der aktuellen Rechtslage in AU nicht ganz überein.

Schau dir mal hier den Beitrag von Prof. Raimund Karl an:

Ein mikrolithischer Monumentalbau

Diesen hat er ohne Einwilligung der Denkmalschutzbehörde ausgegraben und anschl. Selbstanzeige erstattet.

Das Verfahren wurde eingestellt. Also ganz so weit her ist es mit dem totalen Grabungsverbot bei euch nicht mehr :thumbup

http://www.researchgate.net/profile/Rai ... 607023.pdf

Re: Gesetzeslage in Österreich von einem Archäologen erklärt

BeitragVerfasst: Mi 4. Feb 2015, 02:23
von Wallenstein
Das Problem kommt wenn Du mit einem Fund von großer Bedeutung bei Deinem Archäologen aufschlägst. Das darauf folgende Verhalten ist so wie wenn Du einen Brocken Fleisch in einen Löwenkäfig wirfst. Die behacken sich erst untereinander und legen die Rangordnung fest wer denn nun vor die Kamera und sich profilieren darf.

Wenn Du dann zart beginnst auch noch Ansprüche zu stellen beißen sie Dir direkt in den Hintern. Das ist so bei Archäologen.

Re: Gesetzeslage in Österreich von einem Archäologen erklärt

BeitragVerfasst: Mi 4. Feb 2015, 02:41
von Ebinger1
So was passiert halt...

wenn man sich zu lange mit den Zuständen im alten Rom beschäftigt, dann verliert man halt auch schnell den Blick für die Realität.

Da will dann jeder der Cäsar vor der Kamera sein :mrgreen:


:ironie :?: Ich glaube leider nicht...

Re: Gesetzeslage in Österreich von einem Archäologen erklärt

BeitragVerfasst: Mi 4. Feb 2015, 02:42
von ChvT1
Sprichst du da aus Erfahrung? Der, mit dem ich gesprochen habe, wirkte nicht gerade wie wenn er sich mit fremden Federn schmücken will. Er hat auch keinen Anspruch auf meinen schönsten Fund erhoben, auch wenn er sehr davon angetan war...

Re: Gesetzeslage in Österreich von einem Archäologen erklärt

BeitragVerfasst: Mi 4. Feb 2015, 03:22
von ChvT1
Das Experiment von diesem Professor ist durchaus interessant, aber kann man das (vor Gericht) wirklich auf einen offensichtlich relevanten Fund anwenden? Wurde dadurch ein Umdenken ausgelöst? Die Einstellung des Verfahrens hat ja dann dem Gericht nur erspart, sich mit genau den Fragen auseinander setzen zu müssen, die er klären wollte. Oder sehe ich das falsch? :gruebel:

Re: Gesetzeslage in Österreich von einem Archäologen erklärt

BeitragVerfasst: Mi 4. Feb 2015, 16:26
von Ebinger1
Nach den Aussagen des (Selbst :mrgreen: ) Anzeigenerstatters wurde das Verfahren erst nach Überprüfung durch eine gerichtliche Instanz (ich Berufungsgericht) eingestellt.

Somit hat die Einstellung des Verfahrens schon hohe gerichtliche Relevanz.

In den könnenden Tag wird es aber durch Prof. Dr. Raimund Karl dazu weitere Informationen geben.

Wie ich seine Gründlichkeit kenne und schätze, wird es wohl ausführliche Infos zu:

Text der Selbstanzeige
Verteidigung
Allgemeingültigkeit

im Hinblick auf diesen Themenbereich geben :thumbup