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Fragen zu Fundmeldungen

BeitragVerfasst: So 8. Feb 2015, 17:36
von Borre
Hallo Ebinger,

Du hast doch vor ein paar Tagen beim Amt in SH angerufen habe ich in einem anderen Beitrag gelesen.

Hast Du auch mal gefragt wie viele Fundmeldungen es denn von Sondlern ohne NGF die letzten Jahre gegen hat?

In Mecklenburg weis ich von ein paar Kollegen, die Funde gemeldet haben (auch im Wald) das es gab keinen Stress gab und wer wollte konnte auch an der Weiterbildung zum Bodendenkmalpfleger teilnehmen.

Find ich klasse so ein Amt :thumbup

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: So 8. Feb 2015, 20:40
von Ebinger1
Borre hat geschrieben:Hallo Ebinger,

Du hast doch vor ein paar Tagen beim Amt in SH angerufen habe ich in einem anderen Beitrag gelesen.

Hast Du auch mal gefragt wie viele Fundmeldungen es denn von Sondlern ohne NGF die letzten Jahre gegen hat?

In Mecklenburg weis ich von ein paar Kollegen, die Funde gemeldet haben (auch im Wald) das es gab keinen Stress gab und wer wollte konnte auch an der Weiterbildung zum Bodendenkmalpfleger teilnehmen.

Find ich klasse so ein Amt :thumbup


Ich denke in SH wird es zukünftig NULL Fundmelldungen von Sondengängern ohne NFG geben.

Die Meldung eines Detektorfundes wäre in SH dann eine klare Selbstanzeige.
Höchststrafe: 2 Jahre Gefängnis und Einziehung des Detektors.
Wer tut sich so etwas freiwillig an?

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: So 8. Feb 2015, 20:55
von Watzmann
Ebinger1 hat geschrieben: Ich denke in SH wird es zukünftig NULL Fundmelldungen von Sondengängern ohne NFG geben.

Wieviel Fundmeldungen von Sondengängern ohne NFG gab es denn vorher?

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: So 8. Feb 2015, 21:15
von Watzmann
Ebinger1 hat geschrieben:Wer tut sich so etwas freiwillig an?

Mangels Antwort probieren wir es einmal nach erprobter Ebinger Manier.
Wer tat es sich bisher an?
Musst ja irgendwelche Zahlen haben, welche Deine Vermutungen belegen. :gruebel:

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: So 8. Feb 2015, 22:01
von Borre
Ebinger1 hat geschrieben:
Borre hat geschrieben:Hallo Ebinger,

Du hast doch vor ein paar Tagen beim Amt in SH angerufen habe ich in einem anderen Beitrag gelesen.

Hast Du auch mal gefragt wie viele Fundmeldungen es denn von Sondlern ohne NGF die letzten Jahre gegen hat?

In Mecklenburg weis ich von ein paar Kollegen, die Funde gemeldet haben (auch im Wald) das es gab keinen Stress gab und wer wollte konnte auch an der Weiterbildung zum Bodendenkmalpfleger teilnehmen.

Find ich klasse so ein Amt :thumbup


Ich denke in SH wird es zukünftig NULL Fundmelldungen von Sondengängern ohne NFG geben.

Die Meldung eines Detektorfundes wäre in SH dann eine klare Selbstanzeige.
Höchststrafe: 2 Jahre Gefängnis und Einziehung des Detektors.
Wer tut sich so etwas freiwillig an?


Aber das hattest Du doch schon vorher geschrieben :oops:

Ich wollte wissen ob Du nachgefragt hast wie viele Fundmeldungen von nicht NFG Inhabern es vorher gab.

Hast Du nachgefragt? Würde mich schon sehr interessieren.

Und bitte mal ein klare Antwort geben :thanks

Re: Ansatz für eine Sondengängerregelung

BeitragVerfasst: Mo 9. Feb 2015, 01:49
von Ebinger1
Watzmann hat geschrieben:
Ebinger1 hat geschrieben:Wer tut sich so etwas freiwillig an?

Mangels Antwort probieren wir es einmal nach erprobter Ebinger Manier.
Wer tat es sich bisher an?
Musst ja irgendwelche Zahlen haben, welche Deine Vermutungen belegen. :gruebel:


Watzmann, ja, es gibt ein klares Indiz für diese Behauptung:

-bis zu 2 Jahre Haft
-Einziehung des Detektors

Aber ob du das jetzt verstanden hast... :gruebel:
Wenn nicht, versuche es noch mal in dem du den Text l a n g s a m versuchst zu lesen. :mrgreen:

Re: Fragen zu Fundmeldungen

BeitragVerfasst: Mo 9. Feb 2015, 10:52
von Niklot
Kann mal jemand die frage so formulieren und hier stellen das Jan sie versteht um darauf antworten zu können?
:gruebel:

Re: Fragen zu Fundmeldungen

BeitragVerfasst: Mo 9. Feb 2015, 11:34
von Mr.Kite
Ich probiers mal.

Die Frage:

Wieviele Fundmeldungen gab es von Sondlern ohne Nachforschungsgenehmigungen in SH vor Erlassung des neuen Gesetzes?

Antwort1: weniger als 1
Antwort2: mehr als 1
Antwort3: ich weiß es nicht

Bitte mit der zutreffenden Antwort antworten

Re: Fragen zu Fundmeldungen

BeitragVerfasst: Mo 9. Feb 2015, 15:40
von Watzmann
Typisch! :lol:
Die Frage wird, wie üblich von Ebinger, ignoriert oder mit einer bekloppten Gegenfrage gekontert.
Eine richtige und ehrliche Antwort gibt es von ihm nicht ,da er selbst keine Antwort hat!
War schon immer so und wird sich auch nicht ändern!
Da wundert es mich auch nicht wirklich, dass wenn man bei Google "Bundesdummschwätzer" eingibt
als erstes Beiträge in Bezug auf Ebinger Beiträge von hier aus dem Forum aufgelistet bekommt. :gruebel:

Re: Fragen zu Fundmeldungen

BeitragVerfasst: Mo 9. Feb 2015, 18:07
von Goldjunge
man immer hackt ihr auf ebinger rum


allerdings das mit dem google stimmt ....oh jee aber nett zu einander sein finde ich besser :-) :thumbup