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Was ist eine Grabung ?

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Beitragvon Ebinger1 » Mi 13. Mai 2015, 14:09

Oft wird in Zusammenhang mit der Bergung von Sondengängerfunden von einer Grabung gesprochen.

Ich denke man kann diesen Begriff für die partiellen Bodeneingriffe die Sondengänger machen nicht einsetzen.

Hier einmal ein paar Links zum Begriff Grabung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Ausgrabung

Zitat:

"Vorbereitung der Fläche
Nachdem die Grabungsfläche festgelegt ist, wird als Erstes mit Hilfe eines Baggers die Pflugschicht abgehoben."

Ich denke ja mal nicht das viele Kollegen mit einem Bagger auf Tour sind. :mrgreen:

Es sollte auch Ehrensache sein die Löcher vor dem Verlassen des Fundbereichs auch wieder zu verschließen. :thumbup
*

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Beitragvon Leser47 » Mi 13. Mai 2015, 19:29

Danke für die Aufklärung kann mich zwar nicht entsinnen es jemals gelesen zu haben und traue 99% der Sondengänger zu das sie den Unterschied zwischen Grabung, Ausgrabung, graben und ausgraben kennen, trotzdem super für Ausländerintegration oder so.

Am besten eine eigene Kategorie aufmachen, Ebingers verrückte Deutschstunde :thanks

PS habe heute einige partielle Bodeneingriffe vorgenommen! :jump:
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Beitragvon 8hunter » Mi 13. Mai 2015, 23:25

hab zwar nicht gelesen, was von Leser47 zu lesen war (igno-bank).........aber wird wohl ebenso schwachmatisches Gedöns gewesen sein, wie sonst auch............. :mrgreen:
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Beitragvon echinococcus » Do 14. Mai 2015, 12:25

Nö, war eigentlich, im Gegensatz zu Ebinger!, wieder sehr vernünftig.

Eine eigene Abteilung für "Ebinger´s lustige Auslegungen deutscher Gesetze" wäre auch nicht schlecht. Ist so eine ganz eigene, skurile Welt....
echinococcus Offline


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Beitragvon flumi » Do 14. Mai 2015, 15:13

echinococcus hat geschrieben:Nö, war eigentlich, im Gegensatz zu Ebinger!, wieder sehr vernünftig.

Eine eigene Abteilung für "Ebinger´s lustige Auslegungen deutscher Gesetze" wäre auch nicht schlecht. Ist so eine ganz eigene, skurile Welt....


Ne das ist die tatsächliche Welt. In der Gesetze so schwammig ausgelegt werden, dass man damit maximal viel Schuldige fangen kann. Im DschG ist das in einer Anhäufung vorzufinden, dass man nicht mehr von Zufall sondern von Absicht reden muss.

Was ist z.B ein gebührender Abstand zu Bodendenkmälern?
Was ist z.B ein Bodeneingriff mit dem Zwecke der Fundbergung? (Ein Baggerloch oder zur Seite geschobenes Laub?)
Was ist z.B eine Fläche auf der man ein BD vermuten kann?

Also Gesetze sollten so verfasst sein dass man sich daran halten kann. Das sehe ich bei dem DschG nur sehr partiell :winken:
flumi Offline

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Beitragvon Exuser » Do 14. Mai 2015, 15:45

flumi hat geschrieben:
Ne das ist die tatsächliche Welt. In der Gesetze so schwammig ausgelegt werden, dass man damit maximal viel Schuldige fangen kann. Im DschG ist das in einer Anhäufung vorzufinden, dass man nicht mehr von Zufall sondern von Absicht reden muss.

Was ist z.B ein gebührender Abstand zu Bodendenkmälern?
Was ist z.B ein Bodeneingriff mit dem Zwecke der Fundbergung? (Ein Baggerloch oder zur Seite geschobenes Laub?)
Was ist z.B eine Fläche auf der man ein BD vermuten kann?

Also Gesetze sollten so verfasst sein dass man sich daran halten kann. Das sehe ich bei dem DschG nur sehr partiell :winken:


wie im Schleswig-Holstein, absolut. :thumbdown
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